Datum: 09.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mandatsniederlegung von Herrn Rüdiger Zwarg und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
2 Nachrücken von Listennachfolgern in den Gemeinderat; Vereidigung von Frau Lea Zenner
3 Mandatsniederlegung von Frau Constanze Zwarg und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
4 Nachrücken von Listennachfolgern in den Gemeinderat; Vereidigung von Herrn Andreas Zenner
5 Ausschüsse des Gemeinderates; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers
6 Impuls- bzw. Initiativkreise „Klimaschutz“, „Mobilität“ und „Digitalisierung; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers
7 Collegium 2000 gGmbH; Mitglieder des Aufsichtsrats; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers
8 Volkshochschule im Osten des Landkreises München; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers
9 Erholungsflächenverein e.V.; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers
10 Genehmigung der Niederschriften
10.1 01. Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024 - öffentlich
10.2 02. Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024 - öffentlich
11 Die Ostallianz stellt sich vor
12 Europawahl am 9. Juni 2024 – Entschädigung der Wahlhelfer
13 Plakatierung anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024
14 Beitritt zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"
15 Collegium 2000 gGmbH: Vorlage des Beteiligungsberichtes 2023 (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO)
16 Jahresrechnung 2022
16.1 Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022
16.2 Feststellung der Jahresrechnung 2022
16.3 Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
17 Neubau Rathaus, Errichtung von Überdachungen (Abgänge TG, Fahrradabstellplätze), Grundsatzbeschluss
18 Neubau Rathaus, Errichtung von Überdachungen (TG- Abgänge, Fahrradabstellplätze), Auftragsvergabe
19 Neubau Feuerwehrgerätehaus Heimstetten: Bildung einer Arbeitsgruppe
20 Ausschreibung eines MTW für die Freiwillige Feuerwehr Heimstetten
21 Grundsatzentscheidung - Errichtung E-Ladepark am Kirchheimer Oval
22 Neubau Kirchheimer Oval; Nachträge 02, 04, 07, 09, 14, 15, 16 (Dacharbeitsgemeinschaft Rädlinger/ Swietelsky), Beauftragung
23 Grund- und Mittelschule: Sanierung Freianlagen-Auftragsvergabe Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten
24 Mitteilungen aus der Verwaltung
24.1 Eingegangene Anträge
24.2 Antworten zu Anfragen
24.3 Sonstiges
25 Verschiedenes
26 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
27 Anfragen aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Mandatsniederlegung von Herrn Rüdiger Zwarg und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Rüdiger Zwarg hat der Verwaltung mit Schreiben vom 13.03.2024 (eingegangen mit Unterschrift am 14.03.2024) mitgeteilt, dass er sein Amt niederlegen möchte. 

In diesem Zusammenhang ist die Nachfolge durch den Gemeinderat zu regeln. 

Mit dem oben genannten Schreiben legte Herr Zwarg sein Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG wirksam nieder. Eine spezielle Begründung ist nicht erforderlich. Gleichwohl ist gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 eine formelle Feststellung der Niederlegung des Amtes durch den Gemeinderat zu einer Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers erforderlich.

Basis für die Entscheidung ist die Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020. Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Wahlvorschlag mit der Ordnungszahl 02 und dem Kennwort „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ vier Gemeinderatssitze erhalten hat. Die Listennachfolge bestimmt sich gemäß der Rangfolge der Nrn. 7 bis 16  des Wahlvorschlages mit der Ordnungskennzahl 02 (vgl. Anlage). Da Frau Berit Vogel und Frau Constanze Zwarg bereits nachgerückt sind, ist im Ergebnis Frau Lea Zenner als Listennachfolgerin Nr. 7 festzustellen.
 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes von Herrn Rüdiger Zwarg als Gemeinderatsmitglied fest. 
  2. Der Gemeinderat beschließt das Nachrücken von Frau Lea Zenner für den ausgeschiedenen Herrn Rüdiger Zwarg in den Gemeinderat.

zum Seitenanfang

2. Nachrücken von Listennachfolgern in den Gemeinderat; Vereidigung von Frau Lea Zenner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Lea Zenner wurde durch die Verwaltung bereits vorsorglich über das Nachrücken in den Gemeinderat verständigt.

Beschlussvorschlag

Zur Eidesformel:
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Sofern aus Glaubens- oder Gewissensgründen kein Eid geleistet werden kann, so ist an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen.

Erklärt das Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

zum Seitenanfang

3. Mandatsniederlegung von Frau Constanze Zwarg und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Constanze Zwarg hat der Verwaltung mit Schreiben vom 13.03.2024 (eingegangen mit Unterschrift am 14.03.2024) mitgeteilt, dass sie ihr Amt niederlegen möchte. 

In diesem Zusammenhang ist die Nachfolge durch den Gemeinderat zu regeln. 

Mit dem oben genannten Schreiben legte Frau Zwarg ihr Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG wirksam nieder. Eine spezielle Begründung ist nicht erforderlich. Gleichwohl ist gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 eine formelle Feststellung der Niederlegung des Amtes durch den Gemeinderat zu einer Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers erforderlich.

