BV 47/24 Errichtung einer Lärmschutzwand am Südendring 12
Daten angezeigt aus Sitzung: 48. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Werkausschuss | 48. Sitzung des Bau- und Werkausschusses | 21.11.2024 | ö | beschließend | 4.3 |
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird die erforderliche Befreiung von § 7 Abs. 3 des Bebauungsplanes Nr. 1 a „Am Südendring“ zur Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,50 m erteilt.
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2025 12:53 Uhr