Wegeführung der Daueranlage der Landesgartenschau


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.7

Sachverhalt

Antrag 1 – Dr. Constanze Friemert
„Hiermit stelle ich den Antrag, dass die Wegeführung in den Daueranlagen der Landesgartenschau bzw. dem neuen Ortspark überarbeitet und fußgängerfreundlicher mit mindestens 2,50 m breiten Fußgänger-Anteilen auf den asphaltierten Hauptwegen gestaltet wird. Geplant sind diese Hauptwege bisher nur mit maximal 1,00 – 1,50 m breiten Fußgänger-Anteilen (siehe Abbildung). Ggf. sind die Wege-Anteile umzudrehen: 2,50 m für Fußgänger und 1,00 für Fahrradfahrer.
Begründung für den Antrag: Es ist zwar gut gemeint, im sog. Achter durch zweifarbigen Asphalt gefährliche Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern im neuen Ortspark zu minimieren, jedoch wird bei der geplanten Aufteilung den Fußgängern zu wenig Raum zugestanden. Die Mindestbreite für Fußwege neben Radwegen wird nach RASt 06 völlig anders angegeben als geplant: Damit zwei Personen nebeneinander gehen können, sind mit seitlichem Bewegungsraum 2,30 m nötig. Verkehrs- und Bewegungsflächen müssen generell für die Personen bemessen werden (z.B. zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe), die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Über den Platzbedarf von Bewegungsflächen gibt die DIN 18040-2 Auskunft (siehe auch nebenstehende Abb. unterer Teil). Der Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. Für Nutzer mit Rollator werden 120 cm x 120 cm angegeben. Die Bewegungsfläche im Begegnungsfall zweier Rollstuhlfahrer beträgt mindestens 180 cm x 180 cm. Alle diese Szenarien werden im sog. Achter des neuen Ortsparks nicht berücksichtigt. Vielmehr ist zu befürchten, da schon nicht allzu sportliche Fahrradfahrer Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h erreichen können, dass Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder Familien mit Kinderwagen und/oder Kindern mit Kinderfahrzeugen sich im Gänsemarsch auf den schmalen Asphaltstreifen für Fußgänger bewegen müssen, da Fahrradfahrer dazu neigen, „Hindernisse“ ohne jedes Bremsmanöver wegzuklingeln. Besonders im Bereich des geplanten Seniorenheims/Betreuten Wohnen ist durch die Bevorzugung der Fahrradfahrer auf den Parkwegen erhebliches Konflikt- und Unfallpotential gegeben. Gerade für schnell fahrende Fahrradfahrer wäre ein Umweg um den Park über die Heimstettner Str. oder die Hauptstraße zumutbar. Das ist zwar nicht im Sinn einer „Fahrradmagistrale“, schützt aber die schwächeren Verkehrsteilnehmer bzw. Parknutzer vor „Radl-Rambos“. Schließlich sollen alle Kirchheimer Einwohner den Park gleichberechtigt nutzen können.
Da die Breite benutzungspflichtiger Zweirichtungsradwege (einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume) im Straßenverkehr laut VwV-StVO nur mindestens 200 - 240 cm beträgt, sollten die asphaltierten Hauptwege genau wie die Hauptwege mit wassergebundener Decke entweder ohne Farbeinteilung gestaltet werden oder der Fußgänger-Anteil mit hellem Asphalt generell auf mindestens 2,50 m zulasten des Fahrradweg-Anteils verbreitert werden.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Dokumente
Antrag_Bürgerversammlung (.pdf)

Datenstand vom 04.03.2021 08:43 Uhr