Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 05. Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025
TOP 10 - öffentlich
GRM Dr. Harlander zu Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Vermüllung:
Welche Regelungen gelten beim erwähnten Verstoß? Kann der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen darüber informiert werden?
Antwort Umweltamt:
Bei illegalen Ablagerungen handelt es sich um einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Kirchheim und demzufolge um eine Ordnungswidrigkeit. Es ist zu prüfen, ob die Ablagerung einer bestimmten Person/Firma zuzuordnen ist. Wenn das der Fall ist, eröffnet die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies beginnt mit Versand einer schriftlichen Anhörung mit Verwarnungsgeld. Wird das Verwarnungsgeld bezahlt, wird das Verfahren eingestellt. Wenn das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird, wird unterschieden in:
- Beschuldigter hat sich im Rahmen der Anhörung geäußert: Ermessensentscheidung der Verwaltung, ob Verfahren eingestellt wird oder Bußgeld verhängt wird.
- Beschuldigter hat sich nicht geäußert: Verwaltung erlässt ohne weitere Anhörung einen Bußgeldbescheid.
Das Bußgeld ist dabei aufgrund der Verwaltungsgebühr immer höher als das Verwarnungsgeld. In den meisten Fällen ist es aber leider nicht möglich, die Ablagerungen einer bestimmten Person zuzuordnen. Die Höhe des Bußgelds orientiert sich am Sachbereich „Abfallentsorgung“ des Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“ des Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums und beträgt üblicherweise 35 – 500,- €.
Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 04. Hauptausschusssitzung vom 20.05.2025
TOP 7 - nicht öffentlich
GRM Jännert zur Genehmigung der Niederschriften:
Die zu genehmigenden Protokolle beinhalten sämtliche, zu den Tagesordnungspunkten zugeordneten Anlagen, wodurch der Umfang der Protokolle unüberschaubare Maßen annehmen kann.
Wäre die Einstellung der Niederschriften ohne Anlagen möglich? Könnten die Anlagen in einer Cloud explizit für die Gemeinderäte zugänglich gemacht werden?
Antwort Abteilung 1 – Allgemeine Verwaltung:
Es wurde eine Dienstanweisung erlassen, wonach die Niederschriften ab dem 03.06.2025 ohne Anlagen zur Genehmigung eingestellt werden. Das Protokoll mit sämtlichen Anlagen wird digital im Ratsinformationssystem zur jeweiligen Sitzung ersichtlich sein.