Änderung des Flächennutzungsplan-/Landschaftsplans mit Deckblatt-Nr. 23 (OT Bergham) Behandlung der Einwendungen und Anregungen; Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplans-/ Landschaftsplanänderung mit Deckblatt 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 7

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 09.Dezember 2015 bis 15.Januar 2016 wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bereich Landwirtschaft:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind in Bergham zwei Mischgebiete und ein Gewerbegebiet bereits ausgewiesen. In diesem Bereich liegen nach unseren Unterlagen 2 Haupterwerbs- und 1 Nebenerwerbsbetrieb. Zwei Betriebe halten Milchkühe einschließlich Nachzucht, ein Betrieb betreibt Ackerbau.
In der vorliegenden Planung sollen im südlichen und im nördlichen Bereich anschließend an das bestehende Mischgebiet Wohngebiete ausgewiesen werden. Durch diese Planung werden die drei landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Entwicklungsfähigkeit immer mehr eingeengt. Besonders die geplante Wohnbebauung im nördlichen Bereich wirkt sich auf die drei Betriebe aus.
Zudem liegt im nördlichen Bereich ein Fahrsilo, das nur durch eine Straße von dem neu geplanten Wohngebiet entfernt ist.
Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Bewirtschaftung und die Entwicklungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Planung nicht beeinträchtigt wird. Ebenso ist die uneingeschränkte Nutzung des Fahrsilos zu gewährleisten.“
Bereich Forsten:
„Entlang der im Westen des Geltungsbereichs verlaufenden Ortsstraße/Gemeindeverbindungsstraße befinden sich mehrere Baulücken bzw. Bauflächen im Norden. Diese sind nur durch diese Straße von den westlichen angrenzenden Waldgrundstücken im Bereich der Geländeböschung getrennt.
Teilweise befinden sich die westlich vorgelagerten Waldgrundstücke im gleichen Eigentum als die östlich nachgelagerten Baulücken.
Die Baumfallgefahr, die von diesen Waldgrundstücken auf die jeweiligen Baugrundstücke ausgeht, ist je nach Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen.
In den meisten Fällen (Baulücken auf den FlNr. 1725, 1731, 1739/0 bis 1739/2, 1761, nördlicher Teil der FlNr. 1863) besteht aufgrund des aktuell relativ jungen Baumbestandes auf den vorgelagerten Waldflächen derzeit nur ein geringes Risiko für Schäden durch Baumfallereignisse.
Kritischer stellt sich die Situation dar für die Baulücke auf FlNr. 1755 und den südlichen Bereichen der FlNr. 1863, da hier Waldflächen mit älteren und höheren Baumbeständen vorgelagert sind. Mit Ausnahme der FlNr. 18763 befinden sich die genannten Flurstücke in privatem Besitz. Sofern Bauanträge für diese Privatgrundstücke gestellt werden, muss die Baumfallgefahr individuell geprüft werden.
Falls die Gemeinde Bauparzellen auf FlNr. 1863 (Grundstück im Eigentum der Gemeinde) ausweisen möchte, sollten diese aus hiesiger Sicht so konzipiert werden, dass besondere Gefahren durch Baumfall am besten erst gar nicht entstehen können (auf den Bauparzellen entlang der westlichen Gemeindeverbindungsstraße für dauerhaft bewohnte Gebäude erst ab einer Entfernung von 20 m ausgehend vom östlichen Straßenrand).
Weitere forstliche Belange werden durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes nicht berührt.“

Beschlussvorschlag 1:

Landwirtschaft:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes/ Landschaftsplanes soll der Ortsbereich von Bergham für einen längerfristigen Zeitraum mit Bauflächen versorgt werden. Durch die Aufnahme der südlichen Grundstücksteilflächen in den Geltungsbereich ist die Versorgung mit Bauflächen mittelfristig gesichert. Der nördliche Teilbereich (Grundstück FlNr. 1862/1 und 1863) sollte für zukünftige Baulandausweisungen zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Bauflächen vorgehalten werden. Im Rahmen eines künftigen Aufstellungsverfahrens für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes wird ein Hinweis auf eventuell im ländlichen Bereich auftretende Immisionen aufgenommen werden.
Forstwirtschaft:
Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um die unbebauten Flächen entlang der Ortsstraße in Bergham. Im Falle von Baugebietsausweisungen (Bebauungsplanaufstellung) werden die forstwirtschaftlichen Hinweise beachtet.

