Datum: 05.03.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über das Nachrücken eines Listennachfolgers in den Gemeinderat und dessen Vereinigung
2 Weitere Bürgermeister
2.1 Wahl der Zweiten Bürgermeisterin/des Zweiten Bürgermeisters
2.2 Wahl der Dritten Bürgermeisterin/des Dritten Bürgermeisters (optional)
3 Bestellung des Ersten Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten
4 Ausschüsse des Gemeinderates; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers
5 Bestellung der Mitglieder in die juristischen Personen/Organisationen
5.1 Bestellung des stllv. Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Collegium 2000 gGmbH
5.2 Bestellung des stllv. Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Kommunalunternehmens Liegenschaftsverwaltung Kirchheim
5.3 Gesellschafterversammlung AFK-Geothermie GmbH
6 Impuls- bzw. Initiativkreise „Klimaschutz“, „Mobilität“ und „Digitalisierung; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers
7 Vorlage und Ergebnis Jahresrechnung 2023; Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
8 Haushalt 2024
8.1 Verwaltungshaushalt mit Stellenplan
8.2 Vermögenshaushalt
8.3 Finanzplan 2024 bis zum Jahr 2027
8.4 Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
9 Sondertilgung eines KSK-Darlehens
10 Feuerwehrgerätehaus Heimstetten; Mängelaufstellung, Ergebnis Machbarkeitsstudie; Grundsatzbeschluss und weitere Beauftragung
11 Neubau Kirchheimer Oval, Nachtrag 05 & 11 (Dacharbeitsgemeinschaft Rädlinger / Swietelsky) Beauftragung
12 Mitteilungen aus der Verwaltung
12.1 Eingegangene Anträge
12.2 Antworten zu Anfragen
12.3 Sonstiges
13 Verschiedenes
14 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
15 Anfragen aus dem Gremium
16 Hochbau; Neubau Rathaus; Mess- Steuer- Regeltechnik (MSR); 4. Nachtrag

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1. Entscheidung über das Nachrücken eines Listennachfolgers in den Gemeinderat und dessen Vereinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Infolge der Wahl von Herrn Stephan Keck zum Ersten Bürgermeisters ist Frau Liselotte Gnasmüller, gemäß der Anlage zur Verkündung des Wahlergebnisses des Gemeinderats vom 15. März 2020, aufgrund des Stimmenergebnisses für den für den Wahlvorschlag mit der Ordnungszahl 05 und dem Kennwort „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, als designierte Nachfolgerin von Herrn Keck vorgesehen. Frau Gnasmüller wurde im Vorfeld durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt. Mit Schreiben vom 26. Februar 2024 hat sie ihre Entscheidung mitgeteilt, die Wahl nicht anzunehmen. Aufgrund der Mitteilung von Frau Gnasmüller wurde Herr Marcel Prohaska als nächster designierter Nachfolger mit der Frage angeschrieben, ob er die Wahl annehmen würde. Eine Rückantwort steht noch aus.

Beschlussvorschlag

  1. Herr Prohaska erklärt die Annahme der Wahl.

  1. Herr Erster Bürgermeister Keck nimmt Herrn Prohaska die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO ab: "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

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2. Weitere Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö 2
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2.1. Wahl der Zweiten Bürgermeisterin/des Zweiten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 11. Mai 2020 wurde der Beschluss gefasst, dass zwei zusätzliche Bürgermeisterposten zu besetzen sind. Infolge der Wahl von Herrn Stephan Keck zum Ersten Bürgermeister erfordert dies die Wahl einer neuen Person für die Position des Zweiten Bürgermeisters für die Dauer der restlichen Amtszeit des Gemeinderats
Die Wahl des Zweiten Bürgermeisters erfolgt gemäß Art. 35 in Verbindung mit Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung in geheimer Abstimmung. Die Stimmabgabe erfolgt mittels der von der Verwaltung bereitgestellten Stimmzettel.
Die Wahl gilt als gewonnen, wenn eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt wird. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel werden als ungültig gewertet. Sollte keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen durchgeführt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Die Annahme der Wahl durch den Gewählten oder die Gewählte muss unmittelbar nach der Entscheidung in schriftlicher Form erfolgen. Mit der Annahme der Wahl wird er oder sie zum kommunalen Wahlbeamten oder zur kommunalen Wahlbeamtin.
Es wird vorgeschlagen, einen Wahlausschuss zu bilden, der aus sechs Gemeinderäten (pro Fraktion bzw. Gruppe ein Gemeinderatsmitglied) und einer Person aus der Verwaltung besteht. Der Wahlausschuss dient ausschließlich der Unterstützung des Vorsitzenden bei der Durchführung der Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses (z.B. Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung der Stimmen) und besitzt selbst keine Entscheidungsbefugnis.
Vorschlag der Verwaltung für die Zusammensetzung des Wahlausschusses:
  1. Pinzel, Johannes (Geschäftsleiter d. Gemeinde) 
  2. --------------------        (CSU)
  3. -------------                (SPD)
  4. ------------                (Grüne)
  5. --------------                (JU)
  6. -------------------        (VFW/LWK)
  7. ---------------------        (FDP)
Die Fraktionen/Gruppierungen werden gebeten, nach Zugang der Sitzungsladung eine Person für den Wahlausschuss zu benennen. Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung erfolgen. 
Die wahlberechtigten Gemeinderäte müssen einzeln in der Wahlkabine wählen. Damit ist der Wahlgrundsatz der geheimen Wahl bestmöglich gewährleistet. 