Basis für die Entscheidung ist die Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 15.03.2020. Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Wahlvorschlag mit der Ordnungszahl 02 und dem Kennwort „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ vier Gemeinderatssitze erhalten hat. Die Listennachfolge bestimmt sich gemäß der Rangfolge der Nrn. 8 bis 16  des Wahlvorschlages mit der Ordnungskennzahl 02 (vgl. Anlage). Da die Nr. 1 bis 7 bereits nachgerückt sind, ist im Ergebnis Herr Andreas Zenner als Listennachfolgerin Nr. 8 festzustellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes von Frau Constanze Zwarg als Gemeinderatsmitglied fest. 
  2. Der Gemeinderat beschließt das Nachrücken von Herrn Andreas Zenner für die ausgeschiedenen Frau Constanze Zwarg in den Gemeinderat.

zum Seitenanfang

4. Nachrücken von Listennachfolgern in den Gemeinderat; Vereidigung von Herrn Andreas Zenner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Andreas Zenner wurde durch die Verwaltung bereits vorsorglich über das Nachrücken in den Gemeinderat verständigt.

Beschlussvorschlag

Zur Eidesformel:
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Sofern aus Glaubens- oder Gewissensgründen kein Eid geleistet werden kann, so ist an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen.

Erklärt das Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

zum Seitenanfang

5. Ausschüsse des Gemeinderates; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Infolge der Mandatsniederlegung von Herrn Rüdiger Zwarg erübrigen sich die jeweiligen bisherigen Delegationen in den folgenden Ausschüssen:
  • Hauptausschuss: Stellvertretung von Herrn Dr. Christian Zenner 
  • Bauausschuss: Stellvertretung von Frau Berit Vogel 
  • Ferienausschuss: Stellvertretung von Frau Berit Vogel 
  • Rechnungsprüfungsausschuss: Stellvertretung von Frau Berit Vogel

Die Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ besitzt in diesem Kontext das Vorschlagsrecht zur Nachbesetzung. Es wird gebeten, nach Erhalt der Einladung zur Sitzung Personen für die vakanten Sitze zu benennen. Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Hauptausschuss entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herr                 zur/zum Stellvertreter/in von Herrn Dr. Zenner.

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Bauausschuss entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herr                 zur/zum Stellvertreter/in von Frau Vogel.   
  2. Der Gemeinderat bestellt in den Ferienausschuss entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herr                 zur/zum Stellvertreter/in von Frau Vogel.  

Der Gemeinderat bestellt in den Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herr                 zur/zum Stellvertreter/in von Frau Vogel.  

zum Seitenanfang

6. Impuls- bzw. Initiativkreise „Klimaschutz“, „Mobilität“ und „Digitalisierung; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 GeschO besteht die Möglichkeit, für dauerhafte Grundsatzthemen Initiativkreise zu etablieren, an denen jede Fraktion mit jeweils einem Mitglied teilnimmt. 

Der vormalige Erste Bürgermeister der Gemeinde, Herr Böltl, hatte zu einem früheren Zeitpunkt den Vorschlag unterbreitet, dass für die Themenbereiche Gesundheit, Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung entsprechende Initiativkreise ins Leben gerufen werden. 

Die Leitung dieser Initiativkreise obliegt einem aus dem Kreis gewählten Vertreter, nicht dem Ersten Bürgermeister.

Der Gemeinderat hat sich seinerzeit dem Vorschlag von Herrn Böltl angeschlossen.

Infolge der Mandatsniederlegung von Herrn Rüdiger Zwarg erübrigen sich seine bisherigen Delegationen in den folgenden Initiativkreisen:

  • Initiativkreis „Gesundheit“: Stellvertretung von Frau Berit Vogel 
  • Initiativkreis „Mobilität“: Mitglied  
  • Initiativkreis „Digitalisierung“: Mitglied 

Infolge der Mandatsniederlegung von Frau Constanze Zwarg erübrigt sich ihre bisherige Delegation in den folgenden Initiativkreis:

  • Initiativkreis „Klimaschutz“: Stellvertretung von Frau Berit Vogel

Die Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ besitzt in diesem Kontext das Vorschlagsrecht zur Nachbesetzung. Es wird gebeten, nach Erhalt der Einladung zur Sitzung Personen für die vakanten Sitze zu benennen. Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat bestellt in den Initiativkreis „Gesundheit“ entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herrn                    zur/zum Stellvertreter/in von Frau Vogel. 
  2. Der Gemeinderat bestellt in den Initiativkreis „Mobilität“ entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herrn                    als Mitglied des Initiativkreis „Mobilität“. 
  3. Der Gemeinderat bestellt in den Initiativkreis „Digitalisierung“ entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herrn                    als Mitglied des Initiativkreis „Digitalisierung“. 
  4. Der Gemeinderat bestellt in den Initiativkreis „Klimaschutz“ entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ Frau/Herrn                    zur/zum Stellvertreter/in von Frau Vogel. 

zum Seitenanfang

7. Collegium 2000 gGmbH; Mitglieder des Aufsichtsrats; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Rüdiger Zwarg (Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat mit Schreiben vom 13.03.2024 (mit Unterschrift eingegangen am 14.03.2024) sein Gemeinderatsmandat niedergelegt. 
Er wurde durch den Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2020 unter dem Tagesordnungspunkt 9.3. („Aufsichtsrat der Collegium 2000 gGmbH“) und in der Aufsichtsratssitzung der Collegium 2000 gGmbH vom 07.07.2020 unter TOP 2 in den Aufsichtsrat der Collegium 2000 gGmbH bestellt. 
In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2020 wurde beschlossen, dass der Aufsichtsrat der Collegium 2000 gGmbH aus zehn ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern besteht und die Sitzverteilung nach Hare-Niemayer berechnet wird. Daraus ergibt sich, dass die die Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ einen Sitz hat, welche durch den Austritt von Herrn Rüdiger Zwarg neu besetzt werden muss. 

