Antrag von GR Rüdiger Zwarg vom 18.04.2021: "Neubildung der Ausschüsse"


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 06.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Zwarg richtete am 18.04.2021 folgende E-Mail an die Verwaltung:

„Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
bitte setzen Sie den Punkt "Neubildung der Ausschüsse" auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung. Das Verwaltungsgericht hat im Schreiben vom 11.2. eine Entscheidung "so im März/April" angekündigt. Wir gehen davon aus, dass die gegenwärtige Zusammensetzung rechtswidrig ist und dringend korrigiert werden muss. Das Urteil wird nachgeliefert. Ggfs. muss vertagt werden.

Mit freundlichem Gruß

Rüdiger Zwarg“

Hinweis:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.05.2021 beschlossen, dass der Antrag von Herrn Zwarg vertagt wird. Grund hierfür war, dass das Urteil des VG München nicht vorlag.

Das VG München hat am 12.05.2021 die Klage abgewiesen. Das Urteil wurde uns am 25.05.2021 per E-Mail durch unseren Rechtsanwalt zur Kenntnis gebracht. Die beigeladenen Gemeinderatsfraktionen haben eine Abschrift erhalten, weshalb wir das Urteil nicht der Sitzungsvorlage beigefügt haben.

Auszüge aus den Entscheidungsgründen:

Rn. 42: „II. Die Klage ist jedoch unbegründet, da die angegriffene Verteilung der Ausschusssitze im Bau-, Ferien- und Hauptausschuss rechtmäßig ist und dem in Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO einfachgesetzlich normierten Gebot der Spiegelbildlichkeit nicht wiederspricht. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine Neuverteilung der Ausschusssitze Eine Verletzung ihres organschaftlichen Rechts aus Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO liegt nicht vor."

Rn. 48: „2. Die Besetzung der streitgegenständlichen Ausschüsse ist auch in materieller Hinsicht sowohl in Bezug auf die Ausschussgröße, als auch auf die Wahl des Berechnungsverfahrens rechtmäßig. (...)."

Rn. 49: „a) Die Festlegung der Ausschussgröße auf zehn ehrenamtliche Mitglieder zuzüglich dem Vorsitzenden ist nicht zu beanstanden.“

Da die Verteilung der Ausschusssitze sowie die Besetzung der Sitze rechtmäßig ist, sollte der Antrag von Herrn Zwarg vom 18.04.2021 („Neubildung der Ausschüsse“) abgelehnt werden.

Beschlussvorschlag

Der Antrag von Herrn Zwarg vom 18.04.2021 („Neubildung der Ausschüsse“) wird abgelehnt.

Dokumente
2021-06-23_VG München mit Antrag auf Zulassung der Berufung 23.06.2021 (.pdf)

Datenstand vom 07.07.2021 07:08 Uhr