TZ 73 a): Neufestsetzung des Eigenkapitals


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beratend 4.6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.6

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Bei allen  Vereinbarungen von Entgelten für gesondert berechenbare Investitionskosten wurden die Kosten des Anlagenvermögens über die Anrechnung von Abschreibungen berücksichtigt. Zugleich wurde bei der zum 15.1.2018 geschlossenen Vereinbarung eine Eigenkapitalverzinsung berücksichtigt. Eine Neugliederung des Eigenkapitals müsste zum 1.1.1998 erfolgen und alle folgenden Bilanzen verändern. Dies erscheint in Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im Eigenbetrieb vorläufig für nicht notwendig. Bereits im Bericht verweist der BKPV auf ein entsprechendes Ermessen der Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen seines Ermessensspielraumes vorläufig keine Eigenkapitalumgliederung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.12.2018 08:53 Uhr