Beschlussvorschlag

  1. Durchführung der Wahl.
  2. Vereidigung der neue gewählten Zweiten Bürgermeisterin/des neu gewählten Zweiten Bürgermeisters durch Herrn Ersten Bürgermeister Keck. 

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2.2. Wahl der Dritten Bürgermeisterin/des Dritten Bürgermeisters (optional)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für den Fall, dass Frau Marianne Hausladen zur Zweiten Bürgermeisterin gewählt werden sollte, erfordert dies die Wahl einer neuen Person für die Position des Dritten Bürgermeisters. 
Unsere Darlegungen zum Tagesordnungspunkt „Wahl des Zweiten Bürgermeisters“ finden ebenso Anwendung auf die Wahl des Dritten Bürgermeisters. Es wird vorgeschlagen, dass der Wahlausschuss aus denselben Personen wie bei der Wahl des Zweiten Bürgermeisters zusammengesetzt wird, um die Prozedur zu vereinfachen.

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3. Bestellung des Ersten Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In Übereinstimmung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) ist es den Gemeinden gestattet, ihre Bürgermeister zu Standesbeamten zu ernennen, vorausgesetzt, dass ihre Zuständigkeiten als Standesbeamte auf die Durchführung von Eheschließungen begrenzt sind.
Da Herr Keck nun die Position des Ersten Bürgermeisters innehat, ist eine erneute Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten notwendig. Bei der Bestellung von Frau Zweite Bürgermeisterin xx/Herrn Zweiten Bürgermeister xx handelt es sich um eine erstmalige Bestellung. Eine erneute Bestellung von Frau Dritte Bürgermeisterin Hausladen ist nicht vonnöten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für den Ersten Bürgermeister Keck die Wiederbestellung zum Eheschließungsstandesbeamten und bestellt Frau Zweite Bürgermeisterin xx/Herrn Zweiten Bürgermeister xx zu Eheschließungsstandesbeamtin/Eheschließungsstandesbeamten.

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4. Ausschüsse des Gemeinderates; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Infolge der Wahl von Herrn Stephan Keck zum Ersten Bürgermeister erübrigen sich seine bisherigen Delegationen in den folgenden Ausschüssen:
  • Hauptausschuss: Stellvertretung von Frau Dr. Michaela Harlander
  • Bauausschuss: Ausschusssitz
  • Ferienausschuss: Stellvertretung von Herrn Ewald Matejka
Die SPD-Fraktion besitzt in diesem Kontext das Vorschlagsrecht zur Nachbesetzung. Es wird gebeten, nach Erhalt der Einladung zur Sitzung Personen für die vakanten Sitze zu benennen. Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Hauptausschuss entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion Frau xx/Herrn xx zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter von Frau Dr. Harlander. 

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Bauausschuss entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion Frau xx/Herrn xx als Mitglied des Bauausschusses. 

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Ferienausschuss entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion Frau xx/Herrn xx zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter von Herrn Ewald Matejka.

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5. Bestellung der Mitglieder in die juristischen Personen/Organisationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö 5
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5.1. Bestellung des stllv. Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Collegium 2000 gGmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats, die am 11. Mai 2020 stattfand, wurde festgelegt, dass der Aufsichtsrat aus dem Ersten Bürgermeister und zehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderats besteht. Darüber hinaus hat der Gemeinderat in derselben Sitzung Herrn Gerd Kleiber zum Vorsitzenden und Herrn Maximilian Böltl zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt.
Es wird daher vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister, Herrn Keck, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Collegium 2000 gGmbH zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt Herrn Ersten Bürgermeister Keck zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Collegium 2000 gGmbH. 

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5.2. Bestellung des stllv. Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Kommunalunternehmens Liegenschaftsverwaltung Kirchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Gemäß Art. 90 Abs. 3 Satz 2 Hs. 1 GO fungiert der Erste Bürgermeister als “geborener Vorsitzender” des Verwaltungsrats. Mit der Zustimmung des Ersten Bürgermeisters kann eine andere Person vom Gemeinderat zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestellt werden, siehe Art. 90 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 GO. In diesem Fall wäre die Bestellung eines stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich.
Der damalige Erste Bürgermeister gab seine Zustimmung, dass eine andere Person den Vorsitz des Verwaltungsrats übernimmt. Daraufhin ernannte der Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung Herrn Ewald Matejka zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats und Herrn Böltl zu seinem Stellvertreter.
Herr Erster Bürgermeister Keck hat keine Einwände dagegen, dass Herr Matejka den Vorsitz weiterhin innehat. In diesem Zusammenhang haben wir nicht geprüft, welche Konsequenzen es hätte, sollte Herr Erster Bürgermeister Keck Einwände vorbringen.
Es wird jedoch vorgeschlagen, Herrn Ersten Bürgermeister Keck zum stellvertretenden Vorsitzenden zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt Herrn Ersten Bürgermeister Keck zum stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Kommunalunternehmens Liegenschaftsverwaltung Kirchheim.

