Haushaltsplan 2025 (inkl. Finanzplan 2024 bis 2028)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinschaftsversammlung, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.) 9. Gemeinschaftsversammlung 17.12.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Durch die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. wurde der Haushaltsplan 2025 (inkl. Finanzplan 2024 bis 2028) erstellt. 

Die Veranschlagung der Haushalts- und Finanzplanungsansätze erfolgten nach dem Prinzip der Haushaltswahrheit und -klarheit entsprechend den Vorschriften der Verwaltungsgemeinschaftsordnung, der Gemeindeordnung und der KommHV-Kameralistik. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 wurden alle aus heutiger Sicht bekannten Entwicklungen und Veränderungen berücksichtigt.

Beschlussempfehlung

  1. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2025 samt Anlagen.
  2. Im Anschluss wird der Finanzplan 2024 bis 2028 beschlossen. Der Finanzplan ist Anlage der Haushaltssatzung.

Rechtslage

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i. Schw. eine Haushaltssatzung.

Dokumente
Haushaltsplan 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (.pdf)

Datenstand vom 10.12.2024 16:36 Uhr