BV 13/22 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Hunnenring 10 und 10 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 23. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 10.03.2022 ö beschließend 1.8

Beschluss

Den Bauherren werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplanes Nr. 31 „Nördlich der Augsburger Straße“ in Aussicht gestellt:

1. Überschreitung der westlichen Baugrenze um 4 m auf einer Länge von 9 m zur Errichtung der Garage (Befreiung von Nr. 5.1 des Bebauungsplanes)

2. Errichtung der Garage mit einem Flachdach (Befreiung von Nr. 5.2 des Bebauungsplanes)

3. Errichtung der Garage mit einer maximalen Wandhöhe von 3 m (Befreiung von Nr. 5.2 des Bebauungsplanes)

4. Errichtung des Hauptgebäudes mit einer maximalen Wandhöhe von 5,50 m an der Traufseite (Befreiung von Nr. 4.1.2 des Bebauungsplanes).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2022 15:27 Uhr