Es wird gebeten, nach Erhalt der Einladung zur Sitzung Personen für den vakanten Sitz zu benennen. Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat beschließt, Herrn Rüdiger Zwarg aus dem Aufsichtsrat der Collegium 2000 gGmbH abzuberufen. Herr Rüdiger Zwarg scheidet mit sofortiger Wirkung aus.
2. Der Gemeinderat bestellt Frau/Herrn                              in den Aufsichtsrat der Collegium 2000 gGmbH.

zum Seitenanfang

8. Volkshochschule im Osten des Landkreises München; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Rüdiger Zwarg (Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat mit Schreiben vom 13.03.2024 (mit Unterschrift eingegangen am 14.03.2024) sein Gemeinderatsmandat niedergelegt. 
Er wurde durch den Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2020 unter dem Tagesordnungspunkt 9.10. („Delegierte der Volkshochschule im Osten des Landkreises München“) als Delegierte in die Verbandsversammlung Volkshochschule im Osten des Landkreises München bestellt. 
Der Gemeinderat hat sieben Delegierte in der Verbandsversammlung. Nach dem Verfahren von Hare-Niemayer hat die Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ einen Sitz erhalten, welcher durch den Austritt nun neu besetzt werden muss. 

Es wird gebeten, nach Erhalt der Einladung zur Sitzung Personen für den vakanten Sitz zu benennen. Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt, Herrn Rüdiger Zwarg aus der Verbandsversammlung der Volkshochschule im Osten des Landkreises München abzuberufen. Herr Rüdiger Zwarg scheidet mit sofortiger Wirkung aus.
  2. Der Gemeinderat bestellt Frau/Herrn                         in die Verbandsversammlung der Volkshochschulen im Osten des Landkreises München.

zum Seitenanfang

9. Erholungsflächenverein e.V.; Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemeinde ist Mitglied im „Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.“ kurz „Erholungsflächenverein e.V.“ Gemäß § 5 der Vereinssatzung stellt die Gemeinde zwei Vertreter. Diese und deren Stellvertreter sind durch den Gemeinderat zu bestellen.
Am 11.05.2020 wurden die zwei Vertreter und ein Stellvertreter, sowie am 27.05.2020 ein weiterer Stellvertreter bestellt.
Infolge der Wahl von Herrn Stephan Keck zum Ersten Bürgermeister möchte er seine Delegation in den Erholungsflächenverein niederlegen. Herr Keck ist als weiterer Vertreter von Gemeinderatsmitglied Herrn Graf bestellt. 
Die Fraktionen/Gruppierungen werden gebeten, nach Zugang der Sitzungsladung eine weitere Person als Vertreter/in vorzuschlagen.
Sollte keine Benennung erfolgen, muss diese im Rahmen der Sitzung erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt für den Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. Frau/Herrn                              zur/zum weiteren Vertreter/in.

zum Seitenanfang

10. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 10
zum Seitenanfang

10.1. 01. Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 10.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie  gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Dokumente
Download 01. Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024 - öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

10.2. 02. Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 10.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Dokumente
Download 02. Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024 - öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

11. Die Ostallianz stellt sich vor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö zur Kenntnis 11

Sachverhalt

Der Geschäftsführer, Herr Christian Koch, stellt die Ostallianz persönlich in der Sitzung vor. 

Wer sind wir?
Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Pliening, Poing, Vaterstetten und der Markt Markt Schwaben haben gemeinsam mit der Stadt München ein räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität, wirtschaftlichen Entwicklung und der überörtlichenVerkehrsplanung der Region vorsieht. Um die Zusammenarbeit langfristig zu sichern, haben sich die Kommunen im September 2022 auf die Gründung eines Vereins geeinigt. Der Verein bietet einen institutionellen Rahmen für eine effektive und dauerhafte Zusammenarbeit der Region.

Was haben wir vor?
Der Verein, Stadt und Land München Ost e.V., kurz Ost Allianz, ist Plattform für Mitglieder, Interessierte und Partner des Vereins, um die interkommunale Zusammenarbeit in der Region zu stärken und die Stadt-Umland Beziehung zu fördern. Er dient als Forum für den Austausch und die Koordination von Aktivitäten zwischen den Mitgliedsgemeinden. Es sollen auf Grundlage des „überörtlichen Verkehrskonzeptes Raum München Ost“ gemeinsame Projekte und Maßnahmen initiiert, Informationen ausgetauscht und Lösungen für regionale
Herausforderungen erarbeitet werden.

Wie sind wir organisiert?
Der Verein wird inhaltlich durch einen gewählten Vorstand geführt. Dieser stimmt seine Ziele in einer zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlung mit allen Mitgliedern ab. Die Geschäftsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für alle Vereinsangelegenheiten, darunter Mitgliederverwaltung, Organisation von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination von Projekten und Zusammenarbeit mit Partnern und Stakeholdern.

Beschlussvorschlag

Zur Kenntnis

Dokumente
Download Anlage - Portrait_aktuell.pdf
Download OstAllianz_GR_Sitzungen.pdf

zum Seitenanfang

12. Europawahl am 9. Juni 2024 – Entschädigung der Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Folgende Entschädigung wurde vom Gemeinderat für die letzte vom Arbeitsaufwand vergleichbare Wahl beschlossen:

Neuwahl des Ersten Bürgermeisters 2024:        
- 50,00 € pauschal ohne Differenzierung 
- Gemeindebedienstete, die am Wahlsonntag ehrenamtlich im Einsatz waren, haben zusätzlich einen Tag Dienstbefreiung erhalten.
- Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Bereichen Wahlamt, Einwohnermeldeamt, EDV, Bauhof und die Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz waren, erhielten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von  50,00 € pro Person.        

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. 
Da es immer schwieriger wird, genügend geeignete Wahlhelfer zu finden, ist es besonders wichtig, diese angemessen zu entschädigen. Die Wahlhelfer sind am besagten Wahlsonntag ca. sieben Stunden ehrenamtlich im Einsatz. Dabei werden diese selbstverständlich wieder in den Wahllokalen mit Brotzeit und Getränken versorgt.
Die Überstunden, die für die Wahl in den entsprechenden Bereichen (Wahlamt, Einwohnermeldeamt, EDV, Bauhof, Hausmeister der Schulen) anfallen, sind als angeordnete Überstunden zu sehen und werden entsprechend abgegolten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer - genauso wie zu der letzten vom Arbeitsaufwand vergleichbaren Wahl (Neuwahl des Ersten Bürgermeisters 2024) - mit pauschal 50,00 € ohne Differenzierung zu entschädigen. Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete, die am Wahltag ehrenamtlich im Einsatz sind, einen Tag Dienstbefreiung.

Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Bereichen Wahlamt, Einwohnermeldeamt, EDV, Bauhof und die Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 50,00 €.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushaltsplan 2024 eingeplant.

Rechtslage

§ 25 Europawahlgesetz (EuWG)
§ 50 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG)
§ 10 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO)

zum Seitenanfang

13. Plakatierung anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Für einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin eines Begehrens und einer Wahl ist gemäß Nr. 28.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 13. Februar 2013, Az.: IC2-2116.1-0 (AIIMBI. S. 52, ber. S. 139) eine Plakatierungsmöglichkeit für die Parteien und Wählergruppen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Gemäß Nr. 28.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) in Verbindung mit der Bekanntmachung  des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 13. Februar 2013, Az.: IC2-2116.1-0 (AIIMBI. S. 52, ber. S. 139) wird, unter Beachtung des § 5 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakatierungen sowie Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit in der Gemeinde Kirchheim b. München (Plakatierungsverordnung - PlakV), für einen Zeitraum von 6 Wochen vor der Europawahl 2024 eine Plakatierungsmöglichkeit erteilt. Zusätzlich werden, wie zur Landtags- und Bezirkswahl 2023, die großen gemeindlichen Plakattafeln im Ort aufgestellt.
Die Parteien und Wählergruppen plakatieren die einzelnen Felder der großen Plakatwände selbstständig in nachstehender Reihenfolge:

Feld 1
CSU

Feld 2
GRÜNE

Feld 3
SPD

Feld 4
AfD

Feld 5
Freie Wähler

Feld 6
FDP

Feld 7
ÖDP

       Feld 8        
Die Linke

Die Felder werden gemäß der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln vergeben. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) in den einzelnen Ländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mit ihrem Wahlvorschlag in dem betreffenden Land erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder Wählergruppen an.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen

Rechtslage

§ 5  Plakatierungsverordnung (PlakV)
§ 15 Abs. 3 Europawahlgesetz (EuWG)
Nr. 28.2 der Bekanntmachung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG)

zum Seitenanfang

14. Beitritt zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Kommunen haben ein großes Interesse daran, angemessene Geschwindigkeiten selbst festzulegen. Dies zeigt die neue Städteinitiative. 
Das deutschlandweite Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ setzt sich für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Es wurde im Juli 2021 von sieben Städten gegründet und umfasst inzwischen über 1051 Städte, Gemeinden, Landkreise und einen Regionalverband. Die Geschäftsstelle der Initiative ist bei der Stadt Leipzig angegliedert. 
Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. 
Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind kostenfrei. Es entstehen keine Verpflichtungen. Mit der Erklärung der geht es ausdrücklich nur um die Unterstützung der Initiative auf der Basis des bestehenden Positionspapiers. 

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ anzuschließen. Die Gemeinde Kirchheim wird in die Liste der Unterstützer aufgenommen. 

Dokumente
Download 2022-01-31-Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-rein....pdf

zum Seitenanfang

15. Collegium 2000 gGmbH: Vorlage des Beteiligungsberichtes 2023 (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

Gemäß Art. 94 Abs. 3 GO ist jährlich ein Beteiligungsbericht der Collegium 2000 gemeinnützige GmbH zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. 
Der Gemeinderat erhält hiermit den Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 (s. Anlage). 
Nach dieser Sitzung wird ortsüblich darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2023 der Collegium 2000 gGmbH Kenntnis gemäß Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO.

Dokumente
Download Beteiligungsbericht 2023 Collegium.pdf

zum Seitenanfang

16. Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 16
zum Seitenanfang

16.1. Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 16.1

Sachverhalt

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 103 GO wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kirchheim durchgeführt.
Auf den beigefügten Prüfungsbericht wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Prüfungsbericht genannten Feststellungen zu bearbeiten und zu vollziehen.

