TZ 56: Bei allen geprüften Gewerken war in den Angebotsunterlagen der Name des mit der Planung und Bauleitung beauftragten Architekturbüros auf jeder LV-Seite in der Fußzeile aufgeführt. Künftig wäre dafür Sorge zu tragen, dass aus den Vergabeunterlagen keine Rückschlüsse auf den Planer gezogen werden können.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sondersitzung des Gemeinderates | 09.07.2018 | ö | 2.52 |
Sachverhalt
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr