Auf Grundlage der Stellungnahme der AFK-Geothermie GmbH ergehen folgende Beschlussvorschläge:
1.a) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschafter der AFK-Geothermie GmbH dazu ermächtigt, sich gegen eine Satzungsänderung der AFK-Geothermie GmbH hinsichtlich der Einschränkungen der Veröffentlichungspflicht auszusprechen. Ferner wird der Erste Bürgermeister sich gegen eine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnungen aussprechen.
Alternativ:
1a) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschafter der AFK-Geothermie GmbH dazu ermächtigt, sich für eine Satzungsänderung der AFK-Geothermie GmbH hinsichtlich der Einschränkungen der Veröffentlichungspflicht auszusprechen. Ferner wird der Erste Bürgermeister sich für eine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnungen aussprechen.
1b) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
1c) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
1d) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
1e) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
2a) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
2b) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
2c) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
3a) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der AFK-Geothermie zur Kenntnis. Es entsteht kein Handlungsbedarf für den Ersten Bürgermeister.
3b) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Aufsichtsrat der AFK-Geothermie GmbH dazu aufgefordert, sich für eine Änderung (Indices ohne CO2 – Anteil) für das Wärmejahr 2026 auszusprechen, sofern sich daraus ein preislicher Kundenvorteil für den Arbeitspreis (AP) ergibt.
3c) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter dazu aufgefordert, sich auf Grundlage des Jahresabschlusses 2024 und dem Wirtschaftsplan 2026 – 2031 ggf. für eine Fortführung des Kundenrabatt auf das Wärmejahr 2026 auszusprechen.
3d) Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter dazu aufgefordert, sich für eine einseitige Änderung der Preisgleitklausel einzusetzen, sobald dies der rechtliche Rahmen zulässt.
Zusätzlicher Beschlussvorschlag
4) Der Gemeinderat beschließt einen einmaligen Wärmebonus der AFK-Geothermie GmbH für das Wärmejahr 2025 in Höhe von brutto 200,00 EURO je Anschluss / Vertragspartner.
Der Erste Bürgermeister setzt dies im Falle der positiven Beschlussfassung des gleichlautenden Beschlussvorschlages in den Gemeinden Aschheim und Feldkirchen in der Gesellschafterversammlung um (vgl. §10 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag AFK-Geothermie GmbH).
5) Der Gemeinderat beschließt zur Stabilisierung der Wärmepreise für das Wärmejahr 2026, beginnend ab dem 01.01.2026 eine Abschaffung der Weiterberechnung des im Preisblatt gesondert ausgewiesenen CO2- Preises an den AFK-Geothermie-Kunden. Der CO2-Preis soll damit beginnend mit dem 01.01.2026 bis zur vollends klimaneutralen Energieerzeugung ausschließlich durch die Gesellschaft getragen werden. Der Erste Bürgermeister setzt dies im Falle der positiven Beschlussfassung des gleichlautenden Beschlussvorschlages in den Gemeinden Aschheim und Kirchheim b. München in der Gesellschafterversammlung um (vgl. §10 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag AFK-Geothermie GmbH).