Dokumente
Download Prüfungsbericht 2022.pdf

zum Seitenanfang

16.2. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 16.2

Sachverhalt

Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung (siehe unter Top 4.1) ist die Jahresrechnung 2022 in öffentlicher Sitzung festzustellen. Dadurch wird der von der Gemeindeverwaltung erstellte Entwurf abschließend unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses genehmigt.
Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) fest.

zum Seitenanfang

16.3. Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 16.3

Sachverhalt

Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.
Der Erste Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung (nicht über die Feststellung) ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für die Jahresrechnung 2022 über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

zum Seitenanfang

17. Neubau Rathaus, Errichtung von Überdachungen (Abgänge TG, Fahrradabstellplätze), Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 17

Sachverhalt

Mit Datum vom 08.09.2020 wurde die Planung für den Neubau Rathaus mit zugehöriger Kostenberechnung vom 31.07.2020 gebilligt.
In der genannten Kostenberechnung war für „Überdachungen“ ein Ansatz in Höhe von 50.575 € berücksichtigt.
In der Planung enthalten war eine Überdachung der Fahrradabstellplätze, im Bereich der Treppenabgänge, die gleichzeitig die Notausgänge aus der TG sind, waren keine Überdachungen vorgesehen. 
Aus Sicht Bauunterhalt und Verkehrssicherungspflicht entschied sich der Bauherr, die Abgänge mit einer entsprechenden Überdachung überplanen zu lassen. 
Aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan, dass Flachdächer als Gründächer ausgebildet werden müssen, wurde die Planung mehrfach überarbeitet.
Diese überarbeitete Planung (siehe Visualisierung anbei) war nun Grundlage für die Ausschreibung, die im Januar 2024 erfolgte.
Im Zuge der Ausschreibung wurde ein Angebot in Höhe von ca. 285.000 € vorgelegt. Aufgrund fehlender Unterlagen ist dieses Angebot jedoch auszuschließen.
Parallel dazu liegt ein Nachtragsangebot der Firma Weber (bereits beauftragt mit Metallbauarbeiten) in Höhe von 315.053,20 € brutto vor. Der Nachtrag teilt sich auf in die Positionen „Vordach Gründach Fluchttreppe DG 01“ mit Kosten in Höhe von 76.693,41 € netto, „Fahrradüberdachung“ mit Kosten in Höhe von 121.404,25€ netto und „Gründach Fluchttreppenhäuser“ in Höhe von 77.684,20 € netto. 
Aufgrund der Verschiebung von Einzelbudgets stehen nun Kosten in Höhe von gesamt 315.053,20 € brutto dem Ansatz in der Kostenberechnung gegenüber, wobei der Ansatz aus dem Jahr 2020 aufgrund Budgetverschiebungen tatsächlich nicht mehr zur Verfügung steht.

Von Seiten der Verwaltung wird das Verhältnis zwischen Baukosten und Einsparung im Unterhalt bei den TG- Abgängen und zwischen Baukosten und Komfort für den Radfahrer bei den Überdachungen der Fahrradabstellplätze als unangemessen erachtet.
Aus Sicht der Verwaltung kann zu einem späteren Zeitpunkt über die tatsächliche Notwendigkeit der Überdachungen nochmals entscheiden werden.

Beschlussvorschlag

Den Planungen für die Überdachung der TG- Abgänge sowie der Fahrradabstellplätze mit zugehöriger Kosten in Höhe von 315.053,20 wird nicht zugestimmt.
Eine entsprechende Auftragsvergabe soll derzeit nicht erfolgen.

Dokumente
Download Visualisierung Überdachung Fahrradstellplätze und Fluchttreppen.pdf

zum Seitenanfang

18. Neubau Rathaus, Errichtung von Überdachungen (TG- Abgänge, Fahrradabstellplätze), Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 18

Sachverhalt

Dieser TOP kann entfallen, wenn der vorangegangene Grundsatzbeschluss gem. Empfehlung gefasst wurde.

Mit Datum vom 06.04.2022 wurde die Firma Metallbau Weber GmbH für die Metallbauarbeiten beim Bauvorhaben Neubau Rathaus mit einer Auftragssumme von 456.022,24 € beauftragt. Zwischenzeitlich wurden Nachträge in Höhe von 156.330,16 € beauftragt.
Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen in der Planung der Überdachungen für die Fahrradabstellplätze sowie die Abgänge zur Tiefgarage ergaben sich neue Planungsinhalte im Bereich Schlosserarbeiten. 
Die Firma Weber hat daher den vorliegenden Nachtrag 6c eingereicht.
Das Büro Dürschinger Architekten hat den vorliegenden Nachtrag 6c geprüft und freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 315.053,20 € brutto.
Die Kostenberechnung vom Juli 2020 sieht hierzu keinen vergleichbaren Ansatz vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Weber Metallbau GmbH gem. Nachtragsangebot 6c vom 09.02.2024 einschließlich der Prüfung durch das Büro Dürschinger Architekten mit Datum vom 29.02.2024 in Höhe von 315.053,20 € brutto zu erteilen.

zum Seitenanfang

19. Neubau Feuerwehrgerätehaus Heimstetten: Bildung einer Arbeitsgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 19

