Windenergie: Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Bauausschuss, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Deutsche Bundestag hat am 20.07.2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land verabschiedet. Es tritt am 01.02.2023 in Kraft. Der aktuelle Änderungsentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Landesentwicklungsprogramm sieht vor, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden müssen, und zwar für jede Region zunächst bis zum 31.12.2027 1,1 % der jeweiligen Regionsfläche (bis 2032 müssen landesweit 1,8 % der Flächen dafür ausgewiesen werden). 

Für die Region München folgt daraus, dass bis zum 31.12.2027 61 km2 als Windvorranggebiet ausgewiesen und an den Bund gemeldet worden sein. Das entspricht 6.051 ha. Nimmt man den bayerischen Zieldurchschnitt von 1,8 % bis Ende 2032 an, so wären es insgesamt 99 km2 = 9.902 ha. In Bayern wird der Auftrag des Bundesgesetzes an die regionalen Planungsverbände übertragen. 

Zentraler Baustein des regionalplanerischen Konzepts ist die intensive Einbindung der Kommunen: Die Kommunen sind dazu aufgerufen, den aktuellen Sachstand bereits bestehender windkraftbezogener Planungen mitzuteilen. Für die Gemeinde Kirchheim existieren derzeit keine rechtskräftigen bzw. im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen mit Windkraftbezug. Die Kommunen haben außerdem die Möglichkeit, Flächen die als Vorranggebiet für die Windenergie ausgeschlossen werden sollten bzw. sich besonders gut eignen würden, an den Planungsverband zu melden. Der Planungsverband kann jedoch nicht garantieren, dass Flächen, welche die Kommunen ausschließen wollen auch unberücksichtigt bleiben. Der Grund dafür ist, dass 1,1 bzw. 1,8 % der Regionsfläche ausgewiesen werden müssen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, wären Windräder überall im sog. Außenbereich möglich und Freistaat und Kommunen hätten keine Steuerungsmöglichkeit mehr. Die Kommunen haben also jetzt die Möglichkeit, durch die Ausweisung von Vorrangflächen Flächen für die Windenergie vorzugeben und haben dadurch eine gewisse Steuerungsmöglichkeit. Durch die Ausweisung eines Vorranggebietes werden andere raumbedeutsame Vorhaben, die nicht mit dem festgelegten Ziel vereinbar sind generell unzulässig.

Potentialflächen Windenergie im Landkreis München:

Für die digitale Energienutzungsplanung und um einen Überblick über die Energie-Infrastruktur im Landkreis München zu erhalten, hat die Energieagentur Ebersberg-München zusammen mit der ENIANO GmbH eine umfangreiche Erhebung durchgeführt. Auf Basis dieser Datengrundlage entstand für jede einzelne Kommune eine individuelle Potentialanalyse, auch für den Bereich Windenergie. Die Karte des Landkreises München mit den Potentialflächen für Windenergie befindet sich in der Anlage. 

Ergebnis für die Gemeinde Kirchheim:,

Für die Gemeinde Kirchheim ergibt sich insgesamt eine Fläche von 334 ha (farblich markierte Flächen). Diese Fläche ist grundsätzlich für die Windenergie geeignet. Das entspricht 21,54 % der Gemeindefläche. Zu Wohngebäuden wird dabei ein Abstand von 500 m eingehalten.
256 ha (gelbe Fläche) davon fallen in die Kategorie „privilegierte Flächen gemäß 10H-Reform“ (1.000 m Siedlungsabstand). Das sind Flächen, die aufgrund der Siedlungsabstände mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Privilegierung nach aktueller bayerischer Gesetzeslage fallen. 

11 ha (grüne Fläche) der Potenzialfläche fallen in die Kategorie „Privilegierte Flächen gemäß 10H“ (2.500 m Siedlungsabstand). Das sind Flächen, die aufgrund der Siedlungsabstände mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits jetzt im Rahmen von 10H privilegiert sind.

Die Ausweisung als Vorranggebiet bedeutet jedoch noch lange nicht, dass in diesem Gebiet auch eine Windkraftanlage errichtet wird. Das ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. Das Vorranggebiet ist nach einer ersten Abschätzung mit zugrunde gelegten Ausschlussflächen aber erst einmal grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet. Bei genauerer Betrachtung müssen aufgrund der Nähe der Potenzialfläche zum Speichersee aber vor allem Restriktionen hinsichtlich des Naturschutzes (Vogelschutzgebiet) geprüft werden. Des Weiteren ist die jeweilige Eigentümersituation zu prüfen. 

Für die Gemeinde Kirchheim existieren derzeit keine Planungen mit Windkraftbezug. Die Potentialflächen der Gemeinde Kirchheim liegen überwiegend im Gebiet mit vorherrschender intensiver Landwirtschaft. Auch langfristig gesehen wird in diesem Gebiet intensive Landwirtschaft betrieben werden. Vorhaben, die der Windenergie entgegenstehen sind eher unwahrscheinlich. Es wird daher empfohlen, die Potentialflächen wie in der Anlage ersichtlich an den regionalen Planungsverband weiterzugeben und keine Ausschlussflächen zu formulieren. Eine Stellungnahme der Ortsobmänner wurde eingeholt. Diese befindet sich in der Anlage.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, das Untersuchungsergebnis der Energieagentur Ebersberg-München für die Gemeinde Kirchheim an den regionalen Planungsverband weiterzugeben. Die Gemeinde Kirchheim schließt keine Potenzialflächen grundsätzlich aus. Aus städtebaulichen Gründen sollten jedoch bevorzugt die geeigneten Flächen für die Windenergie entlang der A99 situiert werden. Sofern möglich sollen die weiteren Untersuchungen und Planungen dabei gemeinsam mit der Gemeinde Aschheim abgestimmt werden. 

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Ortsobmänner wird mit der Bitte um Berücksichtigung an den regionalen Planungsverband weitergegeben.

Beschluss

Beschluss 1:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, das Untersuchungsergebnis der Energieagentur Ebersberg-München für die Gemeinde Kirchheim an den regionalen Planungsverband weiterzugeben. Die Gemeinde Kirchheim schließt keine Potenzialflächen grundsätzlich aus. Aus städtebaulichen Gründen sollten jedoch bevorzugt die geeigneten Flächen für die Windenergie entlang der A99 situiert werden. Sofern möglich sollen die weiteren Untersuchungen und Planungen dabei gemeinsam mit der Gemeinde Aschheim abgestimmt werden. 

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Ortsobmänner wird mit der Bitte um Berücksichtigung an den regionalen Planungsverband weitergegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Kurz-Dokumentation_Energieplanung_Wind_Lkr_Muc (.pdf)
Novelle_Wind_Potenzialflaechen_DIN_A0_Lkr_Muc (.pdf)
Stellungnahme Ortsobmänner_geschwärzt (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2023 10:44 Uhr