Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) der Gemeinde Kissing


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 20. Sitzung des Hauptausschusses 09.03.2023 ö 4
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung mit folgenden Änderungen:

  1. Aufgenommen wird in § 2 Abs. 1 „Die Grabstättengebühr beträgt, im Falle der Erstbestattung, für“

  1. Der Hinweis „im Falle der Erstbestattung“ wird in § 2 Abs. 1 Buchstabe a gestrichen

  1. § 2 Abs. 1 Buchstabe a Satz 3 „Bei Verlängerung des Nutzungsrechts um 10 Jahre wird die Gebühr anteilig berechnet“ ist wie folgt zu formulieren:
„Bei Verlängerung des Nutzungsrechts um 5 oder 10 Jahre wird die Gebühr anteilig berechnet.“
Dieser Satz ist als § 2 Abs. 1 Satz 2 aufzunehmen.

  1. In § 2 Abs. 1 Buchstabe b und c entfällt die Möglichkeit des erstmaligen Erwerbs für 20 Jahre ersatzlos.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 10:24 Uhr