Trausaal Widmung im neuen Feuerwehrhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Nach § 14 (2) Personenstandsgesetz (PStG) und Nr. 14.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) ist die Gemeinde Kirchdorf a. Inn als Organisationshoheit befugt, zu den Diensträumen der Standesbeamtin/des Standesbeamten auch Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes zu bestimmen.
Voraussetzung ist  u.a., dass die Nutzung des Raumes auf keinen besonderen Personenkreis beschränkt ist und generell genutzt werden kann. Durch die Gemeinde Kirchdorf a. Inn  als Eigentümer ist dies sichergestellt und auch weitere Voraussetzungen, wie Einrichtung und Ausstattung der Würde des Anlasses entsprechend, sind gegeben. 
Als weiteres Trauzimmer soll ab sofort der Saal im Feuerwehrhaus in der Hauptstraße 19 zum weiteren Trauzimmer des Standesamtes der Gemeinde Kirchdorf a. Inn gewidmet werden.
Der Saal im bisherigen Feuerwehrhaus in der Hauptstraße 5 und das Büro des Bürgermeisters, bleiben weiterhin als Trauzimmer gewidmet.

Beschluss

Der Saal im Feuerwehrhaus in Kirchdorf a. Inn, Hauptstraße 19, wird ab sofort als Raum zur Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften gewidmet. Die bisher gewidmeten Räumlichkeiten gelten neben Eheschließungen auch für Begründungen von Lebenspartnerschaften. Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der gewidmeten Räumlichkeiten trägt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 04.07.2017 11:42 Uhr