Information Sachstand Neubau Seniorenheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entsprechend der Beauftragung durch den Gemeinderat wurden mit der Reg. von Niederbayern erste Gespräche hinsichtlich einer möglichen Förderung Neubau mit folgenden Ergebnissen geführt:
1) Letztmalig wurde durch das Land Bayern sowie durch den Landkreis Rottal-Inn der Umbau des Seniorenheim St. Josefs 1998 mit jeweils 382.500 DM (umgerechnet 195.569,15 €) gefördert. Diese Zuwendungen sind laut För
derbescheiden mit einer 30jährigen Zweckbindung nach § 28 (4) AVPflegeVG versehen. Grundsätzlich müsste die Gemeinde, sofern sie das Gebäude vor Ablauf dieser Frist nicht mehr als Senioreneinrichtung nutzt, die Förderung zeitanteilig zurückbezahlen. Die Zweckbindung endet 2028, je nicht genutztem Jahr steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 13.037 € (aus ½ Anteil Förderung Land und ½ Anteil Förderung Landkreis) aus. Bei einer Fortführung in einem eigenen neuen Haus könnte die Gemeinde eine Änderung der Zweckbestimmung beantragen mit guten Aussichten auf Erfolg.
2) Eine staatliche Förderung des Neubaus von Altenpflegeeinrichtungen wird nicht mehr gewährt. Möglich wäre nur mehr eine Förderung für Sanierung/Umbau z.B. bei energetischen Maßnahmen. Bei Infrastrukturmaßnahmen kann die Gemeinde zinsgünstige bzw. zinsverbilligte Darlehen entweder von der KfW oder von der BayernLabo erhalten.
3) Die Gemeinde könnte eine Förderung für den Umbau des bestehenden Gebäudes in Wohnraum erhalten. Hier bestehen zwei Fördermöglichkeiten: Zinsverbilligte langfristige Darlehen und zusätzlich eine Direktförderung je geschaffenen qm-Wohnraum von 200 €. Die Machbarkeitsstudie zeigt einen möglichen Wohnraum von 310 qm je Stockwerk. Bei 620 qm ergäbe sich ein Förderbetrag von 124.000 Euro. Ginge die Gemeinde eine Verpflichtung ein, den Wohnraum sieben Jahre lang ausschließlich an anerkannte Asylbewerber zu vermieten, würde die Förderung um weitere 300 € qm aufgestockt werden.
4) Auf Grund der gewährten Förderung auf den Bestand, muss das Seniorenheim St. Josef vor Verhandlungen über die Erhöhung des Investitionskostentagessatzes mit dem Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung sich bei der Reg. von Niederbayern den Maximalsatz genehmigen lassen. Das bisherige Genehmigungsverfahren wird derzeit durch das Ministerium überarbeitet. Vorläufig können nur Anträge mit Ablauf Ende 2016 gestellt werden. Dieser Antrag ist durch die Verwaltung bereits gestellt worden. Im Frühjahr 2016 nach Entscheidung über das neue Antragsverfahren kann ein Folgeantrag gestellt werden.
5) Für die Einrichtung in Wurmannsquick hat das BRK Rottal-Inn mit dem Bezirk Niederbayern folgende Investitionskostentagessätze vereinbart: Einzelzimmer 18,70 €/Tag und Doublettenzimmer 16,30 €/Tag. Es kann davon ausgegangen werden, dass ähnliche Tagessätze bei den ausstehenden Verhandlungen mit dem Bezirk Niederbayern erreicht werden könnten. Mögliche Einnahmen aus Investitionskostentagessätzen bei 39 Bewohnerplätzen:
37 durchgängig belegt bei 355 Belegtagen und einem Tagessatz von 15 €/Tag = 197.025 € jährlich
Datenstand vom 08.03.2016 11:46 Uhr