Kanalsanierungsmaßnahme Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV Nr. 2.2.1) und des bayerischen Wasserhaushaltsgesetzes (BayWG) ist die Gemeinde Kirchdorf a.Inn gesetzlich verpflichtet, die gemeindeeigenen Entwässerungsanlagen in einem Intervall von 10 Jahren auf Schäden zu prüfen.
Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn betreibt ein 54,06 Km langes Kanalnetz (Misch- / Trennsystem). Zu
dem kommen noch die jeweiligen Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze.
Damit eine Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung, sowie sich die daraus ergebenden Sanierungen gemäß der EÜV durchgeführt werden können, muss jährlich eine Länge von 5,406 Km zuzüglich der Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze nach anerkannten Regeln der Technik befahren und saniert werden.
Gemäß § 12 der Entwässerungsatzung (EWS) der Gemeinde Kirchdorf a.Inn muss der Grundstückseigentümer die von ihm unterhaltenden Grundstücksanschlüsse in Abständen von 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, bei den jährlichen Sanierungsmaßnahmen der gemeindeeigenen Entwässerungsanlagen die zum sanierenden Abschnitt gehörenden Grundstückseigentümer aufzufordern eine Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung Ihres Grundstücksanschlusses der Gemeinde Kirchdorf a.Inn vorzulegen.
Zusammen mit dem IB Desch wurde ein Masterplan zur TV- Untersuchung der gemeindlichen Abwasserkanäle erarbeitet. Aus diesem geht hervor in welcher jährlichen Abfolge die Entwässerungsleitungen zu untersuchen sind.
Aufgrund der Komplexität von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen von TV- Untersuchungen, Befahrungen und Sanierungen sollte ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Die Abwicklung sowie die Überwachung der Baumaßnahme könnte seitens der Verwaltung übernommen werden.
Die Kosten für die Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung sowie der Kanalsanierungsmaßnahme belaufen sich jährlich auf ca. 300.000 € und sind in den gemeindlichen Haushalt einzuplanen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den oben ausgeführten Masterplan für eine jährliche Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung. Die sich daraus ergebenden Sanierungsteilschritte sollen jährlich in Etappen von ca. 5,4 Kilometer durchgeführt werden.
In den Haushalt 2017 sollen für den Sanierungsteilschritt 2017 300.000 € eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2017 18:14 Uhr