Der Bürgermeister bringt den Beschluss des Bauausschusses vom 18.06.2024 in Erinnerung, mit welchem das Gremium den durch die Planung Wipfler Plan vorbereiteten Beschlussvorschlägen gemäß Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 18.06.2024 vollinhaltlich zustimmte. Der Bebauungsplan Nr. 14/K „Campus Kirchheim“, die Begründung und der Umweltbericht erhielten nach Einarbeitung der Beschlussvorschläge das Fassungsdatum 18.06.2024. Die Verwaltung wurde aufgrund der vorgenommenen Änderungen der Festsetzungen beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß Bekanntmachung vom 08.08.2024 sowie E-Mail der Verwaltung vom 09.08.2024 in der Zeit vom 09.08.2024 bis 13.09.2024.
Die in der Zeit vom 09.08.2024 bis 13.09.2024 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch die Planung Wipfler Plan aufbereitet und in Abstimmung mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der BMMF Rechtsanwälte, entsprechende Abwägungsvorschläge vorbereitet.
Die Stellungnahmen sowie die Beschlussvorlage zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim b. München, Stand 18.06.2025, Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, 1. Erneute Auslegung in der Zeit vom 09.08.2024 - 13.09.2024, wurde dem Gremium zugestellt.
Nach der vorgenannten erneuten Auslegung fand nach zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit dem Landratsamt München eine Änderung der Festsetzung im MU 2(4) statt. Da es, auch nach der Einschätzung des Landratsamts, noch nicht geklärt ist, ob und, falls ja, inwieweit Sozialnutzungen in einem urbanen Gebiet erforderlich sind, wurde darauf verzichtet, solche Sozialnutzungen im MU 2 (4) explizit festzulegen. Die derzeitige Eigentümerin des Grundstücks, Firma Wilhelm Radmer Verwaltung GmbH, verpflichtete sich durch den vom Gremium bereits genehmigten Grundstücksübertragungsvertrag vom 28.04.2025, Notariat Jens Kirchner, München, UVZ-Nr.: K 1141/2025, etwaige vom Landratsamt München doch noch zum Erhalt einer Nutzungsmischung auf dem Teil-Baugebiet MU 2 (4) für erforderlich gehaltene Sozialnutzungen in den verbleibenden Teil-Baugebieten des MU 2 und/oder im Baugebiet MU 1 zu erbringen. Aufgrund dieser nachträglichen Änderung der Festsetzungen wurde aufgrund § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute beschränkte und verkürzte Auslegung zu dieser Änderung durchgeführt. Die erneute verkürzte und beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und erneute verkürzte und beschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß Bekanntmachung vom 17.01.2025 sowie E-Mail der Verwaltung vom 20.01.2025 in der Zeit vom 20.01.2025 bis 07.02.2025. Es wurde in Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen in dem vorgenannten Auslegungszeitraum (verkürzt gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) abgegeben werden können. Die Änderungen sind im Bebauungsplan sowie der Begründung entsprechend kenntlich gemacht.
Die in der Zeit vom 20.01.2025 bis 07.02.2025 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch die Planung Wipfler Plan aufbereitet und in Abstimmung mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der BMMF Rechtsanwälte, entsprechende Abwägungsvorschläge vorbereitet.
Die Stellungsnahmen sowie die Beschlussvorlage zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim b. München, Stand 18.06.2025, Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, 2. Erneute Auslegung in der Zeit vom 20.01.2025 – 07.02.2025 wurde dem Gremium zugestellt.
Eine Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten erneuten Auslegung in der Zeit vom 09.08.2024 bis 13.09.2024 wurde nicht durchgeführt, da hierdurch die Gefahr geschaffen worden wäre, dass Planreife gemäß § 33 BauGB eingetreten wäre, aufgrund derer die Beantragung und Erlangung von Baugenehmigungen bereits vor dem Satzungsbeschluss hätten ermöglicht werden können. Aufgrund dessen erfolgt die Abwägung der Ergebnisse der ersten erneuten Auslegung gemeinsam mit denjenigen der zweiten erneuten Auslegung.“
Die aus den Abwägungen resultierenden Änderungen wurden in den Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung mit Satzung, Begründung und Umweltbericht, Stand 08.07.2025, eingearbeitet.
Der Bebauungsplan Nr. 14/K für das Gebiet „Campus Kirchheim“ bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, Stand 08.07.2025, mit Kennzeichnung der Änderungen sowie ohne Kennzeichnung in der Fassung der Ausfertigung wurden dem Gremium zugestellt.