Erlass einer Stellplatz- und Garagensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 17.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.03.2016 ö vorberatend 2
Bau- und Werkausschuss 20. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 17.03.2016 ö vorberatend 4
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Für Einfamilienhäuser sind zukünftig 2 PKW-Stellplätze erforderlich.
Für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen ist 1 Stellplatz für Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche erforderlich,
für Wohnungen größer als 50 m² Nutzfläche sind 2 Stellplätze erforderlich.
Erforderliche Stellplätze müssen mit einem Anteil von 50 % oberirdisch nachgewiesen werden, die anderen 50 % können in einer Tiefgarage oder auf einem Parkdeck nachgewiesen werden.
Für Arbeiterwohnheime ist 1 Stellplatz je 2 Betten erforderlich.
Die Ablösesumme für einen Stellplatz beträgt 8.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2016 08:24 Uhr