Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung; Erlass der 5. Änderungssatzung: Anbringung von Bildern von Verstorbenen auf den Verschlussplatten von Urnennischen
Daten angezeigt aus Sitzung: 40. Sitzung des Gemeinderates, 01.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Jugend-, Kultur- und Sportausschuss | 13. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses | 01.02.2018 | ö | beschließend | 3 |
Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 01.03.2018 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Die Anbringung von Bildern auf den Verschlussplatten von Urnennischen wird zugelassen. Es werden nur Fotos von Verstorbenen in nachfolgender Ausführung zugelassen:
Porzellanfotos, oder aus ähnlichem, witterungsbeständigem Material, oval oder eckig, maximale Größe 6 x 8 cm.
Die 5. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (Anlage) wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2018 08:53 Uhr