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5.3. Gesellschafterversammlung AFK-Geothermie GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister ist qua Amt Mitglied des Aufsichtsrates der AFK-Geothermie GmbH. Für die Gesellschafterversammlung der AFK-Geothermie GmbH sind durch den Gemeinderat zwei Repräsentanten und deren Stellvertreter zu bestellen. 
In der konstituierenden Sitzung wurde bewusst darauf verzichtet, zwei Repräsentanten nebst deren Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung zu delegieren, da diese Regelung mit dem allgemeinen Kommunalrecht nicht konform ist, was zuletzt auch der BKPV in seinem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2018 festgestellt hat.
Die Gemeinde wird in der Gesellschafterversammlung gemäß Art. 93 Abs. 1 GO vom Ersten Bürgermeister repräsentiert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Erste Bürgermeister uneingeschränkte Vertretungsvollmacht in der Gesellschafterversammlung besitzt. Ob und in welchem Umfang der Erste Bürgermeister bei den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung der Einwirkung des Gemeinderats unterliegt, richtet sich nach allgemeinem Kommunalrecht. In der Regel dürften Entscheidungen, für die eine Gesellschafterversammlung zuständig ist, für den Ersten Bürgermeister keine laufenden Angelegenheiten im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO sein; die Stimmabgabe des Ersten Bürgermeisters setzt daher in derartigen Fällen einen Beschluss des Gemeinderats voraus. 
Herr Erster Bürgermeister Keck wird im Rahmen der Sitzung erläutern, warum aktuell eine Delegation von zwei Repräsentanten, die mehr Berater von Herrn Keck sein sollen, vorteilhaft wäre.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt ______________ und ______________ als Repräsentanten der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung der AFK-Geothermie GmbH. Die Gemeinderatsmitglieder ______________ und ______________ werden zu deren Stellvertretern bestellt. 

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6. Impuls- bzw. Initiativkreise „Klimaschutz“, „Mobilität“ und „Digitalisierung; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 GeschO besteht die Möglichkeit, für dauerhafte Grundsatzthemen Initiativkreise zu etablieren, an denen jede Fraktion mit jeweils einem Mitglied teilnimmt. Der vormalige Erste Bürgermeister der Gemeinde, Herr Böltl, hatte zu einem früheren Zeitpunkt den Vorschlag unterbreitet, dass für die Themenbereiche Gesundheit, Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung entsprechende Initiativkreise ins Leben gerufen werden. Die Leitung dieser Initiativkreise obliegt einem aus dem Kreis gewählten Vertreter, nicht dem Ersten Bürgermeister.
Der Gemeinderat hat sich seinerzeit dem Vorschlag von Herrn Böltl angeschlossen.
Infolge der Wahl von Herrn Stephan Keck zum Ersten Bürgermeister erübrigen sich seine bisherigen Delegationen in den folgenden Initiativkreisen:
  • Initiativkreis „Klimaschutz“: Stellvertretung von Frau Dr. Michaela Harlander
  • Initiativkreis „Mobilität“: Stellvertretung von Frau Dr. Michaela Harlander
  • Initiativkreis „Digitalisierung“: Stellvertretung von Frau Dr. Michaela Harlander
Die SPD-Fraktion besitzt in diesem Kontext das Vorschlagsrecht zur Nachbesetzung. Es wird gebeten, nach Erhalt der Einladung zur Sitzung Personen für die vakanten Sitze zu benennen. Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Initiativkreis „Klimaschutz“ entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion Frau xx/Herrn xx zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter von Frau Dr. Harlander. 

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Initiativkreis „Mobilität“ entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion Frau xx/Herrn xx zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter von Frau Dr. Harlander. 

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Initiativkreis „Digitalisierung“ entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion Frau xx/Herrn xx zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter von Frau Dr. Harlander. 

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7. Vorlage und Ergebnis Jahresrechnung 2023; Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2023 ist gem. §§ 77, 78, 79 KommHV fertig gestellt. Das Haushaltsjahr 2023 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 45.036.801,46 Euro, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 35.495.454,01 Euro (s. Anlage: Feststellung des Ergebnisses).
Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 stellt sich insgesamt wiederum positiver dar als im Haushaltsplan 2023 veranschlagt und als noch im Laufe des Jahres absehbar, da im Verwaltungshaushalt ein höherer Überschuss als erwartet erzielt werden konnte. 
Möglich wurde dies im Verwaltungshaushalt durch Minderausgaben in vielen Bereichen wie z.B. den Personal-, Unterhalts- und Betriebsausgaben sowie bei den Zuschüssen, aber auch auf Grund von beträchtlichen Gewerbesteuer-Mehreinnahmen. 
Im Vermögenshaushalt wurden zwar nicht alle Investitionen im geplanten Umfang realisiert, für welche jedoch Haushaltsausgabereste gebildet wurden und die im Jahr 2024 weitergeführt werden sollen. Außerdem konnten alte Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt rund 2,1 Mio. Euro aufgelöst werden, was sich auf das Ergebnis ebenfalls positiv auswirkt. 
Fazit:
Im Verwaltungshaushalt hat sich ein Überschuss in Höhe von 3.285.294,43 Euro ergeben (geplant waren laut Haushaltsansatz 300.100 Euro), welcher dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.
Im Vermögenshaushalt hat sich ein Defizit in Höhe von 2.713.594,83 Euro ergeben, welches durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt ausgeglichen wurde. Der verbleibende Überschuss aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 571.699,60 Euro wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Folglich liegt der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023 bei 6.366.300 Euro (geplant waren laut Haushaltsplan 2023 rund 4,7 Mio. Euro). Erreicht wurde dieser Stand zum einen durch die nicht eingeplante Zuführung zur allgemeinen Rücklage, zum anderen wurden im Laufe des Jahres 2023 anstelle der veranschlagten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 16 Mio. Euro zur Finanzierung verschiedener Investitionen tatsächlich „nur“ 15 Mio. Euro getätigt.

