Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 sowie Beschlussfassung einer Hebesatzsatzung Grundsteuer und Gewerbesteuer 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 30. Sitzung des Hauptausschusses 28.11.2024 ö vorberatend 2
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat: 
1. Die Hebesätze für das Jahr 2025 werden wie folgt festgesetzt: 
- Grundsteuer A: 400 v. H. 
- Grundsteuer B: 400 v. H. 
- Gewerbesteuer: 380 v. H. (wie bisher). 

2. Diese Realsteuerhebesätze werden in einer separaten Hebesatzsatzung gemäß Anlage festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2024 08:25 Uhr