Änderung der Außenbereichssatzung Neu-Ramerding


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Vorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1297 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, welches teilweise im Geltungsbereich der „Satzung über die Festlegung der Grenzen der Bebaubarkeit des Ortsteils Neuramerding“ liegt,  in der Sitzung vom 20.06.2016 behandelt und dem Vorhaben unter folgenden Auflagen zugestimmt:
Abschluss einer Sondervereinbarung für den Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen § 8 WAS/EWS (Grundstückseigentümer übernimmt die Hausanschlusskosten von der jeweiligen Hauptleitung selbst).
Vom Bauherrn wurde mittlerweile ein Lageplan mit Haupt- und Nebengebäude vorgelegt. Das Landratsamt Rottal-Inn verlangt eine Umplanung/ Anpassung der Satzung, da „das beantragte Vorhaben außerhalb des Satzungsbereiches liegt“.  
Vom Bauherrn wurde ein entsprechender Antrag unter Vorlage eines Lageplanes, aus dem die geplante Erweiterung ersichtlich ist, gestellt.
Die Eigentümer der Nachbargrundstücke haben den Lageplan unterzeichnet.
Um das Verfahren zur Änderung der Außenbereichssatzung „Neuramerding“ nach § 35 Abs. 6 BauGB durchführen zu können, wurde von der Verwaltung ein entsprechender Satzungsentwurf ausgearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 35 Abs. 6 BauGB die Erweiterung der Außenbereichssatzung Neuramerding  wie im Lageplan Maßstab 1:1000 vom 14.10.2016 dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange) anzuwenden.

Entwurf
Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. Vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Neu-Ramerding
vom 01.07.1997
zuletzt geändert am 10.01.2002

§ 1
Erweiterung des Geltungsbereiches
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Ortsteil Neu-Ramerding, werden gemäß dem beiliegenden Lageplan M 1 : 1000 ersichtlichen Darstellungen erweitert. Der Lageplan vom 14.10.2016 ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 1297 und 1298/2  Gemarkung Kirchdorf a. Inn erweitert.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie

?        Einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
?        Die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

§ 3
Rechtsfolgen
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.
§4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.12.2016 08:38 Uhr