Auf den beiliegenden ausführlichen Rechenschaftsbericht (Anlage A) sowie auf die Übersicht über die zum Ende des Haushaltsjahres 2023 gebildeten (neuen) Haushaltsausgabereste und Haushaltseinnahmereste (Anlage B) wird verwiesen.
Die Bestände und Veränderungen der Schulden und Rücklagen gem. § 77 Abs. 3 KommHV werden im Rechenschaftsbericht nachgewiesen. 
Es liegen ebenfalls sowohl eine Vermögensübersicht (Beteiligungen) (Anlage 1), eine Aufstellung der mittelbaren Schulden (Anlage 2) und die Anlagennachweise zur Abfallwirtschaft (Anlage 3) sowie dem Bereich Friedhof (Anlage 4) als auch der Rechnungsquerschnitt (Anlage 5) und die Gruppierungsübersicht  (Anlage 6) gem. § 77 Abs. 2 und § 75 KommHV bei.
Weiterhin liegt unter nö TOP 8.1 Nicht-öffentliche Anlagen der öffentlichen Sitzung als Anlage 7 eine Übersicht zu den unerledigten Verwahr- und Vorschusskonten 2023 (nö) bei.
Bevor die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen ist, sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. beigefügter Aufstellung (Anlage C) vom Gemeinderat zu genehmigen. Ein Großteil dieser Posten wurde bereits in der GR-Sitzung am 25.10.2023  genehmigt. 
Zur Begründung wird jeweils auf die Anlage verwiesen.
Eine Präsentation mit zeitlichem Überblick zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage zur allgemeinen Information zusätzlich bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023 beauftragt.

Rechtslage

Gemäß Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.

Dokumente
Download Präsentation Jahresrechnung 2023.pdf
Download Anlage: Feststellung des Ergebnisses.pdf
Download Anlage A: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023.pdf
Download Anlage B: Haushaltsausgabereste 2023.pdf
Download Anlage B: Haushaltseinnahmereste 2023.pdf
Download Anlage C: Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2023.pdf
Download Anlage 1: Vermögensübersicht (Beteiligungen).pdf
Download Anlage 1a und 1b.pdf
Download Anlage 2: Aufstellung mittelbare Schulden.pdf
Download Anlage 3: Anlagennachweise Abfallwirtschaft.pdf
Download Anlage 4: Anlagenachweise Friedhof.pdf
Download Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 1.pdf
Download Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 2.pdf
Download Anlage 6: Gruppierungsübersicht.pdf

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8. Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 8

Dokumente
Download HPL 2024.pdf

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8.1. Verwaltungshaushalt mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Der Verwaltungshaushalt 2024 wurde in den Sitzungen des Hauptausschusses am 12.12.2023 sowie am 23.01.2024 vorberaten und dem Gemeinderat jeweils einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Zwischenzeitlich sind nochmal verschiedene geringfügige Aktualisierungen erforderlich geworden, u.a. auch folgende Änderungen im Hinblick auf die Durchführung Landesgartenschau (Erhöhung Ansätze Einnahmen und Ausgaben), welche jedoch aufkommensneutral sind:
Einnahmen: HHSt. 5900.1660: Erhöhung der Rückerstattung aus Einnahmen Durchführung LGS um 4.882.500 Euro auf insgesamt 5,735 Mio. Euro
Ausgaben HHSt. 5900.7180: Ansatz bisher 0, wegen übersichtlicher Darstellung Ausgaben und Einnahmen der Durchführung LGS nun Ansatz für Ausgaben Durchführung in Höhe von 4.882.500 Euro
Als Konsequenz aller Änderungen (Einnahmen und Ausgaben) hat sich die Zuführung vom VwH zum VmH nochmals geringfügig erhöht (von ursprünglich 1.059.300 Euro auf 1.139.300 Euro).
Der Verwaltungshaushalt schließt nach Einarbeitung aller erforderlichen Änderungen in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 54.995.600 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um rund 17 % gegenüber dem Jahr 2023 (47.033.400 Euro). Dabei wird voraussichtlich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenhaushalt in Höhe von 1.139.300 Euro erreicht werden. Dieser Überschuss im Jahr 2024 erfüllt nicht die eigentlich erforderliche Mindestzuführung in Höhe von ca. 2,1 Mio. Euro und ist daher wiederum als deutliches Signal für eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Somit ist auch keine freie Spanne zur Finanzierung von Investitionen vorhanden, falls die Realität nicht deutlich von der Planung abweicht. Diese freie Spanne ergibt sich aus der Differenz der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zu den Tilgungsleistungen. 
Für die künftigen Jahre sollten Maßnahmen zur Steigerung der Zuführungsrate diskutiert und ergriffen werden.
Eine aussagekräftige Übersicht mit Prozentanteilen der jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenbereiche ist auf der Seite 10 bzw. Seite 13 des Haushaltsplanes 2024 (Vorbericht) abgebildet. 
Der Stellenplan 2024 wurde in den Sitzungen des HS am 12.12.2023 (mit einer Gegenstimme) sowie am 23.01.2024 beraten und dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. 
Seit der Hauptausschusssitzung am 23.01.2024 hat sich im Stellenplan folgendes geändert:
  • 0200 Hauptverwaltung:   - 1,0 bei EG 11   -> + 1,0 bei EG 13  auf Grund einer Stellenbewertung
  • 0600 Einricht. für die ges.Verwaltung:  - 3,0 bei EG 10   -> + 1,0 bei EG 11, + 2,0 bei EG 12 auf Grund einer Stellenbewertung
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.  
Die Steuerkraft je Einwohner für das Jahr 2024 beträgt 2.280,95 Euro. (2023: 2.014,09 Euro)
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum Ende des Jahres 2024 beträgt gemäß Haushaltsplanung ca. 5.915 Euro. (Ende 2023: 3.876 Euro real bzw. 4.439 Euro theoretisch, da noch nicht ausgeschöpfte und realisierte Kreditermächtigung; pro-Kopf-Verschuldung variiert zudem je nach Stand der Einwohnerzahlen) 
Eine Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Bitte beachten: Der Haushaltsplan 2024 liegt als pdf-Datei unter Top 9 als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt 2024 sowie den Stellenplan 2024 in der vorliegenden Form.

