Förderrichtlinien für die Erneuerung privater Spielplätze - Aktualisierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 20.09.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 folgende Änderung des BIUA - Grundsatzbeschlusses vom 25.03.2019 zur Übernahme von Spielplätzen sowie des GR-Beschlusses „Förderrichtlinien für die Erneuerung privater Spielplätze vom 30.03.2020“ beschlossen:
„Der Grundsatzbeschluss des BIUA vom 25.02.2019 sowie der GR-Beschluss vom 30.03.2020 behalten weiterhin ihre Gültigkeit, ausgenommen bis auf folgende Änderung:
„Übernommen werden 50 % der nachweisbaren Kosten bis zu einer Gesamthöhe von brutto 30.000 Euro je Spielplatz.“
Die Förderrichtlinie für die Erneuerung privater Spielplätze vom 30.03.2020 ist dementsprechend abzuändern.“
Als einzige Änderung hatte die Verwaltung vorgeschlagen, bei der Kostenübernahme von 50 % der nachweisbaren Kosten die bisher festgesetzte maximale Höhe der Gesamtkosten von 50.000 Euro nun auf 30.000 Euro zu reduzieren.
Abschließend muss noch der Gemeinderat der Änderung der Richtlinien beschlussmäßig zustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die aktualisierte Fassung der Förderrichtlinien von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die aktualisierte Fassung der Förderrichtlinien von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Dokumente
Leitlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Spielplatzsanierungen - angepasst (.pdf)

Datenstand vom 08.12.2022 08:15 Uhr