Fällung einer Schwarzkiefer, Hausen 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Bauausschuss, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Bauausschuss 27.09.2022 ö beschließend 3.13

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung eines Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1051/10 der Gemarkung Kirchheim, Hausen 17, erforderlich wird.

Bei dem Baum handelt es sich um eine Kiefer, die in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 71 K durch Planzeichen Nr. A) 8.c) als Einzelbaum eines zu erhaltenden Baumbestandes festgesetzt ist. 

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Lageplan (Luftbildausschnitt) mit Baumdarstellung, ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans, Fotos und der Antrag auf Baumfällung mit Begründung sowie die Stellungnahme des Umweltamtes beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 71 K befindet.

Die Bauverwaltung schließt sich der Meinung des Umweltamtes an.
Aufgrund des festgestellten Zustandes des Baumes kann eine Fällung zugelassen werden, unter der Voraussetzung, dass eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird - auf dem Grundstück Fl. Nr. 1051/10 der Gemarkung Kirchheim gemäß der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes, also entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans.

H. Mayer, 
Kirchheim, der 15.09.2022

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71 K wegen der Fällung eines in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. A) 8.c) festgesetzten Baumes eines zu erhaltenden Baumbestandes (hier: eine Kiefer) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1051/10 der Gemarkung Kirchheim, Hausen 17, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass ein Baum als Ersatzpflanzung gemäß der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes (entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans - Nr. A) 8.f)) auf dem genannten Grundstück vorgenommen wird. 
Diese Ersatzpflanzung ist spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Fällung vorzunehmen. 
Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. vom Eigentümer zu tragen.

Beschluss

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71 K wegen der Fällung eines in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. A) 8.c) festgesetzten Baumes eines zu erhaltenden Baumbestandes (hier: eine Kiefer) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1051/10 der Gemarkung Kirchheim, Hausen 17, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass ein Baum als Ersatzpflanzung gemäß der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes (entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans - Nr. A) 8.f)) auf dem genannten Grundstück vorgenommen wird. 
Diese Ersatzpflanzung ist spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Fällung vorzunehmen. 
Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. vom Eigentümer zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Hausladen nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
2022-09-14, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/53, Antrag Baumfällung mit Begründung und Luftbild mit Baum, Fällung einer Schwarzkiefer, Hausen 17 (.pdf)
2022-09-14, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/53, Stellungnahme Umweltamt, Fällung einer Schwarzkiefer, Hausen 17 (.pdf)
2022-09-14, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/53, Fotos, Fällung einer Schwarzkiefer, Hausen 17 (.pdf)

Datenstand vom 27.10.2022 14:06 Uhr