Dokumente
Download Übersicht VwH.pdf

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8.2. Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Der Vermögenshaushalt 2024 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.01.2024 vorberaten und dem Gemeinderat mit 9:2 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen. 
Zwischenzeitlich sind noch Aktualisierungen erforderlich geworden, insbesondere:
* HHSt. 5604.9402: Ansatz in Höhe von 320.000 Euro p.a. für Erneuerung Heizzentrale im Sportpark Heimstetten (s. BA 30.01.24) 
* HHSt. 5900.9260: aktualisierter Ansatz auf 4.899.800 Euro für die Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH (von bisher 2.851.700 Euro) (s. GR-Beschluss 12.09.23  Aufstockung Gesamtbudget) 
* HHSt. 5900.3612: Erhöhung Ansatz auf 8.068.700 Euro für die Investitionszuweisung für die Landesgartenschau (von bisher 6.960.000 Euro)
* HHSt. 9161.3000: Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt wurde für alle (Finanzplan-)Jahre  nach Behandlung und Aktualisierung des Verwaltungshaushaltes geringfügig erhöht – im Jahr 2024 von bisher 1.059.300 Euro auf 1.139.300 Euro.
Zusätzlich und auch als Konsequenz dieser Änderungen (Einnahmen und Ausgaben) sowie nach Ermittlung des Jahresergebnisses 2023 kann die voraussichtliche Rücklagenentnahme erhöht (da die Rücklagen zum Ende des Jahres 2023 höher sein werden als im Haushaltsplan 2023 angesetzt) und muss die Kreditaufnahme erhöht werden:
* HHSt. 9101.3100: Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurde auf Grund des besseren Jahresergebnisses 2023 (mit Rücklagenzuführung) um 1 Mio. Euro auf insgesamt 3 Mio. Euro erhöht.
* HHSt. 9121.3770: Die Kreditaufnahmen für die Jahre 2024 und 2025 wurden aktualisiert und somit erhöht.
Der Vermögenshaushalt 2024 schließt nach Einarbeitung aller erforderlicher Änderungen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 55.131.100 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2023 bei einem Ansatz von 47.229.500 Euro steigt das Volumen somit um rund 17 %.
Es wird mit Einnahmen aus Investitionszuweisungen in Höhe von rund 18,6 Mio. Euro gerechnet (rund 34 % der Einnahmen im VmH).
Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen sind mit rund 2,4 Mio. Euro veranschlagt (rund 4 % der Einnahmen im VmH).
Eine Veräußerung von Grundstücken ist für das Jahr 2024 nicht geplant.
Mit Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen (Kirchheim 2030, Hausen Süd u.a.) wird in Höhe von rund 5,0 Mio. Euro (rund 9 % der Einnahmen im VmH) gerechnet. 
Es wird voraussichtlich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.139.300 Euro (rund 2,1 % der Einnahmen im VmH) erreicht.
Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage soll in Höhe von 3,0 Mio. Euro erfolgen (rund 5,4 % der Einnahmen im VmH). 
Zusätzlich sind voraussichtlich Kreditaufnahmen in Höhe von rund 24,9 Mio. Euro (rund 45% der Einnahmen im VmH) zu tätigen. Diese stellen auch die Haupteinnahmequelle im Vermögens-haushalt 2024 dar.
Die größten Ausgabeposten umfassen die folgenden Maßnahmen:
* Neubau Rathaus mit Bürgersaal in Höhe von 12,5 Mio. Euro (für weitere Kosten im Jahr 2025 bereits vorhandene Verpflichtungsermächtigung)
* Neubau Hort Haus für Kinder II in Höhe von 10,0 Mio. Euro (für weitere Kosten im Jahr 2025 bereits vorhandene Verpflichtungsermächtigung)
* Sanierung Feuerwehrgerätehäuser in Kirchheim und Heimstetten in Höhe von 865 Tsd. Euro
* Sanierungen in Grundschule II und III in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro
* Geh- und Radwegenetz im Ortsbereich (inkl. Radverkehrskonzept) in Höhe von 521 Tsd. Euro (weitere Kosten in den Folgejahren)
* Umbau „Kirchheimer Ei/Oval“ in Höhe von 6,0 Mio. Euro 
* Umsetzung Projekt Smart City - Digitaler Zwilling in Höhe von 385 Tsd. Euro 
* Freianlagen Erweiterungsneubau Gymnasium für außerschulische Nutzung in Höhe von 440 Tsd. Euro 
* Umrüstung auf LED in Höhe von 1,0 Mio. Euro 
* Vermögenserwerb Wohnungen in Mehrfamilienhaus in Höhe von 4,25 Mio. Euro (für weitere Kosten in den Jahren 2025 und 2026 Verpflichtungsermächtigung)
* Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH in Höhe von rund 4,9 Mio. Euro (weitere Kosten im Jahr 2025)
*  Bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 1,3 Mio. Euro
* Tilgung von Krediten in Höhe von 2,1 Mio. Euro 
Insgesamt sind für den Hochbau 26.264.700 Euro (rund 48 % der Ausgaben im VmH) und für den Tiefbau 9.996.100 Euro (rund 18 % der Ausgaben im VmH) vorgesehen.
Ausgaben für Investitionszuweisungen sind in einer Höhe von 2.559.000 Euro (rund 5 % der Ausgaben im VmH) eingeplant.
Eine aussagekräftige Übersicht mit Prozentanteilen der jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenbereiche ist auf der Seite 14 bzw. Seite 15 des Haushaltsplanes 2024 (Vorbericht) abgebildet. 
Die in 2023 gebildeten Haushaltsausgabereste und Haushaltseinnahmereste sind als Übersicht im Haushaltsplan 2024 dargestellt, welchen das Gremium mit den Unterlagen als pdf-Datei bzw. in Buchform erhalten hat. 
Das Gremium erhält zusätzlich die nö Anlage 1 (s. Top 8.1 nö) zu den Grunderwerben der aktuellen und künftigen Finanzplanung.
Eine Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt 2024 in der vorliegenden Form.