Bayerischer Bauernverband
„Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind zwei Allgemeine Wohngebiete (WA) geplant, davon eines im Süden, das zwischen einem Mischgebiet (MI) und einem Allgemeinen Wohngebiet liegt und das zweite nördlich gelegene, das an das an das bestehende Dorfgebiet (MD) anschließt.
Gegen das im Süden geplante WA bestehen unsererseits keine Bedenken.
Das nördlich geplante Allgemeine Wohngebiet lehnen wir wegen der Nähe zum landw. Betrieb Pichler Helmut ab. Der Betrieb Pichler betreibt seine Landwirtschaft im Nebenerwerb. Es werden etwa 25 Milchkühe samt Nachzucht gehalten. Die einzige Erweiterungsmöglichkeit seines Betriebes ist nur in Richtung dieses geplanten Wohngebietes möglich. Dieses Wohngebiet würde außerdem wie ein Fremdkörper wirken, da auf 3 Seiten keinerlei Bebauung vorhanden ist und auf 2 Seiten freie landwirtschaftliche Flur verbaut werden würde.“

Beschlussvorschlag 2:

Die Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes bzgl. der Erweiterungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes Pichler kann nicht gefolgt werden, da auf den betriebseigenen Flächen ausreichen Erweiterungsmöglichkeiten nördlich und östlich zur Verfügung stehen.
Alternative:
Der Gemeinderat beschließt die Grundstücke FlNr. 1863 und 1862/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn aus dem Geltungsbereich des Änderungsdeckblattes Nr. 24 heraus zu nehmen.

Landratsamt Rottal-Inn
„seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“

Staatliches Bauamt Passau
„keine Äußerung“

Deutsche Telekom Technik GmbH
„Gegen die oben genannte Planung haben wir keine Einwände. Wir bitten Sie den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan einen Hinweis aufzunehmen, dass bei der Aufstellung der Bebauungspläne in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorgesehen werden.“

Beschlussvorschlag 3:

Der Planer wird beauftragt den Hinweis der Telekom in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Bayernwerk
„gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Geltungsbereich wird von 20-kV-Versorgungsanlagen der Bayernwerk AG tangiert bzw. benutzt.“

Beschussvorschlag 4:
Die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleistungen und Entsorgungsleistungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verfahrenswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125, sowie die Schutzzonenbereiche werden beachtet.

Regierung von Niederbayern
Das Plangebiet befindet sich zwischen einem bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Misch- und einem Wohngebiet.
Seitens der Belange von Raumordnung und Landesplanung besteht Einverständnis mit dem Vorhaben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Amts  für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und beschließt folgende Vorgehensweise:

Landwirtschaft:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes/ Landschaftsplanes soll der Ortsbereich von Bergham für einen längerfristigen Zeitraum mit Bauflächen versorgt werden. Durch die Aufnahme der südlichen Grundstücksteilflächen in den Geltungsbereich ist die Versorgung mit Bauflächen mittelfristig gesichert. Der nördliche Teilbereich (Grundstück FlNr. 1862/1 und 1863) sollte für zukünftige Baulandausweisungen zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Bauflächen vorgehalten werden. Im Rahmen eines künftigen Aufstellungsverfahrens für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes wird ein Hinweis auf eventuell im ländlichen Bereich auftretende Immissionen aufgenommen werden.
Forstwirtschaft:
Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um die unbebauten Flächen entlang der Ortsstraße in Bergham. Im Falle von Baugebietsausweisungen (Bebauungsplanaufstellung) werden die forstwirtschaftlichen Hinweise beachtet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis und stellt fest, dass den Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes bzgl. der Erweiterungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes Pichler nicht gefolgt werden kann, da auf den betriebseigenen Flächen ausreichen Erweiterungsmöglichkeiten nördlich und östlich zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis und beschließt den Planer zu beauftragen,  den Hinweis in die textlichen Festsetzungen mitaufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Bayernwerks zur Kenntnis und beschließt den Planer zu beauftragen,  die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleistungen und Entsorgungsleistungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verfahrenswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125, sowie die Schutzzonenbereiche im weiteren Verfahren zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 5

Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 23 Ortsbereich Bergham –
Feststellungsbeschluss:
Der Gemeinderat stellt das Änderungsdeckblatt zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes einschließlich Begründung in der Fassung vom 26.10.2015 fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.04.2016 12:07 Uhr