Der Hauptausschuss hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 18.03.2025 bereits vorberatend eine Anpassung der Elternbeiträge ab September 2025 diskutiert. Die letzte Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten und alle nachschulischen Betreuungsformen erfolgte zum September 2024. Aufgrund der momentanen Haushaltssituation und der stetig steigenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen, sollen die Elternbeiträge ab September 2025 nochmals moderat angepasst werden. Da die Krippengebühren faktisch am höchsten sind, sollen diese nicht angepasst werden. Die Elterngebühren für den Kindergarten und die nachschulische Betreuung sollen in einem moderaten Rahmen um 20 Euro in der niedrigsten Buchungszeit angepasst werden. Bei hohen Buchungszeiten sollen die Gebühren etwas stärker angepasst werden, da hier in der Regel die Personalkosten im Vergleich zu den betreuten Kindern in einem ungleichen Verhältnis stehen.
Der Gemeinderat beschließt die Gebühren der Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort, Kooperativer Ganztag und Mittagsbetreuung), damit einheitliche Gebühren im Gemeindegebiet gelten. Davon ausgenommen ist die Kindertagespflege, da diese über das Landratsamt München läuft, sowie die Spielgruppe der Nachbarschaftshilfe und des Familienzentrums, die selbst Ihre Gebühren festlegen.
Durch die Anpassung der Elternbeiträge soll gesichert werden, dass die Großraumzulage und die Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal, als auch die stetig steigenden Personal- und Betriebskosten weiterhin im Rahmen der Defizitvereinbarungen refinanziert werden können und diese auskömmlich sind. Mit allen Trägern bestehen sogenannte Defizitvereinbarungen. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage oder Verpflichtung und sie sind somit eine freiwillige Leistung. Nachdem wie oben geschrieben die Gemeinde Kirchheim in allen Einrichtungen einheitliche Gebühren festlegt um moderate Elterngebühren zu schaffen, resultiert daraus jedoch eine gewisse Verpflichtung. Auch der bayerische Gemeindetag und das Sozialministerium empfehlen Defizitvereinbarungen.
Gemäß den Vorgaben im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) finanzieren sich Kinderbetreuungseinrichtungen durch einen jährlich festgelegten kindbezogenen staatlichen und zu nahezu gleichen Anteilen kommunalen Förderanteil (bei Kindergärten und Horten rund 60-70 % der Betriebskosten) und durch Elternbeiträge (ca. 25 % der Betriebskosten). Aktuell liegen die Elternbeiträge bei ca. 12 %. Der Rest wird dann als freiwilliger Zuschuss durch die Gemeinde über Defizitvereinbarungen finanziert. Jeweils zwei Jahre im Nachhinein erhält die Gemeinde noch die U3-Bundesmittel für die Krippenkinder, was wiederum das tatsächliche Defizit etwas schmälert.
Eine Einkommensabhängige Gebührenstaffelung ist nach intensiver Prüfung durch die Gemeindeverwaltung und nach Rücksprache mit den großen Trägern am Ort, die auch Einrichtungen in München betreiben, nicht umsetzbar. Die regelmäßige Überprüfung der Einkommen bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand, der von den Trägern nicht übernommen wird. In der Gemeindeverwaltung stehen hierfür keine Kapazitäten zur Verfügung. Die Gestaltung der Elternbeiträge durch die Träger selbst wird aus sozialen Aspekten von den Trägern, als auch vom Kreisjugendamt München sehr kritisch gesehen. Daher sollen wie bisher die Elterngebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom Gemeinderat beschlossen werden.
