Vorlage eines Entwurfs einer Baumförderrichtlinie
Daten angezeigt aus Sitzung: 17. Sitzung des Hauptausschusses, 30.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptausschuss | 17. Sitzung des Hauptausschusses | 30.06.2022 | ö | vorberatend | 3 |
Gemeinderat | 27. Sitzung des Gemeinderates | 07.07.2022 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Die Baumförderrichtline wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.
Als Mindestgröße wird ein Stammumfang von 1 m in 1 m Höhe festgelegt.
Die max. Förderung darf 1.000,00 Euro je Baum nicht überschreiten.
Der Hauptausschuss fällt als zuständiges Gremium die Entscheidung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2022 10:37 Uhr