Der Gemeinderat beschließt gemäß § 35 Abs. 6 BauGB die Erweiterung der Außenbereichssatzung Neuramerding wie im Lageplan Maßstab 1:1000 vom 14.10.2016 dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange) anzuwenden.
Entwurf
Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. Vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Neu-Ramerding
vom 01.07.1997
zuletzt geändert am 10.01.2002
§ 1
Erweiterung des Geltungsbereiches
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Ortsteil Neu-Ramerding, werden gemäß dem beiliegenden Lageplan M 1 : 1000 ersichtlichen Darstellungen erweitert. Der Lageplan vom 14.10.2016 ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 1297 und 1298/2 Gemarkung Kirchdorf a. Inn erweitert.
§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie
? Einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
? Die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
§ 3
Rechtsfolgen
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.
§4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.