Neuerlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinschaftsversammlung, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Dezember 2022 wurde das Onlinezugangsgesetz bzw. die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) für die Bürger*innen der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. umgesetzt. Daneben hat es sich die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. zum Ziel gesetzt, auch die Arbeit in den kommunalen Gremien zu digitalisieren. Aus diesem Grund wurde ein „Sitzungsdienst mit Ratsinformationssystem“ eingeführt. Das Programm komuna.RIS (Sitzungsdienst mit Ratsinformationssystem) von der Firma komuna GmbH, Altdorf ist seit Anfang 2023 im Einsatz. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. das komplette Sitzungsmanagement papierlos, nur noch über das Programm komuna.RIS erfolgen.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Wertgrenzenregelungen in § 7 Abs. 2 der aktuell gültigen Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. vom 15.09.2021 im Hinblick auf die wirtschaftlichen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß sind. Aus diesem Grund sind diese entsprechend anzupassen bzw. nach oben zu korrigieren.
Dies hat zur Folge, dass die aktuell gültige Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. vom 15.09.2021 angepasst werden muss. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit erfolgt statt einer Änderung ein Neuerlass der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw..
Beschlussempfehlung
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. beschließt die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Finanzielle Auswirkungen
Der Neuerlass der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. hat keine finanziellen Auswirkungen.
Rechtslage
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. gibt sich aufgrund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende und GSL Dominik Leder erläutern anhand der Beschlussvorlage kurz die Sach- und Rechtslage.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. beschließt die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Dokumente
Geschäftsordnung VG 2023_Stand 12.10.2023 (.pdf)
Datenstand vom 10.07.2024 07:25 Uhr