Errichtung einer Pergola, Hans-Pfitzner-Weg 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Bauausschuss, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Bauausschuss 15.12.2020 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Beantragt wird für die Errichtung der Überdachung einer Terrasse (Pergola) eines Reihenmittelhauses mit einem Glasdach mit der Länge von 6,57 m und der Tiefe von 3 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 125/215 der Gemarkung Heimstetten, Hans-Pfitzner-Weg 27, 85551 Kirchheim b. München, die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan sowie eine Zeichnung beigefügt.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans 20/H und im Geltungsbereich des „übergreifenden Bebauungsplans“ mit 1. Änderung befindet.

Gemäß Festsetzung Nr. B. 4.3.3 des Bebauungsplans gilt „für die Ausführung überdachter Pergolen“ „die Festsetzung unter Nr. B.4.4.3 für Wintergärten sinngemäß“.
Gemäß Festsetzung Nr. B. 4.4.3 sind die Wintergärten „grundsätzlich als verglaste Skelettkonstruktion auszuführen. Die Wand zum Nachbarn ist als verputzte Wandscheibe mit einem Überstand von 0,2 m und einem seitlichen Vorsprung von 0,15 m mit Blechabdeckung auszuführen.“

Weil bereits verputzte Mauern als Sichtschutz an den Grenzen zu den benachbarten Grundstücken bestehen, sollen diese erhalten bleiben. An der Hauswand hat diese einen Überstand von 0,15 m zur geplanten Pergola. Im weiteren Verlauf fällt diese Mauer ab, ab ca. 1,75 m vor der Hauswand fäll diese stark ab bis auf eine Höhe von 0,9 m. Die verbleibende Tiefe soll ab 1,50 m vor der Hauswand bis zum Ende der Terrassenüberdachung mit einer integrierten 2 m hohen (Holz-)Sichtschutzwand ausgestattet werden.
Mit den eingereichten Unterlagen wird dementsprechend eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wegen einer nicht durchgängig verputzten Wandscheibe erforderlich sowie wegen dem etwas geringeren Überstand von 0,15 m statt 0,2 m.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Errichtung von Terrassenüberdachungen (mit der Grundfläche bis 30 m² und der Tiefe bis 3 m) um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) BayBO. Da die Gemeinde durch den Bebauungsplan jedoch andere Regelungen getroffen hat, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „befreit werden,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte
führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Für den Antrag auf „isolierte Befreiung“ wegen der Errichtung einer von den Festsetzungen des „übergreifenden Bebauungsplans“ abweichenden Terrassenüberdachung liegen die Unterschriften der Eigentümer der Nachbargrundstücke nicht vor. Für die von der Gemeinde zu beurteilenden Vorschriften ist diese nicht erforderlich. Die Unterschriften sind jedoch im Rahmen der Überprüfung von Abweichungen zu bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Brandschutz, Abstandsflächen) beim Landratsamt München vorzulegen (s. u.).

Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann seitens der Gemeinde erteilt werden, wenn das Landratsamt feststellt, dass die Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften - Art. 6 Abs. 2 Satz 1 (erforderliche Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen), Art. 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 (Errichtung tragender Stützen hinsichtlich Feuerwiderstandsdauer) und Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 (Errichtung einer Terrassenüberdachung mit reduzierten Brandwänden an den Grundstücksgrenzen) - erteilt werden können. Dazu sind entsprechende Anträge auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beim Landratsamt zu stellen, wobei die Nachbarbeteiligung durchzuführen sein wird.

Beschlussvorschlag

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung (Pergola) als Anbau an ein Reihenmittelhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 125/215 der Gemarkung Heimstetten, Hans-Pfitzner-Weg 27, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des „übergreifenden Bebauungsplans“ wegen der nicht vollständigen Errichtung der unter Nr. B. 4.3.3 i.V. mit Nr. B. 4.4.3 festgesetzten „Wand zum Nachbarn“ mit Überstand gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die erforderlichen Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erteilt werden können.

Von der Beteiligung der Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nrn. 125/214 und 125/216 der Gemarkung Heimstetten, durch den Antragsteller wird gemäß Sachvortrag im Rahmen des Befreiungsantrags abgesehen. Diese sind im Rahmen des Abweichungsantrags von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beteiligen.

Beschluss

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung (Pergola) als Anbau an ein Reihenmittelhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 125/215 der Gemarkung Heimstetten, Hans-Pfitzner-Weg 27, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des „übergreifenden Bebauungsplans“ wegen der nicht vollständigen Errichtung der unter Nr. B. 4.3.3 i.V. mit Nr. B. 4.4.3 festgesetzten „Wand zum Nachbarn“ mit Überstand gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die erforderlichen Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erteilt werden können.

Von der Beteiligung der Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nrn. 125/214 und 125/216 der Gemarkung Heimstetten, durch den Antragsteller wird gemäß Sachvortrag im Rahmen des Befreiungsantrags abgesehen. Diese sind im Rahmen des Abweichungsantrags von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage Beschlussvorlage Errichtung Pergola, Hans-Pfitzner-Weg 27 (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2021 08:08 Uhr