Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, Zollhausstraße, FlNr. 1194/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.08.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang des Bauantrages am 21.07.2016. Bis zur Sitzung wird eine Stellungnahme der Verwaltung hierzu erarbeitet. Auf Grund der Sitzungspause im August wurde der Antrag auf die Tagesordnung genommen.
Das Vorhaben ist baurechtlich als „unbeplanter Innenbereich“ gem. § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen, ein Bebauungsplan wurde nicht aufgestellt. Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich somit nach der umliegenden Bebauung. Das Vorhaben mit der Bauweise E + I fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Der Bauvorlage liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung für das Grundstück Fl.Nr. 1197/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn und die Unterschrift des Baunachbarn des Grundstücks Fl.Nr. 1197 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, vor.
Die Wasser- und Kanalhausanschlusskosten sind über eine entsprechende Sondervereinbarung gem. § 8 WAS / EWS, wonach der Bauherr die Hausanschlusskosten von der Hauptleitung bis zum Baugrundstück übernimmt, zu regeln.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Die Wasser- und Kanalhausanschlusskosten sind über eine entsprechende Sondervereinbarung gem. § 8 WAS / EWS, wonach der Bauherr die Hausanschlusskosten vo
n der Hauptleitung bis zum Baugrundstück übernimmt, zu regeln.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.09.2016 10:18 Uhr