Dokumente
Download Übersicht VmH.pdf

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8.3. Finanzplan 2024 bis zum Jahr 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Der Finanzplan bis zum Jahr 2027 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.01.2024 vorberaten und dem Gemeinderat mit 9:2 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen. 
Der Finanzplan bis zum Jahr 2027 ist in Einnahmen und Ausgaben in allen Jahren nur unter den folgenden Voraussetzungen ausgeglichen:
Im Jahr 2024 ist eine Kreditaufnahme i.H.v. rund 24,92 Mio. Euro sowie eine Rücklagenentnahme i.H.v. 3,0 Mio. Euro erforderlich.
Im Jahr 2025 ist eine Kreditaufnahme i.H.v. rund 9,92 Mio. Euro vorgesehen. 
Im Jahr 2026 ist eine Rücklagenzuführung i.H.v. rund 12,33 Mio. Euro vorgesehen.
Im Jahr 2027 soll eine Rücklagenzuführung i.H.v. rund 17,04 Mio. Euro erreicht werden.
Die Vorhaltung der Mindestrücklage ist in allen Jahren gewährleistet.
Der Gesamthaushalt 2024 mit einem Volumen von 110.126.700 Euro ist gegenüber dem Jahr 2023 (94.262.900 Euro) um rund 17% gestiegen und kann somit als neuer Rekordhaushalt bezeichnet werden.
Die voraussichtlichen Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt stellen sich in den Finanzplanjahren wie folgt dar, wobei das dringend vorgegebene Ziel ist, ab dem Jahr 2025 wieder einen höheren Überschuss im Verwaltungshaushalt erwirtschaften zu können:
2024: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:   1.139.300 Euro
2025: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:      995.400 Euro
2026: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:      830.800 Euro
2027: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:      964.500 Euro
Der Stand der allgemeinen Rücklage könnte somit zum Ende des Jahres 2027 bei rund 33 Mio. Euro liegen.
Zu beachten: Die Betriebsmittel der Kasse, d.h. Kassenverstärkungsmittel in Höhe von ca. 3 Mio. Euro, sind im jeweiligen Rücklagenstand enthalten. 
Weitere Einzelheiten werden bei Bedarf in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan bis zum Jahr 2027 in der vorliegenden Form.

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8.4. Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 8.4

Sachverhalt

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 sowie der Finanzplan bis zum Jahr 2027 wurden bereits in vorhergehenden Tagesordnungspunkten 9.1, 9.2 und 9.3 beraten und beschlossen. 
Abschließend hat der Gemeinderat nun über den gesamten Haushalt 2024 zu beschließen.
Die Haushaltssatzung 2024 ist diesem Top als Anlage 1 beigefügt. 
Der Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2024 ist genehmigungspflichtig, da zum einen Kreditaufnahmen im Jahr 2024 sowie im Vermögenshaushalt weiterhin ab dem Jahr 2024 Verpflichtungsermächtigungen erforderlich und zugleich Kreditaufnahmen geplant sind (s. Art. 67 (Abs. 4) GO, § 9 KommHV).

Zusammensetzung der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2024:
  • Vermögenserwerb (Mietwohnungen in Mehrfamilienhaus): insgesamt 7,01 Mio.  Euro für die Jahre 2025, 2026 für den Bereich 

Die Verpflichtungsermächtigungen insgesamt betragen 15,158 Mio. Euro - mit folgender Zusammensetzung:
Im Haushaltsplan 2024 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2024 für die Jahre 2025 und 2026 somit 7,01 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2024 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2023 für das Jahr 2025 nun 7,7 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2024 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2022 für das Jahr 2025 nun 448 Tsd. Euro.

