Mitteilungen aus der Verwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
05. Gemeinderatssitzung, 13.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Stephan Keck berichtet über den genehmigten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025:
Bescheid:
- Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 8.961.000 €, Euro für das Haushaltsjahr 2025 wird erteilt.
- Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für Verpflichtungsermächtigungen 1. H. v. 6.000.000 Euro wird erteilt.
- Die Genehmigung unter der Ziffer 1. und 2. Werden mit den folgenden Auflagen verbunden:
a)
Bis zum 30.06.2025 ist ein überarbeiteter Finanzplan für die Finanzplanungsjahre 2026 bis 2028 vorzulegen, aus dem im Mindesten hervorgeht, dass die nach § 22 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Kameralistik vorgeschriebene ordentliche Tilgung von Krediten aus dem Verwaltungshaushalt (=Mindestzuführung) noch innerhalb des Planungszeitraums wieder geleistet werden kann.
b)
Es ist ein Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Gutachtens zur Haushaltskonsolidierung beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu stellen (Bedarfzuweisung gem. Art. 11 BayFAG) und ein solches sodann, vornehmlich beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), in Auftrag zu geben.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei.
Datenstand vom 03.06.2025 09:13 Uhr