Straßennamen Kirchheim 2030


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 06.07.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Gemäß Art. 56 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) sind die Gemeinden für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte in der Gemeinde zuständig und sollen somit auch für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet sorgen.
Straßennamen, Straßennamensschilder und Hausnummern tragen wesentlich zur Orientierung in der Gemeinde bei. Sie gewährleisten dadurch insbesondere für Notfälle einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei, sie erleichtern amtliche Zustellungen, aber auch den privaten Besuchsverkehr.
Die Namen der öffentlichen Straßen und Plätze, für deren Erteilung die Gemeinden zuständig sind (Art. 52 Abs. 1 BayStrWG), müssen die sichere Orientierung ohne die Gefahr von Verwechslungen ermöglichen. Soweit Straßen und Plätze neu zu benennen sind, sollten die Gemeinden die Verwendung von Flurnamen prüfen. Bodenständige alte Flurnamen eignen sich wegen des örtlichen geschichtlichen Bezugs vorzüglich für die Benennung.
(vgl. Straßennamen, Straßennamensschilder und Hausnummern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8. September 1987 Az.: IB3-1403.2-12, geändert durch Bekanntmachung vom 3. Dezember 1997, AllMBl S. 901)

Das Recht, den öffentlichen Straßen (und Plätzen) Namen zu geben (Art. 52 Abs. 1 BayStrWG), ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden. Das Benennungsrecht umfasst auch das Recht, bestehende Namen zu ändern. Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Gemeinde und sie hat bei der Wahl des Straßennamens weitgehende Gestaltungsfreiheit.  Der gewählte Straßenname darf nicht anstößig sein oder gegen Strafgesetze und die demokratische Grundordnung verstoßen. Bei einer Straßenumbenennung sind bestehende Interessen der Anwohner an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Mit der Straßenbenennung können verdiente Bürgerinnen und Bürger geehrt und die örtliche Tradition gepflegt werden.

Im Gebiet des Bebauungsplanes „Kirchheim 2030“ (B-Plan 100/K) sind Flächen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.
Westlich der Heimstettner Straße sind zwei Straßen, drei Verkehrsberuhigte Bereiche und der ehemalige südliche Zu- und Abfahrtsast der Staatsstraße 2082 neu zu benennen, sowie die bestehende Ludwigstraße umzubenennen. (s. Auszug Planzeichnung, Anlage 1)
Östlich der Heimstettner Straße sind zwei Straßen, drei Eigentümerwege, ein öffentlicher Fuß- und Radweg und ein Verkehrsberuhigter Bereich zu benennen. (s. Auszug Planzeichnung, Anlage 2)
In enger Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen und Referate wurden Vorschläge und Ideen für die Benennung der Straßen im Baugebiet „Kirchheim 2030“ gesammelt. Es wurde unter anderem versucht Namen zu finden, die zum einen Bezug zur kommenden Landesgartenschau, dem neuen Rathaus und Gymnasium herstellen und zum anderen zum bestehenden Lindenviertel passen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die Planstraße 1, Verbindungsstraße zwischen Heimstettener Moosweg und Kreisverkehr (s. Anlage 1), „Parkallee“ zu nennen.

  2. Die Planstraße 2, Verlängerung der Ludwigstraße südlich der St 2082 Richtung Norden (s. Anlage 1), „Hauptstraße“ zu nennen.

  3. Die bestehende Ludwigstraße südlich der St 2082 in „Hauptstraße“ umzubenennen. (Anmerkung: in diesem Abschnitt der Ludwigstraße sind keine Hausnummern vergeben, durch eine Umbenennung sind Anwohner nicht direkt betroffen.)

  4. Den ehemaligen südl. Zu- und Abfahrtsast der St 2082 (s. Anlage 1) „Rathausstraße“ zu nennen.

  5. Die Planstraße 3, Erschließungsstraße des Baugebiets WR14 von der Heimstettner Straße Richtung Osten (s. Anlage 2), „Bürgermeister-Schuster-Straße“ zu nennen.

  6. Den Verkehrsberuhigten Bereich gegenüber des Neubaus Gymnasium (s. Anlage 2) „Schulstraße“ zu nennen.

  7. Die drei verkehrsberuhigten Bereiche westlich der Heimstettner Straße (s. Anlage 1) von Nord nach Süd wie folgt zu nennen:
    (Anmerkungen von Frau Dr. Bagley – Museumsleitung Bajuwarenhof)
    1. Walderadastraße
      Walderada: Langobardische Prinzessin, die zunächst um 554 den Frankenkönig Theudebald heiratete und nach dessen Tod den ersten bekannten Bayernherzog, Garibald I., ehelichte.

    1. Theodolindenstraße
      Theodolinde/Theodelinde/Theudelinde: Tochter von Garibald I. und Walderada. Von 589 bis 626 war sie Königin der Langobarden in Italien. Sie wird auch als Selige verehrt.

    1. Irmingardstraße
      Irmingard: Urenkelin Karls des Großen, im 9. Jh. Äbtissin in Frauenchiemsee, seit 1929 selig gesprochen.

      • Alle diese Frauen sind eng mit der Geschichte Südbayerns zwischen dem 6. und 9. Jh. n. Chr. verbunden. Da Kirchheim und Heimstetten erst deutlich später zum ersten Mal schriftlich erwähnt werden, ist eine Verbindung mit der Ortsgeschichte nicht möglich.
Oder
Die drei verkehrsberuhigten Bereiche westlich der Heimstettner Straße von Nord nach Süd, aus den Vorschlägen, wie folgt zu nennen:
(Anmerkung: Vorschläge einer Bürgerin per E-Mail, s. Anlage 3)
    1. Astrid-Lindgren-Straße
    2. Ottfried-Preußler-Straße
    3. Michael-Ende-Straße
    4. Cornelia-Funke-Straße
    5. Maditaweg
    6. Lottaweg
    7. Bullerbüstraße
    8. Urmelgasse
    9. Kleiner-Prinz-Weg

  1. Die fünf Wege östlich der Heimstettner Straße um das Lindenviertel herum (s. Anlage 2) von Nord nach Süd wie folgt zu nennen:

    1. Johannisbeerenweg (Strauch, Gattung: Stachelbeergewächs)

    2. Pfaffenhütchenweg (Strauch, Gattung: Spindelbaumgewächs)

    3. Berberitzenweg (Sträucher / kleine Bäume, Gattung: Berberitzen)

    4. Seidelbastweg (Strauch / Halbstrauch, Gattung: Seidelbastgewächs)

    5. Hagebuttenweg (Frucht der Wildrosen/Heckenrosen)

Dokumente
Straßennamen Kirchheim 2030 Anlage 1 v2 (.pdf)
Straßennamen Kirchheim 2030 Anlage 2 v2 (.pdf)
Straßennamen Kirchheim 2030 Anlage 3 v2 (.pdf)

Datenstand vom 07.07.2021 07:08 Uhr