"Ortsentwicklung Kirchheim"; Satzung zur Aufhebung der Entwicklungssatzung vom 26.03.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.2012 wurde eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 BauGB ff. im Bereich des Wettbewerbsgebietes „Ortsentwicklung Kirchheim“ eingeleitet.

Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfolgte die Gemeinde folgende Ziele:
       - Wohnquartiere mit Wohnraum für bis zu 3.500 Einwohner
       - Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Rathaus mit multifunktionalem Bürgersaal, Einrichtungen der Kinderbetreuung, Erweiterungsflächen für Gymnasium sowie Grund- und Mittelschule sowie Mehrzweckhalle mit integrierter Dreifach-Turnhalle
       - Identitätsstiftende, verbindende Grünanlage
- Erstellen eines Erschließungskonzepts für die Wohnquartiere/ Integration des ruhenden Verkehrs sowie Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes

Diese Ziele konnten mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.100 „Kirchheim 2030“ (in Kraft getreten am 27.02.2020) weitgehend umgesetzt werden.
Mit dem Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan Nr. 100 vom 20.11.2019 wurde die Finanzierung der Umsetzung des Bebauungsplans im Sinne des Kirchheimer Modells zur sozialgerechten Bodennutzung vollständig sichergestellt. Die Bodenordnung erfolgt im Rahmen eines einvernehmlichen gesetzlichen Umlegungsverfahrens, das mit Beschluss der Umlegungsstelle vom 30.04.2020 eingeleitet wurde, und mit dessen Durchführung sich die Gemeinde und die betroffenen Grundeigentümer in der Einverständniserklärung vom 20.11.2019 einverstanden erklärt haben.
Der Einsatz der gesetzlichen Instrumente der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist daher nicht mehr erforderlich. Die Maßnahme ist daher aufzuheben.

Soweit der Umgriff der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme über den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 100 hinausgeht (Plandarstellung Anlage 1) bestehen seitens der Gemeinde derzeit keine konkretisierbaren Entwicklungsabsichten mehr. Daher ist die Entwicklungsmaßnahme für die betroffenen Grundstücke aufzuheben. Sollten sich in Zukunft neue Entwicklungsideen für diesen Bereich ergeben, ist über das geeignete Verfahren zu deren Umsetzung neu zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München folgende Satzung:

Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die Aufhebung der Entwicklungssatzung vom 26.03.2012

Die Gemeinde Kirchheim bei München erlässt aufgrund des § 169 Abs. 1 Ziffer 8 i. V. m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) i.V.m. Art. 23, 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches:
- Heimstettener Moosweg einschließlich eines westlich angrenzenden Grundstücksbereichs von ca. 100,8 m Tiefe im Westen
- Staatsstraße St 2082 mit Verschwenkung zur Martin-Luther-Straße (östlich der Grundschule II an der Martin-Luther-Straße und westlich des Geh- und Radwegs über die St. 2082) im Norden
- Grundstück FlSt.Nr. 163, Gemarkung Kirchheim (westlich des Gruber-Weg-Landes) im Osten mit einem östlich angrenzenden Grundstücksbereich von ca. 81,1 m Tiefe
- Ortsteil Heimstetten mit „Vogel-Siedlung“ im Süden
vom 26.03.2012 wird aufgehoben.
§ 2

Diese Satzung wird gemäß §169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.



Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung mit der Begründung ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

Aufgrund des § 169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München folgende Satzung:

Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die Aufhebung der Entwicklungssatzung vom 26.03.2012

Die Gemeinde Kirchheim bei München erlässt aufgrund des § 169 Abs. 1 Ziffer 8 i. V. m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) i.V.m. Art. 23, 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches:
- Heimstettener Moosweg einschließlich eines westlich angrenzenden Grundstücksbereichs von ca. 100,8 m Tiefe im Westen
- Staatsstraße St 2082 mit Verschwenkung zur Martin-Luther-Straße (östlich der Grundschule II an der Martin-Luther-Straße und westlich des Geh- und Radwegs über die St. 2082) im Norden
- Grundstück FlSt.Nr. 163, Gemarkung Kirchheim (westlich des Gruber-Weg-Landes) im Osten mit einem östlich angrenzenden Grundstücksbereich von ca. 81,1 m Tiefe
- Ortsteil Heimstetten mit „Vogel-Siedlung“ im Süden
vom 26.03.2012 wird aufgehoben.
§ 2

Diese Satzung wird gemäß §169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.



Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung mit der Begründung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
GRM Keck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Anlage 1 - Plandarstellung Umgriff SEM (.pdf)
2012-03-26_Beschlussbuchauszug Einleitungsbeschluss SEM Ortsentwicklung Kirchheim (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 06:54 Uhr