TZ 78 Beim Online-Banking wären die kassen- und haushaltsrechtlichen Vorgange zu beachten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.13
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.13

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs wurde zum Zeitpunkt der Prüfung  für das Online-Banking eine mobile TAN-Lösung verwendet. Seit Übertragung des Zahlungsverkehrs auf die Kassenverwalter der Gemeinde im März 2017 wird eine Übertragung mit  Signaturerstellungseinheiten (Bank-Signaturkarten) verwendet. Durch die Trennung von Feststellungsbefugnis (Werkleitung) und Zahlungsverkehr (Gemeindekasse) wird seitdem auch das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt.  

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 08:20 Uhr