Förderrichtlinien für die Erneuerung privater Spielplätze
Daten angezeigt aus Sitzung:
02. Gemeinderatssitzung, 30.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 25.02.2019 wurde durch den Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt beschlossen, gemeinschaftliche Spielplatzsanierungen und -erneuerungen zu fördern, statt sie zu übernehmen.
Nun gingen Ende 2019 schon die ersten Anfragen auf Zuwendungen ein. Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Förderung zu gewährleisten, wurde durch die Verwaltung eine Leitlinie dazu erarbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Förderung von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der, von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.
haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die Finanzverwaltung weist auf die Notwendigkeit hin, insbesondere ab dem Jahr 2021 bei der Gewährung von Zuschüssen bzw. Zuwendungen
einen restriktiven Kurs einzuschlagen, da gemäß Haushaltsplanung 2020 mit Finanzplanung 2023 die nach dem Gesetz erforderliche Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt (§ 22 KommHV: die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann) ab dem Jahr 2021 nicht erreicht wird.
Br 19.03.2020
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Förderung von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der, von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Leitlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Spielplatzsanierungen (2) (.pdf)
Datenstand vom 22.09.2020 09:19 Uhr