BV 45/21 Errichtung eines Carports in Mergenthau 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 18. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 14.10.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Errichtung des Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Auflagen und Hinweise 

1. Die Hochwasserrückhaltung wird hier nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt.

2. Laut Stellungahme des Landratsamtes ist kein Verlust von Rückhalteraum zu erwarten

3. Der bestehende Hochwasserschutz (Badangerflutmulde, Flutgraben, Moosstauden-
    graben) wird nicht beeinträchtigt.        

4. Es muss hochwasserangepasst gebaut werden, d. h. der Bauherr wird auf die Hoch-
    wassersituation hingewiesen. Das Bauvorhaben muss mit dem Rohfußboden einen 
    halben Meter über dem Maß HQ 100 ausgeführt werden. Das Carport ist gegen 
    aufsteigendes und drückendes Wasser zu schützen. Auf stark schwankende Grund- 
    wasserstände bis zur Erdoberfläche wird hingewiesen. Das Abwassersystem der 
    Garage ist gegen Rückstau zu sichern.        

5. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Gemeinde 
    Kissing für Hochwasser- und sonstige Schäden, die wegen der Nähe zur Paar an seinen 
    Bauwerken entstehen.

6. Für Schäden, die nachweislich aufgrund eines veränderten Abflussverhaltens durch die 
    Verwirklichung des Vorhabens für Dritte entstehen, haftet der Antragsteller.

7. Auf den innerörtlichen Paarausbau wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 17:37 Uhr