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 05.03.2024 wurde beschlossen, dass ein Neubau für das Feuerwehrgerätehaus Heimstetten im Grundsatz weiterverfolgt und geprüft werden soll. Hierzu wurde aus den Reihen des Gremiums angeregt, dass hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet wird. 
Die Gemeindeordnung selbst sieht keine Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Ähnliches vor. Der Gemeinderat hat jedoch die Möglichkeit, solche zu bilden. Diese sind jedoch nicht als Ausschüsse oder Gremien zu betrachten und daher besteht hier auch kein Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Sie sind vielmehr mit verwaltungsinternen Arbeitsgruppen gleichzusetzen (vgl. Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung mit VGemO, LKrO und KommZG, Rn. 13 zu Art. 32 GO). Ihre Beschlüsse haben lediglich empfehlenden Charakter (BayVGH, BayVBI. 1999, 657). Daher ersetzen sie keine Beschlüsse des Gemeinderats, sondern erweitern lediglich die Beratungsgrundlagen. Die rechtlich bindende Entscheidung obliegt trotz Vorhandensein einer Arbeitsgruppe dem zuständigen Gremium. Die Grundlage in der Geschäftsordnung ist § 36.
Da auch Mitglieder der Feuerwehr Heimstetten an der Arbeitsgruppe teilnehmen sollen und ein effizientes Abarbeiten von Themen in zu großer Runde immer schwieriger wird, wird daher empfohlen den Arbeitskreis nicht spiegelbildlich (nach Anzahl der Sitze im Gemeinderat) zu bilden.

Es wird vorgeschlagen die Arbeitsgruppe aus folgenden Mitgliedern zu bilden:
  • Vorsitzender (Erster Bürgermeister gemäß §36 Abs. 2 GeschO)   
  • Ein(e) Mitarbeiter(in) der Verwaltung (Bauamt)
  • Drei Gemeinderäte (bis maximal 5) 
  • Kommandant und dessen Stellvertreter 
  • Weitere Personen nach Bedarf 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe „Neubau Feuerwehrgerätehaus Heimstetten“. 
Die Arbeitsgruppe wird vom Ersten Bürgermeister geleitet. Ebenfalls wird ein Mitarbeiter der Verwaltung (Bauamt) berufen an der Arbeitsgruppe teilzunehmen. 
Von Seiten des Gemeinderates werden folgende Mitglieder entsandt:
  • _____________________
  • _____________________
  • _____________________
Von der Feuerwehr Heimstetten werden der Kommandant und dessen Stellvertreter berufen. Weitere Teilnehmer der Feuerwehr oder externe Fachleute werden durch den Bürgermeister bei Bedarf hinzugerufen. 

zum Seitenanfang

20. Ausschreibung eines MTW für die Freiwillige Feuerwehr Heimstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 20

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2017 wurde in der langfristigen Finanzplanung angekündigt, dass das Mehrzweckfahrzeug (MZF) der Freiwilligen Feuerwehr Heimstetten voraussichtlich ab 2019 zur Ersatzbeschaffung ansteht. Hierfür wurde ein Finanzbedarf von 115.000,00 € angesetzt. Jedoch wurde über die nachfolgenden Jahre die Ersatzbeschaffung durch die Freiwillige Feuerwehr Heimstetten hinausgezögert, um unter anderem das alte Fahrzeug möglichst lange zu nutzen und keine unnötigen Kosten für die Gemeinde zu generieren.

Da das Mehrzweckfahrzeug (Baujahr 1999) immer mehr altersbedingte Verschleißerscheinungen aufweist, sieht die Freiwillige Feuerwehr Heimstetten es - auch im Kontext der aktuell langen Lieferzeiten für Feuerwehrfahrzeuge - als dringend geboten an, das Fahrzeug in diesem Jahr zur Ersatzbeschaffung auszuschreiben. Bei einer Ausschreibung in diesem Jahr wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug nicht vor Ende 2025 geliefert werden kann. Das MZF ist dann demzufolge 26 Jahre alt. Gemäß Zuschussrichtlinien wird bei Fahrzeugen solcher Art von einer Verwendungsdauer von 10 Jahren (Bindefrist) ausgegangen. 

Die Notwendigkeit der Beschaffung wurde bereits durch den Kreisbrandrat bestätigt. Daraufhin wurde von der Regierung von Oberbayern ein Zuschuss von 17.940,00 € bewilligt (siehe Bescheid in der Anlage).

Für das Haushaltsjahr 2024 wurden 110.000,00 € für vorgenannte Ersatzbeschaffung angemeldet. Die Reduzierung konnte dadurch erwirkt werden, dass ein Wechsel von einem Mehrzweckfahrzeug zu einem Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) erfolgen soll. Dieser Vorschlag wurde von der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Heimstetten erarbeitet. 

Das MTW hat eine vergleichsweise geringere Ausstattung als ein MZF und ist dadurch günstiger. Die geringere Ausstattung kann durch den im Jahr 2022 in Dienst gestellten Einsatzleitwagen (ELW 1) problemlos kompensiert werden. 

Ein Mannschaftstransportfahrzeug dient u.a. der Nachführung von Einsatzkräften bei größeren Einsatzlagen, für Lehrgangsfahrten der Mitglieder, für die Jugendfeuerwehr, um z. B. an Kreiswettkämpfen teilnehmen zu können, soll aber auch als Zugfahrzeug für das Rettungsboot der Freiwilligen Feuerwehr Heimstetten dienen, wenn das primäre Fahrzeug (KdoW) beispielsweise in der Werkstatt ist. 

