Nachtragshaushalt 2022 - Aufhebung des Beschlusses vom 05.07.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 20.09.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der GR-Sitzung am 05.07.2022 wurde die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen beschlossen. Dies war zum damaligen Zeitpunkt mit dem Beschluss vom 21.06.2022 zur Erwerb eines Mehrfamilienhauses erforderlich geworden. Im Zuge der fortgeschrittenen Verhandlungen hat sich mittlerweile ergeben, dass der Kauf nicht mehr im Jahr 2022 kassenwirksam werden wird und somit der Art.68 GO nicht mehr greift und kein Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 erforderlich wird (auch mit Rücksprache der Rechtsaufsichtsbehörde).  
Mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 wird diese Investition veranschlagt und die Finanzierung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 05.07.2022 zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 auf.

Beschluss

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 05.07.2022 zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 08:15 Uhr