Rückwirkungsbeschluss zur Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Verwaltung hat eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.
Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein. Dabei wird auch über die Refinanzierung der durchgeführten aber noch nicht schlussgerechneten Neubaumaßnahme „Bypass Wasserleitung“ entschieden werden.
Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können wird empfohlen Rückwirkungsbeschlüsse zu fassen. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kirchdorf am Inn vom 18. September 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18. Oktober 2010 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-EWS), die Grundgebühren (vgl. § 9a Abs. 2 BGS-EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 10 Absatz 1 BGS-EWS) werden zum 01.01.2019 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2019 erfolgen soll.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 19.12.2018 08:53 Uhr