Das MZW kann zurückgebaut und bis zum endgültigen Verschleiß durch den Gerätewart als Dienstfahrzeug genutzt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Heimstetten wird im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine öffentliche Ausschreibung für einen MTW deutschlandweit durchzuführen. 

Nach erfolgter Ausschreibung ist der Vergabevorschlag dem Gremium zum Beschluss vorzulegen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja

zum Seitenanfang

21. Grundsatzentscheidung - Errichtung E-Ladepark am Kirchheimer Oval

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 21

Sachverhalt

Ein regionaler Energieversorger hat an die Verwaltung die Anfrage gestellt, auf dem gemeindlichen Grundstück am Heimstettener Moosweg / Nordseite / angrenzend Staatsstraße 2028 (Flur-Nr. 1031) einen E-Schnellladepark für Kraftfahrzeuge zu errichten. Die Nähe zur BAB 99 macht den Standort attraktiv. In der Anlage finden Sie den aktuellen Planungsstand mit 20 Ladepunkten für Pkw. 

Auf dem angrenzenden Privatgrundstück soll ein Solarpark entstehen. Durch einen gemeinsamen Netzanschluss sollen Synergieeffekte entstehen. Ein geplanter Baustart ist frühestens nach der Landesgartenschau geplant. 

Bereits im Bauausschuss vom 22.11.2022 wurde durch das Bauamt/Liegenschaften zu einer gleichlautenden Anfrage eines weiteren Energieversorgers ein Stimmungsbild eingeholt (Anlage). 

Laut Bauamt vom 22.09.2023 bedarf das geplante Bauvorhaben E-Ladepark der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Kostentragung ist durch einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Nachdem bereits für die Ausarbeitung erforderlicher Verträge Aufwendungen entstehen, sieht das Bauamt eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates über die generelle Zulassung des Vorhabens auf dem geplanten Standort als unabdingbar. 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag A:
Der Gemeinderat stimmt einem solchen Vorhaben, Errichtung eines E-Ladeparks, auf dem gemeindlichen Grundstück, Flur-Nr. 1031, grundsätzlich zu. 

Beschlussvorschlag B:
Der Gemeinderat stimmt einem solchen Vorhaben, Errichtung eines E-Ladeparks, auf dem gemeindlichen Grundstück, Flur-Nr. 1031, grundsätzlich nicht zu. 

Dokumente
Download 20220928-PVA Kirchheim-Modulbelegungsplan.pdf
Download Beschlussbuchauszug vom 22.11.2022.pdf
Download Kirchheim_Schnellladepark_Planungsstand_Sep23.pdf
Download Lageplan 1031.pdf
Download Lageplan 1031 markiert.pdf
Download Layoutbeispiel Umfahrung Perspektive.pdf
Download Layoutbeispiel_Umfahrung.pdf

zum Seitenanfang

22. Neubau Kirchheimer Oval; Nachträge 02, 04, 07, 09, 14, 15, 16 (Dacharbeitsgemeinschaft Rädlinger/ Swietelsky), Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 22

Sachverhalt

Mit Datum vom 01.06.2023 wurde die Bietergemeinschaft Rädlinger/ Swietelsky mit der Durchführung der genannten Maßnahme mit einer Auftragssumme von 5.669.778,41 € brutto beauftragt. Im Zuge des Bauablaufs wurden nun weitere Nachträge vorgelegt.

Nachtrag 02:
Durch die ausführende Firma wurde am 23.08.2023 der Vorschlag für die Änderung des Ankersystems (Ausführung n. Amtsentwurf) auf ein Einstabankersystem mit einer Nachverpressung unterbreitet. Der Einsatz wurde durch den AN wie folgt begründet:
In der Baubesprechung vom 23.08.2023 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir Bedenken haben, dass der anstehende Boden die Kräfte durch die Anker nicht aufnehmen kann, da die Stratifizierung lediglich aus Auffüllung mit Kies, Ziegelresten, Holzresten, Teerresten usw. besteht.“
Als Vorteile wurden genannt:
  • keine Wartungskosten
  • Senkung Baugrundrisiko
  • Einhaltung Normen und Zulassungen Optische Befindlichkeiten
  • schnellere Bauzeit ggü. Litzenanker

Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 02 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 159.823,43 € netto / 190.189,88 € brutto.
Hinweis: Die Differenz zum Amtsentwurf beläuft sich auf 48.157,90 € Mehrkosten. (s. Anlage)

Nachtrag 04:
Aufgrund der angeordneten Änderungen der Wegweisungen durch das Landratsamt, sowie durch die Autobahn GmbH wurden geänderte Schildergrößen erforderlich, die entsprechend angepasste Aufstelleinrichtungen und Fundamenten benötigen, s. Stellungnahme Büro Vössing Ingenieure vom 19.12.2023. 
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 04 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 8.458,56 € netto / 10.065,69 € brutto.

Nachtrag 07:
Aufgrund der Minimierung des Zeitfensters der Bauzeit für den Bau der Stützwand wurde ein Nachtrag für Mehraufwendungen an zusätzlich notwendigem Matrizenschalungs- und Schalmaterial gestellt, um den Fertigungstermin mit längeren Betonierabschnitten zu erreichen. Die Pläne wurden dem Prüfstatiker eigereicht. Nach Durchsicht der Unterlagen wurde nach Ansicht des Prüfers die Ausführung der Stützwand „ohne Fugen“ vorgeschlagen, so das im Umkehrschluss ohne diese Anpassung keine Freigabe erfolgte.
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 04 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 45.928,40 € netto / 54.654,80 € brutto.

