Der Errichtung des Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auflagen und Hinweise
1. Die Hochwasserrückhaltung wird hier nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt.
2. Laut Stellungahme des Landratsamtes ist kein Verlust von Rückhalteraum zu erwarten
3. Der bestehende Hochwasserschutz (Badangerflutmulde, Flutgraben, Moosstauden-
graben) wird nicht beeinträchtigt.
4. Es muss hochwasserangepasst gebaut werden, d. h. der Bauherr wird auf die Hoch-
wassersituation hingewiesen. Das Bauvorhaben muss mit dem Rohfußboden einen
halben Meter über dem Maß HQ 100 ausgeführt werden. Das Carport ist gegen
aufsteigendes und drückendes Wasser zu schützen. Auf stark schwankende Grund-
wasserstände bis zur Erdoberfläche wird hingewiesen. Das Abwassersystem der
Garage ist gegen Rückstau zu sichern.
5. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Gemeinde
Kissing für Hochwasser- und sonstige Schäden, die wegen der Nähe zur Paar an seinen
Bauwerken entstehen.
6. Für Schäden, die nachweislich aufgrund eines veränderten Abflussverhaltens durch die
Verwirklichung des Vorhabens für Dritte entstehen, haftet der Antragsteller.
7. Auf den innerörtlichen Paarausbau wird hingewiesen.