Aktuelle Gebühren für den Kindergarten und Vorschlag angepasste Gebühren:
Aktuell liegen die maximalen Elternbeiträge bei einer Vollzeitbetreuung von 10 Stunden im Kindergarten nach der aktuellen Gebührentabelle der Gemeinde Kirchheim bei 221 €. Durch die Einführung des 100 €-Zuschusses der Bundesregierung seit 01.04.2019 müssen die Eltern dann faktisch 121 € entrichten. Den 100 €-Zuschuss erhält die Einrichtung respektive der Träger direkt. Bei den in der Tabelle aufgezeigten Elternbeiträgen werden für den Kindergartenbereich immer die aktuelle Gebühr und die faktische Gebühr nach Abzug des staatlichen 100 €-Zuschusses gezeigt:
Buchungszeit in Stunden
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Aktuelle Gebühr
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Faktische Gebühr abz. 100 € staatl. Beitragszuschuss
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Vorschlag Anpassung
(Faktische Gebühren in rot)
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3 - 4
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130 €
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30 €
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+ 20 € = 150 € → 50 €
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4 – 5
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143 €
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43 €
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+ 22 € = 165 € → 65 €
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5 – 6
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156 €
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56 €
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+ 24 € = 180 € → 80 €
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6 – 7
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169 €
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69 €
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+ 26 € = 195 € → 95 €
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7 – 8
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182 €
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82 €
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+ 28 € = 210 € → 110 €
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8 – 9
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195 €
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95 €
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+ 30 € = 225 € → 125 €
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9 – 10
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208 €
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108 €
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+ 32 € = 240 € → 140 €
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10 - 11
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221 €
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121 €
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+ 34 € = 255 € → 155 €
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Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung:27 € x 452 Plätze x 12 Monate = 146.448 €
Nach Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG sind die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG zu staffeln. Die Elternbeitragsstaffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien muss mindestens 10 v.H. des für die Buchungszeitkategorie >3 Stunden bis 4 Stunden (beim Hort 2-3 Stunden) betragen.
Aktuelle Gebühren für den Hort und Vorschlag angepasste Gebühren:
Buchungszeit in Stunden
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Aktuelle Gebühr
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Vorschlag Anpassung
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2 - 3
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110 €
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+ 20 € = 130 €
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3 - 4
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121 €
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+ 22 € = 143 €
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4 – 5
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132 €
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+ 24 € = 156 €
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5 – 6
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143 €
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+ 26 € = 169 €
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6 – 7
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154 €
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+ 28 € = 182 €
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7 – 8
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165 €
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+ 30 € = 195 €
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8 – 9
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176 €
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+ 32 € = 208 €
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9 – 10
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187 €
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+ 34 € = 221 €
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Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung: 27 € x 170 Plätze x 12 Monate = 55.080 €
Hierbei wird im Hort / Haus für Kinder II mit 90 Kindern gerechnet!
Aktuelle Gebühren für den Kooperativen Ganztag in der Grundschule der Grund- und Mittelschule und Vorschlag angepasste Gebühren:
Beim Kooperativen Ganztag bestehen im Gegensatz zum Hort gebündelte Buchungszeitkategorien.
Buchungszeit in Stunden
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Aktuelle Gebühr
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Vorschlag Anpassung
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bis 15 Std/Woche
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110 €
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+ 20 € = 130 €
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bis 25 Std/Woche
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132 €
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+ 24 € = 156 €
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über 25 Std/ Woche
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143 €
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+ 26 € = 169 €
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Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung: 23,333 € x 100 Plätze x 12 Monate = 28.000 €
Aktuelle Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Silva Grundschule und Vorschlag angepasste Gebühren:
Auch für die Mittagsbetreuung als (noch) nicht gesetzlich verpflichtendes Betreuungsangebot sollten die Elternbeiträge in diesem Zuge angepasst werden um eine gewisse Einheitlichkeit der Elterngebühren in der Schulkindbetreuung zu erzielen. Die Mittagsbetreuung als schulische Einrichtung finanziert sich durch eine staatliche Förderung pro Gruppe (je 12 Kinder) nach Buchungszeiten gestaffelt, die Elternbeiträge und ebenfalls durch einen gemeindlichen Zuschuss. Auch mit dem Träger der Mittagsbetreuung besteht eine Defizitvereinbarung. Aufgrund der teilweise schwankenden Kinderzahlen und der gruppenbezogenen, statt kindbezogenen staatlichen Förderung, bezuschusst die Gemeinde Kirchheim die Mittagsbetreuung mit 750 € pro Kind pro Schuljahr.