Das Gremium hat den kompletten Haushalt 2024 mit allen Anlagen im Rahmen der Beratungen zu den vorhergehenden Tagesordnungspunkten als pdf-Datei (zum Downloaden) und/oder in Buchform wie gewünscht erhalten. Somit ist der Gemeinderat wie in den vorhergehenden Jahren ständig über alle Ansätze sowie Hintergründe und Statistiken vollständig informiert und kann sich jederzeit ein fundiertes Bild über die Haushaltslage machen.
Sollten weitere Änderungen der Haushaltsansätze im Rahmen und Vollzug der Haushaltsdiskussion nötig werden, so erhält jedes Gemeinderatsmitglied einen entsprechenden Auszug aus der Niederschrift mit den jeweiligen Änderungen.
Der endgültige Haushaltsplan (insofern noch Änderungen vorzunehmen sind) wird anschließend auch im Internet veröffentlicht.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form.

Dokumente
Download Anlage 1: Haushaltssatzung 2024.pdf

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9. Sondertilgung eines KSK-Darlehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 30.03.2024 wird ein Darlehen bei der Kreissparkasse mit einer Restschuld in Höhe von 115.700,08 Euro fällig. Der bisherige Zinssatz liegt bei 2,08 %. 
Anstelle einer Umschuldung wird eine Sondertilgung befürwortet, die finanziellen Mittel sind im Haushaltspan 2024 bereitgestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Sondertilgung eines Darlehens bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg in Höhe von 115.700,08 Euro zum 30.03.2024.

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10. Feuerwehrgerätehaus Heimstetten; Mängelaufstellung, Ergebnis Machbarkeitsstudie; Grundsatzbeschluss und weitere Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde dem Bauausschuss am 19.12.2023 zur Vorberatung vorgelegt. Im Nachgang erfolgte eine Informationsveranstaltung für alle Gemeinderäte (am 29.01.2024) im Feuerwehrgerätehaus Heimstetten.
Als Aufsichtsbehörde über die Gemeinden obliegt dem Landratsamt auch die Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Feuerwehren in den Gemeinden. Um die Einsatzfähigkeit zu überprüfen fordert das Bayerische Feuerwehrgesetz nach Art. 19 Abs. 1 in Verbindung mit der Ausführungsverordnung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Artikel 12 Abs. 2 eine turnusmäßige Besichtigung der Feuerwehren durch den Kreisbrandrat. Die Begehung des Gerätehauses Heimstetten fand am 19.07.2022 durch die Kreisbrandinspektion statt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Heimstetten gegeben ist. Dennoch wurden einige Mängel am Gerätehaus aufgezeigt, diese betreffen insbesondere:
  • Anzahl der Alarmparkplätze
  • Größe des Schulungsraums
  • Anzahl der Fahrzeugstellplätze (Arbeitsschutz)
  • Fehlende schwarz/weiß Trennung (Gesundheitsschutz)
  • Fehlende Notstromversorgung
  • Fehlende Brandmeldeanlage
  • Bauliche Mängel
  • Beengte Platzverhältnisse

Hierzu wird auch auf den angefügten Auszug des Begehungsprotokolls der Kreisbrandinspektion und die angefügte Stellungnahme der Feuerwehr Heimstetten verwiesen.
Durch den zuständigen Kreisbrandinspektor wurde im November bereits nachgefragt, wie es um die Behebung der Mängel steht. Hierbei wurde auf die bevorstehende Behandlung im heutigen Bauausschuss verwiesen, weitere Schritte der Aufsichtsbehörde wurden daher bisher nicht eingeleitet. 
Für die baulichen Mängel waren bereits Finanzmittel für das Jahr 2023 eingeplant. Auf Grund der umfangreichen Themenstellungen, wurde auf eine Sanierung – in Absprache mit der Feuerwehr – aber zunächst verzichtet. Es wurde gemeinsam beschlossen die Mängel detailliert und anhand einschlägiger Vorschriften durch ein Architekturbüro prüfen zu lassen und mögliche Lösungen hierfür durch dieses darstellen zu lassen.
Zur Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Betriebs wurde, als Grundlage für weitere Maßnahmen, der Bestand - insbesondere im Hinblick auf die DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser – Planungsgrundlagen) und das Informationsblatt Nr. 205-008 der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) „Sicherheit im Feuerwehrhaus – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben“ - untersucht und mit den aktuellen Vorschriften und Normen abgeglichen, sowie Lösungsvorschläge zur Ertüchtigung erarbeitet.
Im ersten Schritt wurde durch das Architekturbüro Ullmer aus München der Gebäudebestand analysiert und ein Soll-/Ist-Vergleich aufgestellt. Hierauf aufbauend wurden in enger Abstimmung zwischen Architekturbüro, Gemeinde und Feuerwehr zwei mögliche Varianten für die Ertüchtigung des Feuerwehrhauses erarbeitet (siehe Anlage).
Im Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass in beiden Varianten die aktuellen rechtlichen Vorgaben nicht vollends erfüllt werden können. Gerade im Hinblick auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz wären auch mit einem möglichen Anbau die notwendigen Änderungen nicht darstellbar, zusätzlich würden notwendige Räume fehlen bzw. wegfallen.

