BV Alter Pfarrhof 11; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1095/4, Gem. Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.06.2024 ö beschließend 4.6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück Alter Pfarrhof 11 ein Gartenhaus errichten. Dieses soll im Norden des Grundstücks errichtet werden.
Das Gebäude soll eine Länge von 4 m und eine Breite von 3 m erhalten. Das Vorhaben ist verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO (Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³). 
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf a. Inn – West“. Das Gartenhaus hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Nebengebäude wären in Dachform, Dacheindeckung und Putzgestaltung dem Hauptgebäude anzupassen (Nr. 1.64). Zudem ist die Festsetzung der Baugrenzen betroffen (Nr. 2.26).
Das Gartenhaus soll ein Pultdach erhalten; zudem wird das Gebäude außerhalb der Baugrenzen errichtet.
Die Nachbarunterschriften sind vorhanden. Öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Kirchdorf a. Inn – West“ zur Errichtung eines Gartenhauses wie beantragt zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.10.2024 14:57 Uhr