Buchungszeit nach Schulende
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Aktuelle Gebühr
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Vorschlag Anpassung
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bis 14.00 Uhr
(ohne Hausaufgaben)
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95 €
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+ 20 € = 115 €
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bis 15.30 Uhr
(mit Hausaufgaben)
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125 €
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+ 24 € = 149 €
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bis 17.00 Uhr
(mit Hausaufgaben)
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135 €
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+ 26 € = 161 €
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Voraussichtliche Mehreinnahmen bei Berechnung mit dem Mittelwert der Gebührenanpassung: 23,333 € x 130 Plätze x 11 Monate = 33.367 €
Da es (noch) keine Ferienbetreuung durch die Mittagsbetreuung gibt, entfällt der August für die Beitragserhebung.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:
In besonderen finanziellen Härtefällen kann beim Kreisjugendamt München eine anteilige oder vollständige Übernahme der Elternbeiträge für alle Einrichtungsformen beantragt werden. Familien, die keine staatlichen Zuschüsse erhalten, sich aber in einer finanziellen Krise befinden, können Unterstützung durch den Hilfsfonds „Bürger helfen Bürgern“ bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Zudem unterstützt in Einzelfällen nach Rücksprache mit der Gemeinde unbürokratisch das Soziale Netz Kirchheim (SNK), die Trödelhalle oder das Kleider Café. Zusätzlich werden pro Kind pro Jahr auf Antrag der Einrichtung 3,00 € von der Gemeinde im Rahmen des Sozialfonds für Ausflüge oder Projekte ausbezahlt.
Weitere freiwillige Leistungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Gemeinde:
Über die oben genannten Defizitvereinbarungen und den Sozialfonds hinaus sind bei der Gemeinde Kirchheim vier Kita-Springerinnen angestellt, die alle zehn Einrichtungen am Ort personell nach Bedarf und roulierend unterstützen. Zudem gibt es eine Geschwisterermäßigung von monatlich 30 Prozent der Elterngebühren für das dritte und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind einer Familie in einer Kirchheimer Kinderbetreuungseinrichtung. Als Personalbindungs-maßnahme erhalten darüber hinaus Fachkräfte in Kirchheimer Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Kind in einer Kirchheimer Einrichtung betreut wird einen Fachkräfterabatt von 50 Prozent, den die Gemeinde Kirchheim übernimmt. In Summe bezuschusst damit die Gemeinde Kirchheim die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Eltern und das pädagogische Personal jährlich zusätzlich mit knapp 1,6 Millionen Euro. In den letzten Monaten meldeten sich vermehrt Träger bei der Gemeindeverwaltung, dass aufgrund der Tarifanpassungen und Lohnerhöhungen die vereinbarten Defizitgrenzen zukünftig nicht mehr ausreichen werden um den ungedeckten Betriebsaufwand auszugleichen. Die Notwendigkeit zur Anpassung der Elternbeiträge meldet auch die Aufsichtsbehörde zurück. Mit Blick auf den Neubau „Haus für Kinder II“ an der Martin-Luther- Straße mit einem Hort für bis zu 200 Kinder und eventuell noch weitere zukünftige Kinderbetreuungseinrichtungen ist es dringend notwendig die Gebühren anzupassen, da auch dort weitere Defizite dazukommen werden.
Im Anhang ist zum Vergleich mit anderen Landkreiskommunen eine Übersicht der Elterngebühren angefügt. Es zeigt sich, dass Kirchheim bei den Elterngebühren im Mittelfeld liegt. Es ist weiterhin bekannt, dass viele andere Landkreis-Kommunen die Elterngebühren zum September 2025 ebenfalls anpassen. Zudem soll auch das BayKiBiG und insbesondere die kindbezogene Förderung weiterentwickelt werden. Wann dies umgesetzt wird ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.