BV 7/16 Wohnhaussanierung mit Anbau Wintergarten u. Garagen, Bahnhofstr. 36
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 25.02.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Die Hochwasserrückhaltung wird hier nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt.
- Der Verlust von verloren gegangenem Rückhalteraum kann ggf. durch Auflagen des LRA/WWA ausgeglichen werden.
- Der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser ändern sich nicht, weil zum Hochwasserabfluss im Badangergebiet die Flut
mulde gebaut wurde und im Übrigen die Badangerstraße als Abflussrinne lt. WWA dient.
- Der bestehende Hochwasserschutz (Badangerflutmulde, Flutgraben, Moosstaudengraben) wird nicht beeinträchtigt.
- Es muss hochwasserangepasst gebaut werden, d. h. der Bauherr wird auf die Hochwassersituation hingewiesen. Das Bauvorhaben muss mit dem Rohfußboden einen halben Meter über dem Maß HQ 100 ausgeführt werden. Das Gebäude ist gegen aufsteigendes und drückendes Wasser zu schützen. Auf stark schwankende Grundwasserstände bis zur Erdoberfläche wird hingewiesen. Das Abwassersystem des Wohnhauses ist gegen Rückstau zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2016 11:56 Uhr