Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 sowie Beschlussfassung einer Hebesatzsatzung Grundsteuer und Gewerbesteuer 2025
Daten angezeigt aus Sitzung: 60. Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptausschuss | 30. Sitzung des Hauptausschusses | 28.11.2024 | ö | vorberatend | 2 |
Gemeinderat | 60. Sitzung des Gemeinderates | 05.12.2024 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:
1. Die Hebesätze für das Jahr 2025 werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A: 400 v. H.
- Grundsteuer B: 400 v. H.
- Gewerbesteuer: 380 v. H. (wie bisher).
2. Diese Realsteuerhebesätze werden in einer separaten Hebesatzsatzung gemäß Anlage festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2024 08:25 Uhr