Bebauungsplanes Nr. 14 "Sport- und Freizeitgelände" , 2. Änderung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitplatz": Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD und des Gemeinderates der FDP;


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 21. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.02.2022 ö vorberatend 2
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 05.05.2022 ö beschließend 2

Beschluss 1

Die vorhandenen Parkplätze am Reitplatz sollen unter Berücksichtigung der fußläufigen Zuwegung zum Reitplatz im Bebauungsplan öffentlich gewidmet, gesichert und entsprechend beschildert werden. Für den erforderlichen Ausgleich und die durch die Änderung entstandenen Kosten kommt der Antragsteller der Bebauungsplanänderung auf.
Im städtebaulichen Vertrag ist der Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht der öffentlich gewidmeten Parkplätze so zu regeln, dass durch den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger diese Verpflichtungen übernommen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Grundstückseigentümer mögliche Varianten abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Beschluss 2

Die vorhandenen Parkplätze am Reitplatz sollen unter Berücksichtigung der fußläufigen Zuwegung zum Reitplatz im Bebauungsplan öffentlich gewidmet, gesichert und entsprechend beschildert werden. Für den erforderlichen Ausgleich und die durch die Änderung entstandenen Kosten kommt der Antragsteller der Bebauungsplanänderung auf.
Im städtebaulichen Vertrag ist der Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht der öffentlich gewidmeten Parkplätze so zu regeln, dass durch den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger diese Verpflichtungen übernommen werden.
Sollte von der bisherigen Planung abgewichen und den vorstehenden Beschlussanträgen gefolgt werden, empfiehlt die Verwaltung folgende weitere Beschlüsse zu fassen:
  1. Die Stellplätze zwischen dem Mergenthauer Weg und dem Pferdereitplatz sollen in der zukünftigen Planung unmittelbar angrenzend an den östlichen Straßenrand des Mergenthauer Weges verlegt werden.
  2. Der Geh- und Radweg wird zukünftig östlich der Stellplätze und westlich des Reitplatzes verlegt.
  3. Der Grundstückseigentümer stellt die dafür erforderliche Grundstücksfläche in Form einer notariell verbrieften Dienstbarkeit für die Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung.
  4. Zur Rechtsklarheit ist die für den Geh- und Radweg bzw. die Dienstbarkeit erforderliche Fläche zu vermessen und dem Grundbucheintrag beizufügen.
  5. Die entstehenden Stellplätze dürfen keinem Bauvorhaben im Rahmen einer bestehenden oder zukünftigen Baugenehmigung zugeordnet werden.
  6. Der Erhalt, der Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht unterliegen den Grundstückseigentümer bzw. der Müller GbR.
  7. Alle entstehenden Kosten trägt der Antragsteller bzw. der Grundstückseigentümer bzw. seine Rechtsnachfolger.
  8. Alle Festlegungen werden auch in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Bebauungsplan festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

Datenstand vom 16.03.2022 14:58 Uhr