Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 04. Gemeinderatssitzung vom 01.04.2025
TOP 8 öffentlich
GRM A. Zenner zur Heimstettner Straße:
Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Antwort der Abteilung 3 – Planungs- und Bauwesen:
Im Rahmen Kirchheim 2030 werden aktuell diverse Sparten im Schlehenring neu verlegt. Während dieser Arbeiten kann der Straßenbau dort nicht erfolgen. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen die Straßenbauarbeiten aus Kirchheim 2030 aber gebündelt abgehandelt werden. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr erst Ende September bis Ende November Straßenbauarbeiten stattfinden.
Dies umfasst:
- Maikäferstraße: Bauschadensanierung und Asphaltdeckeneinbau
- Schmetterlingstraße: Fertigstellung Einfassungen und Asphaltdeckeneinbau
- Schlehenring: Bau Gehwege und Parkplätze
- Heimstettner Straße: Herstellung Anschlussbereich Johannisbeerenweg
GRM Vogel zur Parksituation in der Rathausstraße:
Entlang der Straße stehen oft fremde LKW-s. Wann kann die gelbe Straßenmarkierung entfernt werden, damit auf diesem Straßenabschnitt nicht mehr geparkt werden darf?
Antwort Abteilung 3 – Planungs- und Bauwesen:
Die gelben Markierungen werden für den Bauablauf am neuen Rathaus weiterhin benötigt. Zum einen wäre es sonst nicht erlaubt aus den beiden Baustellenausfahrten nach links, Richtung Staatsstraße, auszufahren, zum anderen werden mit zunehmender Bautätigkeit im Bereich der Freianlagen die Parkplätze für die Firmen auf dem Baugelände wegfallen, diese müssen dann wieder auf der Straße parken.
GRM Neubauer zur Parksituation in den Siedlungen:
Auf den Parkplätzen werden Wohnmobile und Anhänger dauerhaft abgestellt. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde das dauerhafte Parken zu verhindern? Wäre das Einführen zeitlich begrenzter Parkplätze möglich? Es wird um die Überprüfung der Thematik gebeten.
Antwort Abteilung 3 – Tiefbau und Verkehrswesen:
Zugelassene und betriebsbereite Fahrzeuge im Rahmen der StVO unabhängig vom Wohnort des Fahrzeughalters dürfen geparkt werden.
Hinsichtlich der Einrichtung von „Zonen mit Sonderparkrechten für Bewohner“ verweist die Verwaltung auf Ihre Ausführungen im Top 6.1. des 10. Bauausschuss am 21.11.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß selbst wenn ein Anordnungsgrund für eine Beschränkung von Parkplätzen, sei es im Rahmen einer zeitlichen Begrenzung oder auf bestimmte Fahrzeugarten, vorliegen würde, dies lediglich zu einer Verschiebung der vermeintlichen Problematik an die nächste geeignete Stelle führen würde, da eine solche Regelung an der Anzahl der Fahrzeuge naturgemäß nichts ändert.