Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Ersatzpflanzung am Föhrenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschuss, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Bauausschuss 25.03.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung eines Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1046 der Gemarkung Kirchheim am Spielplatz am Föhrenweg in der Nähe des Grundstücks südlich der Gemeinschaftsgaragenanlage erforderlich wird.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans, ein Luftbild, eine Begründung für die Fällung, Fotos und eine Äußerung des Umweltamts beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7b befindet.

Bei dem Baum handelt es sich um einen Bergahorn, der in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 7b durch Planzeichen Nr. A. als Einzelbaum festgesetzt ist. Er befindet sich auf einer Grünfläche, die durch Planzeichen Nr. A. als Kinderspielplatz festgesetzt ist.


Aus Sicht des gemeindlichen Umweltamts ist der Baum nicht mehr erhaltenswert und kann gefällt werden, wenn eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird.

Das Grundstück Fl.Nr. 1046 der Gemarkung Kirchheim befindet sich im Gemeinschaftseigentum.

Für die Fällung des Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1046 der Gemarkung Kirchheim kann eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7b erteilt werden, wenn in Absprache mit dem Umweltamt eine Ersatzpflanzung auf dem genannten Grundstück vorgenommen wird
  • entsprechend der Grünordnung des Bebauungsplans,
  • spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Baumfällung und, 
  • wenn die anfallenden Kosten vom Antragsteller bzw. dem Siedlerverein getragen werden.

H. Mayer, 
Kirchheim, der 10.03.2025

Beschlussvorschlag

Die „isolierte Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7b wegen der Fällung eines in der Grünordnung durch Planzeichen als Einzelbaum festgesetzten Bergahorns auf dem Spielplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1046 der Gemarkung Kirchheim wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass in Absprache mit dem Umweltamt eine Ersatzpflanzung auf dem genannten Grundstück vorgenommen wird
  • entsprechend der Grünordnung des Bebauungsplans,
  • spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Baumfällung und, 
  • dass die anfallenden Kosten vom Antragsteller bzw. dem Siedlerverein getragen werden.

Beschluss

Die „isolierte Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7b wegen der Fällung eines in der Grünordnung durch Planzeichen als Einzelbaum festgesetzten Bergahorns auf dem Spielplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1046 der Gemarkung Kirchheim wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass in Absprache mit dem Umweltamt eine Ersatzpflanzung auf dem genannten Grundstück vorgenommen wird
  • entsprechend der Grünordnung des Bebauungsplans,
  • spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Baumfällung und, 
  • dass die anfallenden Kosten vom Antragsteller bzw. dem Siedlerverein getragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2025-03-05, Anlage 1 Sitzungsvorlage BA 25.03.25, Antrag, 25/06, Fällung und Ersatzbepflanzung eines kaputten Bergahorns am Föhrenweg (.pdf)
2025-03-05, Anlage 2 Sitzungsvorlage BA 25.03.25, Beitrag Umweltamt, 25/06, Fällung und Ersatzbepflanzung eines kaputten Bergahorns am Föhrenweg (.pdf)
2025-03-05, Anlage 3 Sitzungsvorlage BA 25.03.25, Ausschnitt Luftbild, Grünordnungsplan und Fotos, 25/06, Fällung und Ersatzbepflanzung eines kaputten Bergahorns am Föhrenweg (.pdf)

Datenstand vom 06.05.2025 08:07 Uhr