Daten angezeigt aus Sitzung:
03. Gemeinderatssitzung, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 04.12.2017 wurde beschlossen, die Sanierung der Grund- und Mittelschule bis auf weiteres auszusetzen, bis ein Umzug in das alte Gymnasium möglich ist.
Da der Umzug ins neue Gymnasium voraussichtlich im Jahr 2026 stattfinden kann, wäre ein Umzug für die Grund- und Mittelschule im Jahr 2027 möglich. D.h. ab August 2027 könnte mit der Generalsanierung begonnen werden.
Bei der Untersuchung der Bausubstanz von 2015 wurde klar, dass eine Generalsanierung notwendig ist.
Die Kosten einer Generalsanierung wurden von Herrn Architekt R. Baumann in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Duschl auf ca. € 21,6 Mio. bei einer Vollsanierung inkl. energetischer Sanierung.
Aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass die damals geschätzten Kosten um einiges gestiegen sind.
Durch die Verwaltung wurde bei der Regierung von Oberbayern nachgefragt, ob für die Generalsanierung eine Förderung möglich wäre. Nach Aussage der Regierung ist eine Förderung möglich. Damit wir diese allerdings erhalten, müssen wir folgendes einhalten. Die Grundlage zukünftiger Fördermaßnahmen ist die Einhaltung der Vergaberichtlinien gemäß den Standards des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VGV. Diese sehen eine europaweite
Ausschreibung aller Bauaufträge ab einer Nettobausumme von 5.538.000,00 € vor. Planungsleistungen sind ebenfalls ab einer Nettohonorarsumme von 221.000,00 € per Vergabeverfahren auszuschreiben. Diese Grenzen werden bei Betrachtung der o.g. Kosten überschritten. Um die Maßnahme richtlinienkonform weiterführen zu können und die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, sind somit die Leistungen der Fachplaner in jedem Fall neu auszuschreiben.
Die Sanierung der Turnhalle wurde immer im Zusammenhang mit der Sanierung des restlichen Schulgebäudes eingeplant. Durch den Verzug der Fertigstellung des neuen Gymnasiums und damit verbunden mit dem Verzug der Sanierung der Grund- und Mittelschule, steht diese nun seit längerem den Vereinen und der Schule nicht mehr zur Verfügung. Die parallele Sanierung hätte diverse Vorteile, wie gemeinsame Planung, Ausschreibung und Durchführung der Maßnahmen. Ob eine nun doch vorgezogene Sanierung sinnvoll und möglich ist, müsste näher geprüft werden. Insbesondere während der Sanierung der Schule ist vermutlich nur ein eingeschränkter Betrieb möglich, da der Rest des Gebäudes eine Baustelle ist und auch die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme nicht dauerhaft gesichert werden könnte.
Um eine zeitliche Unabhängigkeit von der Fertigstellung des neuen Gymnasiums zu erreichen und ggfs. auch die Turnhalle mit dem restlichen Gebäude sanieren zu können, müsste ein anderer Ausweichstandort gefunden werden. Dies Bedarf aber ebenfalls einer genauen Prüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungen für die Ertüchtigung des Gymnasiums als Übergangsquartier bereits weit fortgeschritten sind und hier ebenfalls bereits Planungsleistungen beauftragt wurden.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz die Sanierung. Hierfür werden nachfolgende Schritte beschlossen:
- Die Verwaltung wird ermächtigt einen Projektsteuerer für das Bauvorhaben auszuschreiben und zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt ein Büro zur Betreuung eines VGV-Verfahren zu suchen und dieses beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt das Bestandsgebäude von einer Firma vermessen zu lassen bzw. beurteilen zu lassen, wie hoch der Sanierungsbedarf und die Sanierungskosten sind.
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine vorgezogene Sanierung der Turnhalle einen erheblichen zeitlichen Vorteil bringt und ob dies überhaupt möglich ist.
Beschluss 3:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine alternative Unterbringung der Grund- und Mittelschule möglich und sinnvoll ist, um eine zeitliche Unabhängigkeit von der Fertigstellung des Gymnasiums zu erreichen.
haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung bis 2028 sind insgesamt für die Sanierung Grund- und Mittelschule inkl. Umbau Gymnasium rund 33 Mio. Euro eingeplant (Kostenaufteilung Gemeinde und Schulverband Mittelschule), davon in 2025 ca. 700 Tsd. Euro Planungskosten, in 2026 ca. 5,6 Mio. € sowie in 2027 und 2028 insgesamt rund 27 Mio. €. Die Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist abzuwarten.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz die Sanierung. Hierfür werden nachfolgende Schritte beschlossen:
- Die Verwaltung wird ermächtigt einen Projektsteuerer für das Bauvorhaben auszuschreiben und zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt ein Büro zur Betreuung eines VGV-Verfahren zu suchen und dieses beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt das Bestandsgebäude von einer Firma vermessen zu lassen bzw. beurteilen zu lassen, wie hoch der Sanierungsbedarf und die Sanierungskosten sind.
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine vorgezogene Sanierung der Turnhalle einen erheblichen zeitlichen Vorteil bringt und ob dies überhaupt möglich ist.
Beschluss 3:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine alternative Unterbringung der Grund- und Mittelschule möglich und sinnvoll ist, um eine zeitliche Unabhängigkeit von der Fertigstellung des Gymnasiums zu erreichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2025 13:22 Uhr