Geplanter Anschluss von Althegnenberg an den Abwasserzweckverband "Obere Paar"


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 22. Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Gemeinde Kissing stimmt zu dass:

  1. Der Gemeinde Althegnenberg wird es ermöglicht, das gemeindliche Abwasser an den Abwasserkanal des Zweckverbandes „Abwasserverband Obere Paar“ anzuschließen.
  2. Der Anschluss kann baldmöglichst erfolgen soweit die in der Verbandssatzung geforderten oder die sich sonst ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verbandsanlage (§ 4 Abs. 3 der Verbandssatzung) wird für den Anschluss der Gemeinde Althegnenberg nicht erweitert. Die Anschlussleitung zum Verbandskanal muss auf Kosten der Gemeinde Althegnenberg hergestellt werden. 
  3. Die anzuschließende Abwasseranlage der Gemeinde Althegnenberg muss dem Wasserrechtsbescheid des zuständigen Landratsamtes entsprechen. Das Abwassernetz und die wesentlichen Bestandteile (Übergabebauwerk) sind dem Verband planerisch mit Baubeschreibung zu dokumentieren.
  4. Der § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung hinsichtlich der Zuführungshöchstgrenzen ist unter der Einbindung der Gemeinde Althegnenberg neu zu beschreiben.
  5. Der Verband wird beauftragt, entsprechend des § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung, durch geeignete technische Maßnahmen die Einhaltung der zulässigen Übergabemengen durch das neue Verbandsmitglied Gemeinde Althegnenberg sicherzustellen.
  6. Der Nachweis der Schmutzfrachtanteile ist mit dem Neuanschluss der Gemeinde Althegnenberg entsprechend § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung neu zu berechnen.
  7. In § 7 der Satzung des Zweckverbandes ist die Gemeinde Althegnenberg einzufügen und die entsprechende Zahl der Verbandsräte zu benennen.
  8. Die Kostenbeteiligung hinsichtlich des Schuldendienstes (§ 15 Abs. 3 der Verbandssatzung) und der Beteiligungssätze für die Kläranlage Augsburg (§ 15 Abs. 4 der Verbandssatzung) sind neu zu regeln. 
  9. Entsprechend des § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung sind die Betriebskosten entsprechend des jeweils aktuellen Stammdatensatzes auf den Zeitpunkt des Anschlusses der Gemeinde Althegnenberg hin neu festzulegen.
  10. Der Verband muss den in § 19 der Verbandssatzung beschriebenen Anpassungspflichten nachkommen.
  11. Vor der südl. Ortsgrenze bzw. vor der ersten Abwassereinleitung von Kissing wird eine permanente Messstelle für die Aufzeichnung des Durchflusses und der Einstauhöhe installiert.
  12. Ein Planungsbüro soll vom AWOP beauftragt werden, um die Möglichkeit der Schaffung eines Stauraumkanals (Parallelkanal, BY-Pass-Lösung oder Becken) zu prüfen, damit die durch Niederschlag anfallenden zusätzlichen Abwassermengen für Kissing keine Beeinträchtigungen darstellen.
  13. Für den Anschluss an den Verbandskanal des Zweckverbandes „Abwasserverband Obere Paar“ übernimmt die Gemeinde Althegnenberg die auf Grundlage der Berechnung der Verwaltungsgemeinschaft Mering im Aktenvermerk vom 14.12.2020 dargestellten Kosten von min. 802.000 €, ggf. muss diese Kostenberechnung angepasst und mit einem zusätzlichen Anteil für Ingenieurkosten ergänzt werden.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.04.2022 12:13 Uhr