Nachtrag 09:
Im Rahmen der Prüfung der Statik wurde vom Prüfstatiker gefordert, die Ausführung der Stützwand in eine „Ausführung ohne Fugen“ zu ändern: Daraus ergab sich eine Änderung der Anzahl der Kopfbolzen, die an die Spundwandoberfläche angeschweißt werden mussten, sowie deren Durchmesser. Nach Begründung des AN war aufgrund dieser nachträglichen Veränderung ein Anschweißen der Kopfbolzen vorgefertigt (im Werk) nicht möglich. Dazu wurden folgende Gründe genannt:
  • Entrostung Schweißpunkte
  • Erhöhter Aufwand bei horizontal Anbringung
  • Höhere Qualitätsanforderungen
  • Untergrundaufbereitung
  • Stromversorgung (je Bolzenschweißgerät 63A-Anschluss)

Die zusätzlichen Leistungen, werden nicht über den Bauvertrag abgerechnet, es wurde ein neuer Einheitspreis gebildet.
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 09 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 72.575,79 € netto / 86.365,19 € brutto.
Hinweis: Die Differenz zum Amtsentwurf beläuft sich auf 45.805,13 € Mehrkosten. (s. Anlage)

Nachtrag 14:
Die Unterstützung des schräg aufgehenden Widerlagerflügel wird gesondert vergütet. Die Änderung des Bauteils ist auf Eintragungen des Prüfstatikers zurückzuführen. Somit wird das Traggerüst erforderlich, s. Stellungnahme Büro Vössing Ingenieure vom 20.02.2024.
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 14 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 8.647,56 € netto / 10.290,60 brutto.

Nachtrag 15:
Der geplante Zeitrahmen für die Einzelbauwerke wurde durch die verspäteten Planfreigaben reduziert. Die ursprüngliche Einteilung der Arbeiten hätte die Abarbeitung der jeweiligen Gewerke mit nur einem mobilen Hebegerät zugelassen. Die Komprimierung sämtlicher Gewerke auf ein weitaus engeres Zeitfenster erfordert ein zusätzliches Hebegerät, um an mehreren Gewerken gleichzeitig arbeiten zu können und somit verlorengegangene Bauzeit aufholen und den Fertigstellungstermin halten zu können.
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 15 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 76.144,93 € netto / 90.612,47 brutto.

Nachtrag 16:
Ursprünglich war zur Verbindung des dreiteiligen Stahlfachwerks ein Schraubstoß vorgesehen. Dieser wurde aus gestalterischen und statischen Gründen in einen Schweißstoß geändert. Dies verursacht zusätzliche Leistungen:
  • BE für Stahlbau
  • Einhausung der Stöße
  • Schweißung der Stöße vor Ort
  • Schweißaufsicht (Prüfer)
  • Nachträgliche Beschichtung der Schweißstellen
  • Zusätzlicher Kran Hub (2x 160to. Autokran) 
Das Büro Vössing Ingenieure hat den vorliegenden Nachtrag 16 geprüft und zur Beauftragung freigegeben.
Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 76.173,13 € netto / 90.646,02 € brutto.

Dokumente
Download Nachtrag 02_Anker gepr.pdf
Download Nachtrag 04_Wegweiser_m_Anlagen_signiert.pdf
Download Nachtrag 09_Kopfbolzen gepr.pdf
Download Nachtrag 14_Traggerüst Schrägflügel gepr.pdf
Download Nachtrag 15_2_Kran gepr.pdf
Download Nachtrag 16_Schweißstoß gepr.pdf
Download NT 07_Matrizenschalmaterial.pdf

zum Seitenanfang

23. Grund- und Mittelschule: Sanierung Freianlagen-Auftragsvergabe Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 23

Sachverhalt

Am 09.03.2024 wurde die Ausschreibung für die Leistung Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Bis zum Submissionstermin am 22.03.2024 gingen insgesamt 5 Angebote ein. 
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das Architekturbüro Sinai ergibt sich ein Bestbieter.
Gemäß Kostenberechnung steht für die Leistung „Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten ein Budget in Höhe von 130.900,- € brutto zur Verfügung.
Da es sich bei der Vergabe um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen in der öffentlichen Sitzung keine Angaben zu Bewerbern und deren Angebotsinhalte gemacht werden. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Bestbieter zu den in der Anlage genannten Konditionen zu beauftragen. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.

Dokumente
Download GuM Kirchheim GS 1 - Sanierung Freianlagen Stahlbau- Metallbau- und Korrossionsschutzarbeiten_20240323.pdf

zum Seitenanfang

24. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 24

Dokumente
Download Dringliche AO Aura.pdf
Download Dringliche AO Kretzschmar.pdf
Download Dringliche AO Kuhn, NA 20.pdf
Download Dringliche AO Prüfling, NA 20.pdf

zum Seitenanfang

24.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 24.1
zum Seitenanfang

24.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 24.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

zum Seitenanfang

24.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 24.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

zum Seitenanfang

25. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 25

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

zum Seitenanfang

26. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö 26

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

zum Seitenanfang

27. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 09.04.2024 ö beschließend 27

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

Datenstand vom 05.04.2024 09:25 Uhr