Einführung eines Fahrrad-Leasings im Rahmen der Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter der Gemeinde Kirchheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Hauptausschuss, 20.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Kirchheim beabsichtigt, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements, ihren Beschäftigten das Dienstradleasing anzubieten. Dienstradleasing hat sich zu einem beliebten Benefit entwickelt und steigert die Attraktivität von Arbeitgebern.
Grundlage des Dienstradleasings im kommunalen öffentlichen Dienst bildet der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)“ vom 25. Oktober 2020 der am 1. März 2021 in Kraft getreten ist. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Leasingnehmer ist der Arbeitgeber
- Das Dienstrad wird zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen
- Die Dauer des Leasing-Vertrages beträgt 36 Monate
- Die monatliche Entgeltumwandlung entspricht der monatlichen Leasingrate
(einschließlich Zusatzleistungen wie Versicherung)
- Es dürfen alle Arten von Fahrrädern ausgewählt werden, außer S-Pedelecs
- Höchstbetrag Fahrrad 7.000,- Euro, Mindestbetrag 750,- Euro
- Ein Fahrrad pro Mitarbeiter
Nicht berechtigt sind z. B. Mitarbeiter in der Probezeit oder in bereits gekündigten Arbeitsverhältnissen.
Die Beschäftigten können monatliche Entgeltbestandteile des Bruttoentgeltes zum Zweck des Fahrradleasings umwandeln, hierdurch reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt, die Sozialabgaben und Steuern sinken. Nachteil: Auch in die Rentenkasse wird weniger eingezahlt.
Durch das Leasing haben Mitarbeiter die Möglichkeit, hochwertige Fahrräder auszuwählen, die sie sich möglicherweise nicht sofort leisten könnten. Durch die Gehaltsumwandlung ist die Nettobelastung für den Arbeitnehmer u. U. geringer, als würde er das Fahrrad direkt kaufen. Jeder Leasinganbieter hat einen Rechner auf seiner Webseite, der den persönlichen Vorteil für den Mitarbeiter ausrechnet. Er ist abhängig u. a. von der Gehaltshöhe und der Steuerklasse.
Für das Dienstradleasing muss die Gemeinde einen Rahmenvertrag mit einem Fahrradleasinganbieter (Dienstleister) und einem Leasinggeber (Leasingbank) abschließen. Zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft werden pro Dienstrad Einzelleasingverträge geschlossen. Zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter werden pro Dienstrad Überlassungsverträge geschlossen.
Das gesamte Leasingverfahren wird über ein Online-Portal abgewickelt. Alle Beteiligten haben Zugriff:
- Der Mitarbeiter registriert sich im Online-Portal
- Der Mitarbeiter wählt sich beim Partner-Fachhändler, auch online, ein Fahrrad aus
- Der Mitarbeiter bestätigt das Kaufangebot digital und übermittelt seinen Auftrag
- Der Arbeitgeber gibt den Antrag frei, der Dienstleister bestellt das Fahrrad bei der Fachhandlung
- Der Mitarbeiter holt sein Rad aus der Fachhandlung ab oder erhält es zugesendet
- Nach Ende der Leasinglaufzeit werden Rückgabe oder Kauf des Fahrrades zum Restpreis angeboten
Dem Arbeitgeber entstehen im Leasingprozess keine Kosten, für ihn sinken die anteiligen Kosten für die Sozialabgaben. Sogenannte Störfälle, wie z. B. Kündigung oder Aufhebungsverträge, werden über ein für den Arbeitgeber kostenloses Störfallmanagement, mit einer entsprechenden Versicherung, geregelt. Das Leasing wird in Störfällen z. B. unterbrochen oder frühzeitig beendet.
In einer internen Umfrage haben 15 Mitarbeiter grundsätzliches Interesse angemeldet. Eine umfassende Markterkundung wurde durchgeführt. Zum Vergleich der Wirtschaftlichkeit wurden im Anschluss drei bekannte Fahrradleasinganbieter aufgefordert, bis zum 16.05.2025 ein Angebot abzugeben. Nach Prüfung der Angebote erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, heißt, neben dem Preis werden auch Qualitätskriterien berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss stimmt der Einführung des Fahrrad-Leasings im Rahmen der Entgeltumwandlung auf Grundlage des TV-Fahrradleasing zu. Der wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.
Beschluss
Der Hauptausschuss stimmt der Einführung des Fahrrad-Leasings im Rahmen der Entgeltumwandlung auf Grundlage des TV-Fahrradleasing zu. Der wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.06.2025 09:46 Uhr