Sondersitzung des Gemeinderates

Termin herunterladen   Druckansicht

Datum: 09.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
58 Zeilen
1 Mitteilungen
2 BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern
2.1 TZ 1: Neuerlass Erschließungsbeitragssatzung
2.2 TZ 2: Beitragsfähiger Aufwand für Straßenausbaumaßnahmen wird nicht im möglichen Umfang refinanziert
2.3 TZ 4: Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde dürfte nichtig sein, weil Regelungen zum Entstehen der Abgabeschuld fehlen
2.4 TZ 8: Gemeinde sollte ihr Ortsrecht in der Ortsrechtssammlung aktuell und vollständig führen
2.5 TZ 9: Der Stellvertretende Kassenverwalter ist gleichzeitig Systemverwalter, die Kassenverwalterin vertritt die Sachbearbeiterin im Steueramt; eine ausreichende Funktionstrennung ist nicht gegeben
2.6 TZ 10: In den Zahlstellen des Rathauses ist die Kassensicherheit nicht ausreichend gewährleistet
2.7 TZ 11: Die Kassensicherheit in der Zahlstelle der Grund- und Mittelschule Kirchdorf a. Inn entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Anforderungen
2.8 TZ 12: Die Verwaltung der Handvorschüsse in den gemeindlichen Kindergärten "Sonnenschein" und "St. Martin" ist nicht ordnungsgemäß
2.9 TZ 13: Die Dienstanweisungen für das Finanz- und Kassenwesen und die Zahlstellen sind überarbeitungsbedürftig
2.10 TZ 14: Die Aufsicht über die Gemeindekasse wäre zu verbessern und eindeutig zu regeln; die örtlichen Kassenprüfungen wären zu vertiefen und die Zahlstellen mindestens einmal jährlich unvermutet örtlich zu prüfen
2.11 TZ 15: Das Anordnungswesen für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde ist optimierungsbedürftig
2.12 TZ 16: Das Mahnverfahren wird verspätet eingeleitet
2.13 TZ 17: Zeichnungsbefugnisse bzw. Verfügungsberechtigungen auf den gemeindlichen Konten wären aus Gründen der Kassensicherheit neu zu regeln
2.14 TZ 18: Bei der Erstellung des Tagesabschlusses wären die kassenrechtlichen Vorgaben zu beachten
2.15 TZ 19: Die Vorschüsse und Verwahrgelder werden nur unzureichend abgewickelt; über die Vorschuss- und Verwahrgeldkonten werden auch Zahlungen abgewickelt, die sich auf den Haushalt beziehen
2.16 TZ 20: Die Gemeindekasse hätte sich künftig verstärkt um eine laufende und zeitnahe Bereinigung der Kasseneinnahmereste zu bemühen
