Bebauungsplan Nr. 17 "Gewerbegebiet Nord", 5. Änderung (Reimann-Grundstück); Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Auslegungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 4

Beschluss 1

Die Behandlung der einzelnen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit den Abstimmungen als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abwägungsbeschluss




  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung des Gemeinderates vom 26.07.2018).

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen oder Hinweise zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss



  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 in der Fassung vom 26.07.2018, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C).

  1. Zu dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 in der Fassung vom 26.07.2018 ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB sowie die erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2018 09:39 Uhr