Aus den genannten Gründen kommen alle Projektbeteiligten zu dem Entschluss, dass ein Anbau bzw. Umbau, auch mit massiven Eingriffen in das Bestandsgebäude, keine ausschlaggebende Verbesserung und vor allem keine nutzerorientierte langfristige Lösung für die Feuerwehr darstellt. 
Der Um- und Anbau würde nach erster Schätzung ca. 5 Mio. € brutto kosten, ohne die aufgezeigten Mängel beheben zu können. Daher wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, diese Varianten nicht weiter zu untersuchen.
Schlussendlich können die aufgezeigten Mängel nur durch einen Neubau behoben werden. In diesem Zuge könnte eine nachhaltige und langfristige Lösung erarbeitet werden. Zu diesem Zwecke wird empfohlen ein zukunftsfähiges Raumkonzept zu erstellen, welches auch die notwendigen Platzbedarfe in den zukünftigen Entwicklungen der Gemeinde und Aufgaben der Feuerwehren berücksichtigt. Dieses Konzept soll dann als Grundlage dienen um mittels VgV-Verfahren Planungsbüros für die Architektur und HLS zu beauftragen. Ziel hieraus ist es ein Grobkonzept für einen Neubau zu entwickeln, aus diesem heraus die Fragestellung eines geeigneten Grundstückes zu klären, sowie Kosten abschätzen zu können.
Zusätzlich soll je nach Standort geprüft werden, ob eine optionale Integration von Wohnraum möglich ist. Bezahlbarer Wohnraum ist in der Gemeinde immer schwieriger verfügbar. Gerade junge ehrenamtliche Kräfte sind daher oft gezwungen aus dem Ort wegzuziehen, diese fehlen dann wiederum als Einsatzkräfte.
In einem nächsten Schritt sollen die Ergebnisse aus:
  • Kostenschätzung
  • Grundstücksprüfung
  • Prüfung Integration Wohnraum
  • Prüfung möglicher Förderungen
  • Grobplanung Gebäude/Grundstück

erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit der Gemeinderat darüber entscheiden kann ob und welche weiteren Schritte veranlasst werden sollen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz einen Neubau für das Feuerwehrgerätehaus in Heimstetten weiter zu verfolgen. Hierfür werden nachfolgende Schritte beschlossen:
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt ein Büro zur Betreuung eines VgV-Verfahren zur Findung eines Büros für die Architekturplanung und eines Büros für die HLS-Planung für die Leistungsphasen 1 – 9, in Stufen abrufbar, zu beauftragen.
  2. Die Integration von günstigen Wohnungen für Einsatzkräfte soll als Option geprüft werden. 
  3. Für das VgV-Verfahren werden 30.000 € für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob der Ersatzneubau auf gleichem Grundstück erfolgen kann. Ist dies nicht möglich ist ein alternatives Grundstück zu suchen.
Ergebnisse des VgV-Verfahrens und der Grundstücksprüfung sind dem Bauausschuss bzw. Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen

Dokumente
Download 2023_11_08_FFW_Heimstetten_Machbarkeitsstudie.pdf
Download 2023_11_08_FFW_Heimstetten_Machbarkeitsstudie_Flaechenabgleich.pdf
Download Auszug_aus_Feuerwehrbesichtigung_durch_Kreisbrandinspektion.pdf
Download Stellungnahme FF Heimstetten zu baulichen Mängeln 2023.pdf

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11. Neubau Kirchheimer Oval, Nachtrag 05 & 11 (Dacharbeitsgemeinschaft Rädlinger / Swietelsky) Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Datum vom 01.06.2023 wurde die Bietergemeinschaft Rädlinger/ Swietelsky mit der Durchführung der genannten Maßnahme beauftragt.

Nachtrag 05:
Aufgrund von Änderungen in der Ausführungsplanung ergaben sich gemäß der Prüfstatik neue Anforderungen an die Länge der Spundbohlen und das Spundwandprofil, s. Stellungnahme Büro Vössing Ingenieure vom 01.02.2024. 
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 05 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 43.985,23 € netto.

Nachtrag 11:
Durch die Erhöhung und Verlängerung der Gabionenwand zu den angrenzenden Grundstücken bei Beibehaltung der bestehenden Zuwegung wurde gemäß Statik ein Betonfundament erforderlich, was ebenfalls zu zusätzlichen Erdarbeiten bei der Baugrubenherstellung und -wiederverfüllung führt, s. Stellungnahme Büro Vössing Ingenieure vom 02.02.2024.
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 11 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 12.994,77 € netto / 15.463,78 brutto.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt,
  1. den Auftrag an die Dacharbeitsgemeinschaftgemeinschaft Rädlinger/ Swietelsky gem. Nachtragsangebot 05 vom 10.01.2024 einschließlich der Prüfung durch das Büro Vössing mit Datum vom 01.02.2024 zu erteilen.
  2. den Auftrag an die Dacharbeitsgemeinschaftgemeinschaft Rädlinger/ Swietelsky gem. Nachtragsangebot 11 vom 02.02.2024 einschließlich der Prüfung durch das Büro Vössing mit Datum vom 02.02.2024 zu erteilen.

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12. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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12.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 12.1
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12.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 12.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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12.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 12.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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14. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö 14

Sachverhalt

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15. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

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16. Hochbau; Neubau Rathaus; Mess- Steuer- Regeltechnik (MSR); 4. Nachtrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 05.03.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt

Da der Beschlussvorschlag bis zum Druck der Sitzungsunterlagen bzw. zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem noch nicht fertig gestellt war, wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.

Datenstand vom 05.03.2024 11:09 Uhr