Antrag der CSU-Fraktion vom 11.11.2024: Verbot des Einsatzes von Mährobotern während der Dämmerung und Dunkelheit
Daten angezeigt aus Sitzung:
03. Bauausschuss, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 03.12.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Verbot des Einsatzes von Mährobotern während der Dämmerung und bei Dunkelheit auf nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen im Gemeindegebiet zu prüfen. Die Prüfung hat folgendes ergeben:
Nach Art. 44 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) obliegt der Vollzug der auf Grundlage des Bayerischen Naturschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen den unteren Naturschutzbehörden. Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München wurde bezüglich einer Stellungnahme angefragt. Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde befindet sich nach deren Aussage derzeit in Ausarbeitung und liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, über eine Ergänzung einer gemeindlichen Verordnung (z.B. Lärmschutzverordnung, Verordnung über die Aufrechterhaltung der öff. Sicherheit und Ordnung,…) die nächtliche Benutzung von Mährobotern einzuschränken. Vergleichbare Satzungen hat die Gemeinde Kirchheim nicht erlassen, sodass diese Regelungsmöglichkeit nicht besteht.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bzgl. eines Nachtfahrverbotes für Mähroboter dem Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis vorzulegen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bzgl. eines Nachtfahrverbotes für Mähroboter dem Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Antrag CSU_Verbot Mähroboter (.pdf)
Datenstand vom 06.05.2025 08:07 Uhr