Feststellung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A, 25.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) | 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A | 25.11.2020 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung (siehe unter Top 4) ist die Jahresrechnung 2019 in öffentlicher Sitzung festzustellen. Dadurch wird der von der Gemeindeverwaltung erstellte Entwurf abschließend unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses genehmigt.
Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Schulverbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) fest.
Datenstand vom 25.11.2020 10:43 Uhr