Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 beschlossen, dass der Bürgermeister und die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um den kurzfristigen Bau von Mietwohnungen in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn zu ermöglichen. In erster Linie sind dies die Vorschläge geeigneter Grundstücke an den Gemeinderat und die Information über erforderliche Handlungsakte. Die einzelnen Schritte dazu werden gesondert behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Nach Recherche von gemeindeeigenen Grundstücken kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:
1. Teilfläche der Festwiese ca. 4.000 m²
2. Grundstück hinter dem Rathaus ca. 1.500 m² (ehemalige Bauhoffläche)
3. Vorbehaltsfläche Friedhofserweiterung, ca. 4.500 m² ( geplanter Bebauungsplan Piusstraße)
4. Bergham - Am Feldberg
5. Gewerbegebiet Ach ca. 3.000 m²
6. Hitzenau-Ost, ca. 3.200 m²
Zur kurzfristigen Bebauung der oben genannten Grundstücke wären folgende weiteren Maßnahmen notwendig:
Zu 1. Bisher keine konkreten Planungen vorhanden; Einleitung Bauleitverfahren für Änderung Bebauungsplan
Zu 2. Bisher keine konkreten Planungen vorhanden; Einleitung Bauleitverfahren
Zu 3. Vorplanungen und Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan sind bereits vorhanden und müssten fortgeführt werden.
Zu 4. Flächennutzungsplanänderungsverfahren und Bebauungsplanverfahren ist bereits begonnen
Zu 5. Bebauungsplan vorhanden, Einleitung Bauleitverfahren zu Änderung des Bebauungsplanes
Zu 6. Bebauungsplan vorhanden, Einleitung Bauleitverfahren zu Änderung des Bebauungsplanes