2.17 TZ 21: Der Stand der Rücklagen wäre mit den Entnahme- und Zuführungsbuchungen abzugleichen
2.18 TZ 22: Die Gemeinde meldete in mehreren Berichtsjahren ein unzutreffendes Gewerbesteuer-Istaufkommen
2.19 TZ 23 a): Es wurden keine Aufzeichnungen über die Silber- und Goldmedaillen im Tresor des Bürgerbüros vorgelegt
2.20 TZ 23 b): Mängel bei den überwachungspflichtigen Vordrucken, welche im Tresor des Bürgerbüros verwahrt werden
2.21 TZ 23 c): Beschluss zur Jahresrechnung 2016 fehlt
2.22 TZ 23 d): Die Jahresrechnungen wurden als Loseblattsammlungen vorgelegt
2.23 TZ 23 e): Die Gruppierungsübersichten wiesen teilweise nicht alle im Sachbuch enthaltenen Gruppierungsziffern aus.
2.24 TZ 23 f): Den Jahresrechnungen wären künftig eine Vermögensübersicht sowie eine Übersicht über die Schulden und Rücklagen beizufügen
2.25 TZ 23 g): Alle verwahrten Sparbücher wären mit einem Sperrvermerk zu versehen
2.26 TZ 23 h) Im Berichtszeitraum wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Seniorenheim" durch den Rechnungsprüfungsausschuss nur sehr untergeordnet mitgeprüft
2.27 TZ 23 i): Bei den Kassenanordnungen fehlen teilweise die begründenden Unterlagen
2.28 TZ 23 j): Entsprechend dem Zweck des Spendenkontos "Hochwasserhilfe Kirchdorf" sollte die Gemeinde den Betrag zeitnah an den berechtigten Personenkreis auszahlen
2.29 TZ 26: Erhaltungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung wurde teilweise im Vermögenshaushalt gebucht und in den Anlagenachweis aufgenommen
2.30 TZ 31: Die stichprobenweise Prüfung der pauschalen Zuweisung zu den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung gibt Anlass zu folgenden Feststellungen
2.31 TZ 34: Die Aufgabenverteilung innerhalb der Kernverwaltung sollte unter weitergehender Beachtung der kassenrechtlichen Vorschriften optimiert werden
2.32 TZ 35: Der Umfang der angeordneten Rufbereitschaften für den Winterdienst sollte überprüft, die Zeiten der geleisteten Rufbereitschaft und die Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft tarifgerecht vergütet werden.
2.33 TZ 37: Auf die Rückforderung von Lohn- und Kirchensteuerbeträgen und Solidaritätszuschlägen wurde wiederholt unzulässig verzichtet
2.34 TZ 38: Die "Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit für die Beschäftigten der Gemeinde Kirchdorf a. Inn" - DV - (Stand 01.07.2015) sollte überarbeitet werden
2.35 TZ 39: Die tariflichen Vorgaben zur Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) wären umzusetzen
2.36 TZ 44 a): Unzureichende Absicherung administrativer Benutzerkonten des lokalen Netzwerks
2.37 TZ 44 b): Benutzerverwaltung des lokalen Netzwerks über den Verzeichnisdienst Active Directory
2.38 TZ 44 c): Serverraum
2.39 TZ 44 d): Aktuelles Einspielen von Sicherheitsupdates
2.40 TZ 45 a): Zugriff auf die Datenbank des Finanzverfahrens "Cip-KD"
2.41 TZ 45 b): Ungeeignete Datenbank beim Verfahren zur Verwaltung der Kindertagesstätten "adebisKITA"
2.42 TZ 45 c): Zu weitreichende Zugriffsrechte auf Schnittstellendateien
2.43 TZ 46 a): Einsatz von unveränderbaren Speichermediums
2.44 TZ 46 b): Anpassen der Scan-Dienstanweisung an steuerrechtliche Vorschriften
2.45 TZ 46 c): Hinweise zur Aufbewahrung und Aussonderung
2.46 TZ 47 Die Rechtevergabe im Finanzverfahren und Online-Banking entsprach nicht den Vorgaben der KommHV-K
2.47 TZ 51: Kindergarten Ritzing - Ausschreibung und Vergabe erfolgtem vor dem Vorliegen der Baugehnehmigung
2.48 TZ 52: Neubau Feuerwehrhaus – Die Regelungen des § 6 des kommunalen Vertragsmusters für Architektenverträge wurde zum Nachteil der Gemeinde vertraglich vorrangig abgeändert.
2.49 TZ 53: Neubau Feuerwehrhaus - Bislang unberücksichtigter Nachlass i.H.v. 1,5 % bei den Zimmererarbeiten
2.50 TZ 54: Die vorgefundene Aktenordnung der Baumaßnahmen war größtenteils unübersichtlich und unvollständig.
2.51 TZ 55: Den Schlussrechnungen lagen die zahlungsbegründenden Unterlagen nicht bei. Diese wären zukünftig neben der Rechnungskopie bei den Bauunterlagen aufzubewahren
2.52 TZ 56: Bei allen geprüften Gewerken war in den Angebotsunterlagen der Name des mit der Planung und Bauleitung beauftragten Architekturbüros auf jeder LV-Seite in der Fußzeile aufgeführt. Künftig wäre dafür Sorge zu tragen, dass aus den Vergabeunterlagen keine Rückschlüsse auf den Planer gezogen werden können.
2.53 TZ 57: Kommune hat geänderte oder zusätzliche Leistungen bezahlt, für die keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen. Zukünftig sind Nachtragsleistungen unter Einhaltung der Zuständigkeiten schriftlich zu beauftragen.
2.54 TZ 58: Die Gemeinde hat mehrere Schlusszahlung geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen. Im Interesse der frühzeitigen Klärung der Abrechnung und zum Schutz vor späteren Nachforderungen sollte die Mitteilung künftig generell bei allen Schlusszahlungen von VOB-Verträgen erfolgen.
2.55 TZ 61: Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ferienprogramm werden außerhalb der Buchführung der Gemeinde abgewickelt
3 Anfragen / Anträge
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr